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De-Minimis Endspurt 2020: Die TOP 5 Vorschläge der Speditionsexperten um jetzt noch Ihren De-Minimis Schatz zu heben

Kurzfassung: Für viele Unternehmen, die in diesem Jahr einen De-Minimis Antrag gestellt haben, endet der De-Minimis Bewilligungszeitraum aufgrund der Corona-Präventionsmaßnahmen und der damit einhergehenden einheitlichen Verlängerung am 2. November 2020. Viele Transportunternehmer und Speditionen haben ihren unternehmensbezogenen De-Minimis Höchstbetrag – der über den Zuwendungsbescheid mitgeteite Förderbetrag für die De-Minimis Förderperiode 2020 – noch nicht vollständig abrufen können. Besser als in Hektik zu verfallen und nur wegen der Fördermittel eigentlich nicht geplante Investitionen durchzuführen ist es in der Buchhaltung nach De-Minimis Schätzen zu suchen. Die fünf größten dieser De-Minimis Schätze stellen wir Ihnen in diesem und vier weiteren Beiträgen vor.

Heben Sie Ihren versteckten De-Minimis Schatz 2020: Unser De-Minimis Handbuch 2020 mit mehr als 400 Vorschlägen für De-Minimis Maßnahmen

Platz 5: Fahrzeugfinanzierungen – mit De-Minimis optimal

Als Wirtschaftswissenschaftler und Unternehmensberater in der Transportbranche berechnen und vergleichen wir die Anschaffung von neuen und gebrauchten LKW, Sattelzugmaschinen aber auch Anhängern, Aufliegern und anderen schweren Nutzfahrzeugen grundsätzlich nur unter Berücksichtigung der Zuschüsse aus dem Förderprogramm DeMinimis. Das Programm lässt dabei – in Abhängigkeit der Vertragsform – zwei Alternativen zum Abruf des De-Minimis Zuschusses bei der Finanzierung von Fahrzeugen zu:

  1. Alternative: Abruf in einem Zug in Höhe der tatsächlichen Gesamtkosten, unabhängig von der tatsächlich geleisteten Auszahlung
  2. Alternative: Anteiliger, regelmäßiger Abruf über die gesamte Vertragslaufzeit

Beide Alternativen sollten dabei individuell bewertet werden. Dabei sind sowohl der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag des Unternehmens als auch die Ertragssituation (und die damit verbundene Steuerlast) in der Bewilligungsperiode zu berücksichtigen. Denn ob sich der De-Minimis Zuschuss tatsächlich rechnet steht erst beim Erstellen des Jahresabschlusses fest – lassen Sie sich nicht von den realen Zahlungseingängen auf Ihrem Konto darüber hinwegtäuschen. In jedem Fall eignen sich aber beide Alternativen sehr um noch nicht abgerufene Mittel aus dem diesjährigen De-Minimis Zuwendungsbescheid elegant abzurufen. Wie beschreiben wir hier.

Alternative 1: Den gesamten De-Minimis Zuschuss eines finanzierten Fahrzeugs nach Zahlung der ersten Rate abrufen

Abgesehen davon, daß sich bei der zweiten Alternative die monatliche Rate dadurch real senken lässt – was Spielraum bei den Konditionen der Finanzierung erlaubt – kann man über das Förderprogramm De-Minimis auch die Liquidität des eigenen (Transport-)Unternehmens deutlich erhöhen, mit der 1. Alternative: Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich nämlich der gesamte auf einen LKW, eine Zugmaschine, einen Anhänger oder Auflieger entfallende De-Minimis Zuschuss – meistens ein Betrag zwischen 10.000 Euro und 25.000 Euro – bereits nach der Begleichung der ersten Rate abrufen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn das Fahrzeug im Anlagevermögen aktiviert wird. (Wenn Sie unser Programm zum Externen Controlling für Transportunternehmen nutzen, wissen Sie das natürlich bereits alles.)

Ein Beispiel:

  • Anschaffung einer neuen Sattelzugmaschine zum Preis von 100.000 Euro am 2.02.2020
  • Berechneter Zuschuss auf Basis des tatsächlichen anteiligen Netto-Zahlungsbetrags nach Abzug aller Rabatte, Skonti und sonstigen Abzüge i.H.v. 20.000 Euro
  • Finanzierungsvertrag mit Aktivierungspflicht des Fahrzeugs
  • 48 Raten i.H.v. 1.400 Euro und eine Schlussrate i.H.v. 38.000 Euro

Nehmen wir an, die erste reguläre Rate i.H.v. 1.400 Euro wäre am 15.02.2020 an die Finanzierungsgesellschaft gezahlt worden, hätte hier direkt im Anschluss der De-Minimis Zuschuss i.H.v. 20.000 Euro abgerufen werden können – obwohl bislang nur 1.400 Euro getilgt wurde.

