Zum Inhalt springen

Corona-Testpflicht: Das müssen Sie JETZT im Programm De-Minimis beachten

Kurzfassung: Das De-Minimis Förderprogramm in 2021 hat sich von Beginn an auch mit der Corona-Prävention in Transportunternehmen und anderen Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen beschäftigt. Einen Schwerpunkt hat das Programm auf das Testen von Fahrern und anderen Mitarbeitern auf Corona gelegt. Seit dem 20. April 2021 gilt nun eine bundesweite Testpflicht für Unternehmen – damit ist der Corona-Test für Mitarbeiter keine freiwillige, überobligatorische Maßnahme mehr.

Mehr über das Förderprogramm De-Minimis und unseren De-Minimis Fördermittelservice finden Sie übrigens auch stets aktuell auf www.foerdermittel.fans.

Corona-Testpflicht in Spedition und Transportunternehmen

Unter der Überschrift „Sicherheit am Arbeitsplatz wird weiter gestärkt“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 21. April 2021 über die Ergänzung der Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz informiert.

Demnach sind Arbeitgeber nun verpflichtet, all den Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens 2-mal pro Woche Corona-Selbsttests oder Corona-Schnelltests anzubieten.

Corona Schnelltest schnell und unkompliziert bestellen

Über amazon prime* können Sie Corona-Schutzartikel für Ihre Spedition in vielen Fällen bereits bis zum nächsten Werktag erhalten. amazon prime* bietet dabei einen kostenlosen Probemonat, in dem Sie diese schnellen Versandmöglichkeiten nutzen können.

Ebenfalls bei amazon bestellen können Sie Corona-Schnelltests: Oftmals werden diese ebenfalls am nächsten Tag geliefert – schon können Sie Ihren Mitarbeitern ein Corona-Testangebot machen.

Was hat die Corona-Testpflicht für Auswirkungen auf das De-Minimis Förderprogramm?

Eine der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm De-Minimis lautet: De-Minimis – Was wird gefördert? Aktuell sind dies weit über 400 De-Minimis Maßnahmen. Seit der De-Minimis-Förderperiode 2020 und insbesondere seit De-Minimis 2021 hat das Verkehrsministerium und das BAG die Corona-Prävention mit gezielten und vor allem sachgerechten, förderfähigen De-Minimis Maßnahmen in den Mittelpunkt der personenbezogenen De-Minimis Maßnahmen gerückt. (Lesen Sie hierzu auch unsere De-Minimis Depesche vom 4. März 2021: Corona-Schnelltest: Mit dem De-Minimis 2021 Förderprogramm Corona fernhalten) So wurde von Beginn an auf Corona-(Schnell)Tests gesetzt um die Pandemie in Transportunternehmen auf Abstand zu halten: Corona-Tests fanden Eingang in den De-Minimis Maßnahmenkatalog.

Allen De-Minimis Maßnahmen ist eines gemein: Sie sind nur dann förderfähig, wenn sie überobligatorisch, also nicht vorgeschrieben, sind.

Worauf muss ich bei Abgabe eines De-Minimis Verwendungsnachweises im Zusammenhang mit einer Corona-Testpflicht achten?

Der De-Minimis Verwendungsnachweis enthält – neben vielen anderen – insbesondere diese Erklärung:

Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig.

Durch Ihre Unterschrift auf dem Kontrollformular bestätigen Sie diese Erklärung. Und, Sie bestätigen, daß Ihnen bekannt ist, daß es sich bei den im De-Minimis Verwendungsnachweis abgegebenen Erklärungen um subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches handelt. (Lesen Sie auch unsere 9 Tipps, um der nächsten De-Minimis Prüfung des BAG in Ihren Geschäftsräumen entspannt entgegenzusehen) Sofern Sie einen Bevollmächtigten einsetzen, achten Sie unbedingt auf seine einschlägige Qualifikation, da Sie als Antragsteller für all seine in Ihrem Namen abgegebenen Erklärungen haften.

Durch die Corona-Testpflicht wird das Testangebot für bestimmte (aber nicht alle) Mitarbeiter in den Unternehmen nun verpflichtend. Für eben diese Gruppe der zum Test verpflichteten Mitarbeiter handelt es sich nicht mehr um überobligatorische Tests. Somit ist genau abzuwägen und zu prüfen, ob die Förderfähigkeit im Programm De-Minimis noch gegeben ist. Nutzen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservices ab 12,90 Euro je Monat und LKW erledigen wir dies selbstverständlich für Sie.

Ab wann müssen den in der Corona-Arbeitsschutzverordnung genannten Mitarbeitern von Speditionen, Transportunternehmen und anderen Unternehmen mit LKW Corona-Testangebote gemacht werden?

Die Pflicht den Mitarbeitern Testangebote zu machen hat am 20. April 2020 begonnen.

Kennen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice? Unser Video auf der linken Seite erklärt Ihnen in zwei Minuten wie einfach und sicher der Abruf der De-Minimis-Fördermittel mit uns ist. Wir verfügen über die Weiterbildung zum Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger Straße ebenso wie über die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr und den Staplerschein. Wir sind Wirtschaftswissenschaftler mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Bundessteuern – vor allem aber in der Transportbranche.

Ist die Corona-Testpflicht zeitlich unbegrenzt?

Aktuell (Ende April 2021) gilt die Pflicht, den Mitarbeitern Corona-Tests anzubieten, bis zum 31. Juli 2021.

Achtung: Achten Sie stets peinlich genau darauf, daß personenbezogene Maßnahmen (überobligatorische Arbeitskleidung usw.) ausschließlich den in der De-Minimis Richtlinie genannten Personenkreisen zugute kommt! Bewahren Sie die Nachweise der Zuordnung zehn Jahre auf! Bedenken Sie, daß eine anderweitige Verwendung im Unternehmen auch nur beispielsweise einer Arbeitsjacke für die Buchhalterin eine subventionserhebliche Tatsache sein kann – mit erheblichen Konsequenzen nach der nächsten Außenprüfung. Nutzen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice ab 12,90 Euro je Monat und LKW wissen Sie natürlich, daß wir sehr akribisch diese Zuordnungen für Sie vornehmen und Sie sich hier keine Gedanken machen müssen.

Die Angaben auf dieser Seite sind nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Bitte informieren Sie sich im Zweifel immer bei den zuständigen Behörden um rechtssichere Informationen zu erhalten.
Unsere Erklärung zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutz

* Mit einem Sternchen * gekennzeichnete Links sind Werbelinks: Sollten Sie etwas über einen solchen Link kaufen, erhalten wir eine Provision. Ihre Kosten steigen hierdurch nicht.

Bild von Peter H auf Pixabay

Kommentare sind geschlossen, aber Trackbacks und Pingbacks sind möglich.