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Die Corona Überbrückungshilfe für Speditionen und Transportunternehmen

Kurzfassung: Bis zu 150.000 Euro Zuschuss für drei Monate können (Transport-)Unternehmen und Speditionen im Rahmen des neuen Konjunkturpaketes erhalten. Es ist die Anschlussförderung des Bundes für die Corona-Soforthilfe. Wir fassen hier und auf unserer Hauptseite, www.speditionsexperten.de, die wichtigsten Informationen zusammen. Klicken Sie hier für die ausführliche Version zum Thema Überbrückungshilfe für Speditionen und Transportunternehmen.

Vorab: Sie sind betroffen von der Corona-Krise? Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Bewältigung!

Vorab: Ist Ihr Unternehmen von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie bereits oder absehbar betroffen, stehen wir Ihnen mit unserem hochspezialisierten Team aus Wirtschaftswissenschaftlern, Bankern, Steuerberatern und Rechtsanwälten, vor allem aber mit unserer Branchenexpertise, Erfahrung bei der erfolgreichen Bewältigung von Krisen in Transportunternehmen und unserem Netzwerk aus Lieferanten, Geschäftspartnern und Kunden und Verladern gerne zur Seite. Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der betriebswirtschaftlichen Planung zur Erlangung der von der Bundesregierung aktuell in Aussicht gestellten vereinfachten liquiditätssichernden Maßnahmen in Kombination mit weiteren Möglichkeiten und bestehenden Förderprogrammen – wie auch bei der weiteren Ausrichtung und Ergreifung von internen Maßnahmen. Unsere grundlegende Corona-Unternehmensberatung für Transportunternehmen und Speditionen wird derzeit zu 90%, bis zu einer Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro, vom BAfA übernommen. Sie können also schnell handeln ohne Ihre Liquidität weiter zu belasen. Sprechen Sie uns gerne und jederzeit an!

Für welchen Zeitraum wird die Überbrückungshilfe Transportunternehmen und Speditionen gewährt?

Die Überbrückungshilfe für kleine und mittlere (Transport-)Unternehmen schließt sich an das Corona-Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Es umfasst die drei Monate Juni bis August 2020.

Welche Transportunternehmen und Speditionen sind antragsberechtigt?

Im Grund können Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche die Überbrückungshilfe beantragen – mit einigen, wenigen Ausnahmen. Ein Transportunternehmen oder eine Spedition sind dann antragsberechtigt, wenn es

  • seine Geschäftstätigkeit vollständig oder
  • seine Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen
  • in Folge der Corona-Krise

einstellen musste beziehungsweise muss.

Eine solche vollständige oder wesentliche Teile umfassende Einstellung der Geschäftstätigkeit wird im Rahmen der Überbrückungshilfe dann angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020, zusammengenommen, mindestens um 60 Prozent gegenüber dem Umsatz aus den Monaten April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Für den Fall, daß das Unternehmen nach dem April 2019 gegründet wurde, somit also der Vergleichszeitraum fehlt, wird der Umsatz aus dem April und Mai 2020 mit dem Gesamtumsatz der Monate November und Dezember 2019 verglichen.

Und, wie in den anderen bisherigen Corona-Programmen, darf sich das (Transport-)Unternehmen zudem am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten befunden haben – hier gilt die EU-Definition.

Welche Zuschüsse erhalten Transportunternehmen und Speditionen im Rahmen der Überbrückungshilfe?

Es werden bestimmte Fixkosten die im Betrieb der Spedition oder des Transportunternehmens

  • innerhalb der drei Monate fortlaufend
  • durch einen Vertrag oder behördlich festgesetzt
  • nicht durch eine Vertragspartei änderbar
  • vor dem 1. März 2020 begründet

sind. Das Wirtschaftsministerium hat hierzu eine Liste der im Rahmen der Überbrückungshilfe förderfähigen Fixkosten veröffentlicht. Die für Speditionen und Transportunternehmen relevanten Teile der Liste haben wir auf unserer Internetseite zu dem Thema Überbrückungshilfe aufgeführt und um Beispiele ergänzt. Dort finden Sie auch weitergehende Informationen zu der Überbrückungshilfe.

Wie hoch ist die Überbrückungshilfe?

Die Höhe der Überbrückungshilfe zur Deckung förderfähiger Fixkosten für drei Monate kann zwischen 9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern und 150.000 Euro betragen.

Eine umfassende Übersicht über die Höhe der Überbrückungshilfe finden Sie auf unserer Internetseite zur Überbrückungshilfe.

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Bild von AndersAndersen auf Pixabay

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