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Abbiegeassistent: Das neue Förderprogramm AAS 2020

Kurzfassung: Das Förderprogramm für die Nachrüstung von Abbiegeassistenten war in 2019 ein so großer Erfolg, daß trotz mehrfacher Anläufe zuletzt nach wenigen Stunden keine Antragstellung mehr möglich war. In 2020 werden Abbiegeassistenten für LKW mit mehr als 7,5 zulässiger Gesamtmasse über das Förderprogramm De-Minimis bezuschusst. Die Lücke für den Abbiegeassistent für LKW mit mehr als 3,5t zulässiger Gesamtmasse und für bestimmte Kraftomnibusse schließt seit dem 4. Mai 2020 das neue Förderprogramm Abbiegeassistent AAS des BAG mit einem Zuschuss von bis zu 1.500 Euro je Fahrzeug. Die wesentlichen Grundlagen des aus unserer Sicht gelungenen Programms haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Vorab: Sie sind betroffen von der Corona-Krise? Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Bewältigung!

Vorab: Ist Ihr Unternehmen von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie bereits oder absehbar betroffen, stehen wir Ihnen mit unserem hochspezialisierten Team aus Wirtschaftswissenschaftlern, Bankern, Steuerberatern und Rechtsanwälten, vor allem aber mit unserer Branchenexpertise, Erfahrung bei der erfolgreichen Bewältigung von Krisen in Transportunternehmen und unserem Netzwerk aus Lieferanten, Geschäftspartnern und Kunden und Verladern gerne zur Seite. Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der betriebswirtschaftlichen Planung zur Erlangung der von der Bundesregierung aktuell in Aussicht gestellten vereinfachten liquiditätssichernden Maßnahmen in Kombination mit weiteren Möglichkeiten und bestehenden Förderprogrammen – wie auch bei der weiteren Ausrichtung und Ergreifung von internen Maßnahmen. Unsere grundlegende Corona-Unternehmensberatung für Transportunternehmen und Speditionen wird derzeit zu 100%, bis zu einer Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro, vom BAfA übernommen. Sie können also schnell handeln ohne Ihre Liquidität weiter zu belasen. Sprechen Sie uns gerne und jederzeit an!

Abbiegeassistenten: Ab wann sind sie vorgeschrieben?

Rechtsabbiegeunfälle sind seit einiger Zeit fest im Blick der zuständigen Ministerien und Ämter. Nicht zuletzt aufgrund des Initiative der deutschen Politik wurde deshalb in der EU Verordnung 2019/2144 der Schutz von ungeschützten Verkehrsteilnehmern deutlich gestärkt. Die am 5. Januar 2020 in Kraft getretene Verordnung sieht vor, daß

  • ab Juli 2022 neue Fahrzeugtypen und
  • ab Juli 2024 neu zugelassene Fahrzeuge

mit einem Abbiegeassistenten ausgerüstet sein müssen. Abbiegeassistenten, die dieser Verordnung genügen, müssen „den LKW-Fahrer beim Abbiegevorgang gezielt unterstützen, wenn ein Radfahrer übersehen werden könnte“.

Abbiegeassistenten: Für welche Fahrzeuge werden sie vorgeschrieben?

Die zuvor genannte Verordnung richtet sich somit ausschließlich an neue Fahrzeuge. Mag im gewerblichen Güterkraftverkehr, insbesondere im Fernverkehr, der Austausch der LKW-Flotte noch relativ schnell erfolgen, ist aber gerade im Werkverkehr oder anderen Bereichen mit niedriger Auslastung des LKW die Neuanschaffung von LKW wirtschaftlich (und oftmals auch ökologisch) nur in großen zeitlichen Abständen sinnvoll. Gerade diese LKW wiederum sind aber in unseren Städten unterwegs – und Rechtsabbiegeunfälle ereignen sich nun einmal insbesondere dort.

Es dürfte also lange dauern, bis diese Verordnung sich auf den LKW-Bestand in Deutschland auswirkt.

Das Förderprogramm AAS: Großer Zuschuss beim freiwilligen Einbau von Abbiegeassistenten

Das Förderprogramm De-Minimis des BAG ist insbesondere deshalb so erfolgreich, weil es seine Ziele

durch die Freiwilligkeit der Transportunternehmer und Spediteure erreicht. So bezuschusst das Förderprogramm Deminimis seit 2020 auch wieder die Ausrüstung und die Nachrüstung mit Abbiegeassistenten. Dieses Erfolgsmodell für ein Förderprogramm wurde auch für das neue Förderprogramm Abbiegeassistent 2020 des BAG (AAS) genutzt:

So werden bereits vor in Kraft treten der EU-Richtlinie durch eine freiwillige Ausrüstung von Fahrzeugen mit Abbiegeassistenten – auch in Bestandsfahrzeugen – die Förderziele des AAS

  • Radfahrer, Fußgänger und andere schwächere Verkehrsteilnehmer vor folgenschweren Unfällen beim Rechtsabbiegen zu schützen
  • die allgemeine Verkehrssicherheit zu erhöhen
  • den Radverkehr und den Fußverkehr als mögliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu stärken

verfolgt.

