Zum Inhalt springen

De-Minimis 2023: Der wichtige Ausblick auf die Förderperiode De-Minimis 2023

Kurzfassung: De-Minimis 2023 fällt in ein Haushaltsjahr mit Rekordausgaben – und dem Gebot, überall Kosten zu senken. Der Bundeshaushalt 2023 sieht für das Förderprogramm De-Minimis 2023 ein im Vergleich zu De-Minimis des ablaufenden Jahres nahezu unverändertes Fördermittelbudget von rund 261 Millionen Euro vor. Waren es gesetzliche Änderungen, die ab 5.07.2022 dazu führten, daß viele De-Minimis Maßnahmen am LKW nicht mehr förderfähig waren, wird bei De-Minimis 2023 erneut und verstärkt die kritische Prüfung auch alter Vorgänge im Mittelpunkt stehen: Hier dürften in den letzten zehn Jahren weiterhin große Geldbeträge zu Unrecht ausgezahlt worden sein und warten auf die Rückführung in den De-Minimis Fördertopf. Die Behörde rüstet – und das ist gut – weiter auf, tauscht Daten mit anderen Behörden aus und weitet die Kontrollen aus. Davon profitieren alle ehrlichen Unternehmer und sorgfältigen Antragsteller. De-Minimis 2023 bleibt erst Recht absolute Chefsache mit weitreichender Verantwortung für den Unterzeichner. Worauf Sie im Förderprogramm De-Minimis ganz besonders in 2023 achten – und welche Positionen Sie im Zusammenhang mit De-Minimis 2023 bei der Erstellung Ihres Jahresabschluss 2021 und 2022 prüfen sollten haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Grundsätzliche Informationen zu unserem De-Minimis 2023 Fördermittelservice finden Sie übrigens auch unter diesem Link: www.foerdermittel.fans

De-Minimis 2023: Der Bundeshaushalt 2023 als Grundlage für das Förderprogramm

Der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 wurde Ende November 2023 vom Bundestag beschlossen. Das Förderprogramm De-Minimis 2023 und das Fördermittelbudget für De-Minimis 2023 ist Teil des Bundeshaushaltes. Für die Förderperiode De-Minimis 2023 sind rund 261 Millionen Euro eingeplant.

In der ablaufenden Deminimis Förderperiode stand die DeMinimis-Förderung unter dem Vorbehalt, daß die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Für De-Minimis 2023 steht nun also vor der Möglichkeit, einen De-Minimis Antrag einzureichen, die Höhe der Fördermittel bereits fest.

Antragsstart De-Minimis 2023

Die De-Minimis Antragsfrist 2023, also der erste Tag, an dem ein De-Minimis Antrag für Deminimis 2023 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden kann, ist normalerweise der 7. Januar. Für De-Minimis 2023 gelten jedoch andere Daten: Der 7. Januar 2023 fällt nämlich auf einen Samstag. Die De-Minimis Förderperiode 2023 startet ausnahmsweise am 9. Januar 2023.

Wichtig für den De-Minimis Antrag 2023 ist, diesen

  • frühzeitig (Achtung: es gilt wieder das Windhundprinzip!)
  • richtig (Achtung: prüfen Sie insbesondere in 2023, ob Sie eine Betriebsaufspaltung berücksichtigen müssen!)

einzureichen.

Die Termine für De-Minimis 2023 können Sie übrigens stets auf unserer De-Minimis-Terminseite nachlesen.

Richtige und rechtzeitige Antragstellung: Nutzen Sie unsere Expertise für den Erfolg Ihres Unternehmens und unseren De-Minimis-Fördermittelservice als Ihres digitale Fördermittelabteilung.

Maßnahmenkatalog De-Minimis 2023

Viele hat es in der ablaufenden De-Minimis Förderperiode kalt erwischt (oder wird es noch erwischen, wenn trotzdem eingereicht wurde): Durch eine am 5. Juli 2022 eingetretene Gesetzesänderung sind viele De-Minimis Maßnahmen von einem Tag auf den anderen nicht mehr förderfähig gewesen.

Grundsätzlich werden ja nur die De-Minimis Maßnahmen gefördert, die überobligatorisch sind – also nicht vorgeschrieben. (Fragen Sie sich: Was fördert Deminimis? Lesen Sie sich in den De-Minimis Maßnahmenkatalog ein!) Aufgrund einer Änderung in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist bestimmte, bis dahin freiwillig angebrachte Sicherheitsausstattung für LKW ab einem Stichtag vorgeschrieben gewesen (und bleibt es auch). Die Förderfähigkeit im Programm De-Minimis entfiel.

Aber Gesetze und Vorschriften ändern sich nicht nur zu bestimmten Stichtagen, sondern andauernd. Um so wichtiger ist es, diese Vorschriften und Gesetze bei der Beantragung und der Abwicklung des Förderprogramms DeMinimis 2023 sowohl zu kennen als auch zu beachten.

