De-Minimis Förderung 2024

De-Minimis Fördermittel als Erstattung von Parkplatzgebühren auf gesicherten Parkplätzen

Das De-Minimis Förderprogramm des BALM bezuschusst bislang (in 2023 gültige De-Minimis Richtlinie) im Rahmen des De Minimis Maßnahmenkatalogs Parkplatzgebühren auf gesicherten Parkplätzen.

De-Minimis 2024 (in 2023 gültige De-Minimis Richtlinie): Anforderungen an den besonders gesicherten Parkplatz als Voraussetzung zur Erstattung der Parkplatzgebühren

Anforderung des Parkplatzes
der Parkplatz liegt in der Bundesrepublik Deutschland
der Parkplatz hat eine Einfriedung
der Parkplatz hat eine Zufahrtsbeschränkung
alle Einfahrten auf den Parkplatz und Ausfahrten von dem Parkplatz werden mit einer Kamera oder mittels Video überwacht
auf dem Parkplatz gibt es fußläufig erreichbare sanitäre Einrichtungen für die Fahrer
der gesamte Parkplatz ist gleichmäßig ausgeleuchtet

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Die Antwort der Speditionsexperten auf die Frage: Fördeprogramm Umweltschutz und Sicherheit 2024 - Was wird gefördert?

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Daniel M. Giel
Das De-Minimis 2024 Handbuch
304 Seiten
ISBN: 978-3758370717

De-Minimis Förderung als Erstattung von Parkplatzgebühren auf gesicherten Parkplätzen: Mindestgebühr

Im Deminimis Verwendungsnachweis (in 2023 gültige De-Minimis Richtlinie) muss ein Betrag von mindestens 125 Euro (netto, ohne Umsatzsteuer) für die Aufwendungen für die Nutzung von Parkplätzen in der Deminimis Förderperiode angegeben werden.

Unser Fördermittelservice 2024

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Wo wird die Deminimis-Förderung von Parkplatzgebühren eingeordnet?

Die Deminimis Förderung der Aufwendungen für die Nutzung von besonders gesicherten Parkplätzen hat das Bundesamt für Güterverkehr als fahrzeugbezogene De-Minimis-Maßnahme eingruppiert.
Im Deminimis Maßnahmenkatalog wurde die Förderung der Parkplatzgebühren unter dem neuen Punkt 1.10 eingegliedert.
Aufwendungen für die Nutzung besonders gesicherter Parkplätze sind somit entsprechend unter diesem Punkt im Deminimis Verwendungsnachweis anzugeben.

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oder lesen Sie weiter im nächsten Kapitel des De Minimis Maßnahmenkatalogs über die Deminimis-Förderung von zusätzlicher, überobligatorischer Sicherheitsausstattung und Berufsbekleidung für Fahr- und Ladepersonal und der Disponenten

Weitere Anschaffungen aus dem De-Minimis Maßnahmenkatalog 2024

Der De-Minimis Maßnahmenkatalog wird vom Bundesamt für Güterverkehr ständig den aktuellen Gesetzen und Erfordernissen angepasst: Manche De-Minimis-Maßnahmen, die in der Vergangenheit bezuschusst wurden, fallen in der aktuellen De-Minimis-Förderperiode 2024 weg, andere kommen hinzu.
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen weitere De-Minimis Maßnahmen, geordnet nach Anwendungsfeld, zusammengestellt.

Übersicht: De-Minimis Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog - geordnet nach Einsatzgebiet (Stand De-Minimis Richtlinie 2023)

Eine weitergehende Übersicht finden Sie hier: Was wird gefördert? Der De-Minimis Maßnahmenkatalog 2024
Anwendungsgebiet
1 De-Minimis Maßnahmen LKW, Sattelzugmaschine, Auflieger, Anhänger
2 De-Minimis Maßnahmen in der Fahrerkabine
3 De-Minimis Förderung von Reifen
4 De-Minimis Förderung von Arbeitskleidung (nur bis De-Minimis Förderperiode 2022)
5 De-Minimis Förderung in der Ladungssicherung (nur bis De-Minimis Förderperiode 2022)
6 De-Minimis Förderung von Telematik und Ortungssystemen (GPS)
7 De-Minimis Förderung zum Schutz gegen Diebstahl
8 De-Minimis Förderung von sonstigen Anschaffungen

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