Wussten Sie, daß Abbiegeassistenten in 2020 auch über das Förderprogramm De-Minimis bezuschusst werden?

Diese Kosten werden im neuen Förderprogramm Abbiegeassistent (AAS) des BAG bezuschusst

Das Förderprogramm Abbiegeassistent (AAS) des BAG fördert

bei Fahrzeugen im Bestand (bspw. Gebrauchtfahrzeuge)

  • das Abbiegeassistenzsystem als solches
  • die externen Einbaukosten des Abbiegeassistenzsystems

bei Neufahrzeugen

  • die Kosten für das Abbiegeassistenzsystem.

Die Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abbiegeassistenten stehen, notwendig und angemessen sein und nachgewiesen werden. Der Abbiegeassistent muss den Vorgaben der Richtlinie entsprechen!

Diese Fahrzeuge umfasst das neue Förderprogramm Abbiegeassistent – AAS – des BAG

Im Förderprogramm Abbiegeassistent AAS des BAG sind die folgenden Fahrzeuge förderfähig:

  • Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
  • Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz.

Diese Fahrzeuge müssen im Inland für die Ausübung

  • gewerblicher
  • freiberuflicher
  • gemeinnütziger
  • öffentlich-rechtlicher

Tätigkeit angeschafft und betrieben werden und in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sein.

Zum Vergleich: Im Förderprogramm De-Minimis des BAG müssen die Fahrzeuge selber aber auch die Tätigkeiten mit diesen LKW anderen Kriterien entsprechen.

Wer ist für das neue Förderprogramm AAS – Abbiegeassistent – des BAG zuwendungsberechtigt – und wer nicht?

Zuwendungsberechtigt im Förderprogramm Abbiegeassistent AAS des BAG sind:

  • Eigentümer
  • Mieter
  • Leasingnehmer

förderfähiger Kraftfahrzeuge.

Nicht zuwendungsberechtigt in diesem Förderprogramm Abbiegeassistent sind aber die Unternehmen, die im Förderprogramm De-Minimis zuwendungsberechtigt sind!

Darüber hinaus gibt es noch weitere Einschränkungen.

Nutzen Sie die unser Know-How, das weit über unser Spezialwissen im Fördermittelbereich hinausgeht. Nutzen Sie unsere betriebswirtschaftliche und strategische Kompetenz, ganz einfach mit unserem De-Minimis Fördermittelservices ab 12,90 Euro je Monat und LKW

De-Minimis Fördermittelservice
De-Minimis Fördermittelservice

Die Förderhöhe im Programm Abbiegeassistent AAS

Der Zuschuss im Förderprogramm Abbiegeassistent des BAG beträgt maximal 1.500 Euro je Fahrzeug, wobei 80% der zuwendungsfähigen (Netto-)Ausgaben berücksichtigt werden.

Die Richtlinie des Förderprogramms Abbiegeassistent AAS sieht vor, daß grundsätzlich maximal 10 Fahrzeuge je Zuwendungsberechtigtem gefördert werden. Allerdings: Dies gilt nur, wenn in einem Jahr mehr Anträge eingehen, als Fördermittel vorhanden sind: Wenn die Fördermittel aus diesem Programm bis zum 30. September eines Jahres nicht ausgeschöpft wurden, können weitere Anträge berücksichtigt werden, auch wenn dann mehr als 10 Fahrzeuge je Zuwendungsberechtigtem gefördert würden.

Kennen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice? Unser Video auf der linken Seite erklärt Ihnen in zwei Minuten wie einfach der Abruf der De-Minimis-Fördermittel mit uns ist.

Der Abbiegeassistent bei Leasing- oder Mietfahrzeugen

Das Förderprogramm Abbiegeassistent greift – wie das Förderprogramm De-Minimis des BAG – auch bei Leasing- und Mietfahrzeugen. Hier ist jedoch unter anderem darauf zu achten, daß die Gesamtlaufzeit dieser Verträge nicht weniger als 24 Monate betragen darf.

Förderprogramm Abbiegeassistent AAS: In diesem Zeitraum kann der Antrag gestellt werden

Anträge auf einen Zuschuss aus dem Förderprogramm Abbiegeassistent AAS können in 2020 ab dem 4. Mai bis zum 15. Oktober 2020 gestellt werden.

Und jetzt: In die gesamte Richtlinie und alle Formulare einlesen oder alles an Experten auslagern?

Sie können die Antragsunterlagen und die gesamte Richtlinie bequem im Internet herunterladen und sich diesem Thema widmen.

Wenn Sie sich dagegen lieber um Ihr Unternehmen kümmern wollen, lagern Sie dieses Thema gerne bei uns aus. Sprechen Sie uns einfach an!

Unfälle nicht verhindern, aber wenigstens nachvollziehen: Dash-Cams für LKW

Ein LKW-Fahrer hat bereits nach wenigen Monaten viel mehr Fahrpraxis als ein „normaler“ Autofahrer in seinem gesamten Leben. Bezogen auf die Fahrleistung ist die Unfallhäufigkeit meist sehr gering. Kommt es dennoch zu einem Unfall kann eine Dash-Cam sinnvoll sein. Diese gibt es für LKW inzwischen auch mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis bei amazon*.

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