Der De-Minimis Maßnahmenkatalog 2023 steht erst in den nächsten Tagen fest. Sicher ist aber, daß der Maßnahmenkatalog von De-Minimis 2023 zwar einige De-Minimis Maßnahmen weniger enthält als noch vor einem Jahr. Aber dafür sind bereits einige interessante neue De-Minimis Maßnahmen bekannt geworden. Nutzen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice, informieren wir Sie stets aktuell hierüber – ebenso natürlich, wenn Sie unser De-Minimis Handbuch 2023 erwerben (ab Ende Januar 2023 überall im Buchhandel).

Arbeitskleidung ab De-Minimis 2023 nicht mehr förderfähig

Eine wichtige Änderung im De-Minimis Maßnahmenkatalog betrifft die Förderung von Arbeitskleidung: Waren in den vergangenen De-Minimis Förderperioden Handschuhe, Warnjacken und Sicherheitsschuhe durch das Förderprogramm De-Minimis begünstigt, ist dies mit De-Minimis 2023 nicht mehr der Fall.

Weitere Informationen zu diesem Thema lesen Sie auch in unserem Beitrag: De-Minimis 2023: Arbeitskleidung und Sicherheitsausstattung nicht mehr förderfähig – De-Minimis Depesche: Der Blog zum Förderprogramm des BAG (deminimis.info)

Mauterhöhung, Mautharmonisierung und DeMinimis 2023

Ab dem 1. Januar 2023 steigt die LKW-Maut. Diese Mauterhöhung ist für einige Schadstoffklassen gewaltig. (Denken Sie an Ihre Mauterstattung 2020/2021: Gerne einfach und praktisch über uns – hier klicken zur Mauterstattung) Das Förderprogramm De-Minimis ist Teil der sogenannten Mautharmonisierung. Steigt die LKW-Maut, müsste auch das Förderbudget De-Minimis und damit auch die Zuwendungen Deminimis 2023 steigen.

Hierzu gibt es bis heute jedoch für De-Minimis 2023 noch keine Aussage.

De-Minimis 2023: Unter der neuen Ampelkoalition weiterhin Chefsache!

Am 22. November 2022 gingen Bilder einer bundesweiten Razzia wegen Subventionsbetrugs durch die Medien. Aber auch danach (und davor) finden Durchsuchungen von Speditionen und sogenannten (selbsternannten) Fördermittelberatern durch Beamte statt. Oft sehr erfolgreich.

Den nachfolgenden Text haben wir auch in unserem Beitrag für die ablaufende Förderperiode 2022 geschrieben, er ist aktueller denn je:

Die neue Regierung hat 2021 einen sehr gewissenhaften Umgang mit den Steuergeldern und Subventionen angekündigt. Eine der einfachsten und effektivsten Möglichkeiten gewissenhaft mit Steuergeldern und Subventionen umzugehen ist das Eintreiben nicht rechtmäßig ausgezahlter Beihilfen aus der Vergangenheit. (Einer Vergangenheit, in der auch die Parteibücher einiger Verantwortlicher noch andere waren.) Im Grunde also eine sehr gute Sache.

Gerade bereits jetzt sehr modern aufgestellte und stark digitalisierte Bewilligungsbehörden wie das Bundesamt für Güterverkehr – das sich zukünftig anders nennen wird – auf der einen Seite und ebenso digitale wie effiziente Behörden wie beispielsweise unsere Finanzverwaltung in NRW (und den anderen Bundesländern) dürften wie bereits 2022 in den kommenden Monaten und Jahren gemeinsam einige Schätze für das Land heben und Geld wieder dorthin holen, wo es hingehört.

Nicht korrekte Angaben beispielsweise im Programm De-Minimis zu finden geht dabei besonders einfach: So findet sich auch jeder Euro, der beispielsweise über das Förderprogramm De-Minimis ausgezahlt wurde, entweder bereits gut und maschinell erkennbar in der digitalen eBilanz oder eben bei der nächsten Betriebsprüfung wieder. Im Gegensatz zu dem De-Minimis Verwendungsnachweis, den die Bewilligungsbehörde im ersten Schritt als nackten Datensatz sieht und zunächst praktisch blanko auszahlt, jedoch dann mit allen zugehörigen Rechnungen und Zahlbelegen.

Spätestens, wenn der Finanzbeamte feststellt, daß beispielsweise Reifen auf Vorrat gekauft und gefördert (der Klassiker als eines von vielen Beispielen), aber entgegen der De-Minimis-Richtlinie beim Einreichen des Verwendungsnachweises (denken Sie immer daran, was Sie da auf dem Kontrollformular unterschreiben und was Sie da alles gegenüber den Behörden versichern, auch das Kleingedruckte – bevorratete Reifen sind selbstverständlich nie förderfähig gewesen) noch gar nicht montiert wurden und der Reifenvorrat aufgrund des Zuschusses dann auch noch nicht einmal im Umlaufvermögen erfasst, sondern als KfZ-Kosten gebucht wurden und die Bilanz (und damit die Steuer) verkürzt wurde, dürfte es für einige Unternehmer (und Reifenhändler und Vollmachtnehmer: Stichwort Subventionsbetrug und Steuerverkürzung Vorschub leisten) einen (vermutlich harten) Perspektivenwechsel geben. (Informationen zur Förderung von Reifen im Programm De-Minimis lesen Sie übrigens unter diesem Link)

Dies vor allem, weil die zehnjährige Verjährungsfrist im Subventions- und Steuerrecht meist länger ist als der Zeitpunkt zum Verlängern der EU-Lizenz mitsamt den notwendigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen noch hin. Die verzinste Rückzahlung der Zuschüsse aus dem Programm De-Minimis dürfte sich dann als das geringste Problem herausstellen. Die weiter zunehmende Digitalisierung in den bereits jetzt supermodernen Ämtern mit ihren im Übrigen hochqualifizierten Beamten wird also hier zu mehr Subventions- und Steuergerechtigkeit führen – ganz besonders mit De-Minimis 2023.

Der richtige und gewissenhafte Umgang mit Subventionen, gleich welcher Art, muss stets Chefsache sein. Erst recht unter der neuen Ampelkoalition. Fehler, auch fahrlässige, können die Existenz eines Unternehmens nachhaltig in Gefahr bringen. Von den Freiheitsstrafen für die Beteiligten (§ 264 StGB – Subventionsbetrug – dejure.org) einmal abgesehen.

Möchten Sie wirtschaftswissenschaftliches KnowHow, digitale Abläufe und große Expertise im Förderprogramm De-Minimis 2023 für Ihr Unternehmen einsetzen? Nutzen Sie unseren kosteneffizienten De-Minimis Fördermittelservice ab 12,90 Euro im Monat und seien Sie unter den Antragstellern zu Beginn der neuen Förderperiode. Wie einfach das für Sie ist sehen Sie in unserem Video!

De-Minimis 2023: Einfache Abwicklung vs. unterschätzte Folgen

Das Förderprogramm De-Minimis ist seit Jahren so aufgebaut, daß sowohl der selbstfahrende Unternehmer aus seinem LKW als auch der Konzern mit großer EDV die De-Minimis-Anträge stellen und De-Minimis-Verwendungsnachweise einreichen kann. Die Nutzung des vom BAG eingesetzten Dateiformats ist in dieser Hinsicht sowohl einzigartig im Land als auch im Hinblick auf die Möglichkeiten schlichtweg genial.

Auf der anderen Seite verführt das einfache Ausfüllen von ebenso barrierearmen wie gut verständlichen Formularen dazu die Tragweite dessen, was man am Ende unterschreibt, zu unterschätzen:

Mit rechtsverbindlicher Unterschrift bestätigeich/bestätigen wir die Abgabe der im Antrag/Verwendungsnachweis aufgeführten Erklärungen und mache/n mit/uns diese zu Eigen.

Mir/uns ist bekannt, dass es sich bei den im Antrag/Verwendungsnachweis gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen um subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches handelt.

Richtige und rechtzeitige Antragstellung: Nutzen Sie unsere Expertise für den Erfolg Ihres Unternehmens und unseren De-Minimis-Fördermittelservice als Ihres digitale Fördermittelabteilung. Die Mitglieder unseres Teams Fördermittelservice verfügen über wirtschaftswissenschaftliche Studienabschlüsse, sind Gefahrgutbeauftragte, haben die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr erfolgreich abgelegt und Berufserfahrung im Bereich der Bundes- und Landessteuern der Bundesrepublik Deutschland. Vor allem haben wir eine große Expertise im Bereich des Straßengütertransports – und natürlich auch bei den Ihnen zustehenden Fördermitteln.

De-Minimis 2023: Was ist noch neu?

De-Minimis 2023 bringt auch eine weitere Änderung: Die Bewilligungsbehörde, das Bundesamt für Güterverkehr, heißt zukünftig BALM. Es wird zum Bundesamt für Logistik und Mobilität.

Die Angaben auf dieser Seite sind nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Bitte informieren Sie sich im Zweifel immer bei den zuständigen Behörden um rechtssichere Informationen zu erhalten.
Unsere Erklärung zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutz

* Mit einem Sternchen * gekennzeichnete Links sind Werbelinks: Sollten Sie etwas über einen solchen Link kaufen, erhalten wir eine Provision. Ihre Kosten steigen hierdurch nicht.

Bild von Daniel Roberts auf Pixabay

 

Kommentare sind geschlossen, aber Trackbacks und Pingbacks sind möglich.