Phantastisch, oder? Sie haben ein neues Fahrzeug, eine Auszahlung von 1.400 Euro auf Ihrem Konto und erhalten eine Gutschrift in Höhe von 20.000 Euro. Sie können also durch eine Investition zusätzliche Liquidität für Ihr Unternehmen erzeugen. (Vergessen Sie aber nicht: Abgerechnet wird am Schluss bzw. beim Jahresabschluss. Dem zusätzlichen Ertrag aus der De-Minimis Subvention steht in diesem Fall ein geringerer Aufwand aus der Finanzierung gegenüber – mit entsprechenden steuerlichen Folgen und Kosten!)

Beachten Sie unbedingt: Oftmals berücksichtigen Fahrzeughändler nur einen (kleinen) Teil der tatsächlich geförderten Ausstattung mit ihren anteiligen Preisen – was auch verständlich ist: Die Händler und Hersteller sind Spezialisten für die Fahrzeuge, nicht für das Subventionsrecht. Lassen Sie die Übersichten deshalb stets von Experten prüfen – arbeiten Sie bereits mit uns zusammen, kennen Sie das von uns. Gleichzeitig ist der hier dargestellte Abruf an bestimmte (Finanzierungs-)Vertragskonstellationen gebunden, die Sie möglichst im Vorfeld einer Fahrzeuganschaffung vergleichen sollten. Achten Sie vor dem Abruf von De-Minimis Fördermitteln hier ganz besonders auf alle Details, insbesondere der De-Minimis Richtlinie und der zugrundeliegenden EU-Bestimmungen! Bedenken Sie die Strafbarkeit falscher Angaben! Auch im Falle einer Vollmachtsregelung haftet der Antragsteller – Sie – vollumfänglich! Bedenken Sie weiterhin und unbedingt in diesem Zusammenhang, daß Sie für die Verlängerung Ihrer EU-Lizenz Ihre Zuverlässigkeit nachweisen müssen und eine Verurteilung diese in Frage stellt! Sind Sie nicht absolut sicher richtig vorzugehen, holen Sie sich unbedingt qualifizierte (!!) Hilfe („Erfahrung“ ersetzt hier keine Qualifikation) oder verzichten im Zweifel auf den Abruf. Lesen Sie auch unsere 9 Tipps, um der nächsten Prüfung des BAG in Ihren Geschäftsräumen entspannt entgegenzusehen. Sofern Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice ab 12,90 Euro im Monat nutzen, kümmern wir uns natürlich um alle Details: Egal, ob Sie eine neue Zugmaschine kaufen oder einen gebrauchten Auflieger, Sie müssen dann lediglich den Zahlungseingang auf Ihrem Konto verbuchen. Nehmen Sie diesen Hinweis äußerst ernst!

Sollten Sie also noch einen höheren Betrag aus Ihrem De-Minimis Zuwendungsbescheid noch nicht abgerufen haben ist dies die ideale Möglichkeit vor dem Fristende ein hohes De-Minimis Guthaben in einem Zug zu räumen.

Kennen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice? Unser Video auf der linken Seite erklärt Ihnen in zwei Minuten wie einfach der Abruf der De-Minimis-Fördermittel mit uns ist.

 

Alternative 2: Den De-Minimis Zuschuss eines finanzierten Fahrzeugs über die Laufzeit des Vertrages abrufen

Die mit dem Fahrzeug verbundenen De-Minimis Maßnahmen können Sie – hier die Alternative 2 – auch als längerfristige Verträge bezuschussen lassen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn

  • der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag in dem De-Minimis Bewilligungszeitraum niedriger als die gesamten anteiligen Kosten der mit dem Fahrzeugkauf zusammenhängenden förderfähigen Ausgaben ist
  • Sie den unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag auch oder überwiegend außerdem für andere De-Minimis Maßnahmen einsetzen wollen
  • Sie die De-Minimis Zuschüsse gerne monatlich abrufen um so beispielsweise die Finanzierung Ihrer Fahrzeugflotte zu optimieren
  • Sie mehrere Fahrzeuge anschaffen oder planen anzuschaffen und hier jeweils die regelmäßigen Zuschüsse abrufen wollen.

Im Gegensatz zu den De-Minimis Maßnahmen, die als Kauf abgerechnet werden, können die De-Minimis Zuschüsse für Verwendungsnachweise aufgrund von längerfristigen Verträgen auch außerhalb des De-Minimis Bewilligungszeitraums, also unabhängig von den üblichen Fristen, abgerufen werden. Voraussetzung für diese „unbefristete“ Nutzung des De-Minimis Förderprogramms ist dabei – neben den grundlegenden Voraussetzung für die Förderung als längerfristiger Vertrag – vor allem

  • die rechtzeitige Anzeige der Zuschüsse, die nach dem Fristende abgerufen werden sollen
  • die Zahlung im Kalenderjahr des jeweiligen Zuwendungsbescheids.

Im Zusammenhang mit dem Fristende – und der Suche nach De-Minimis Schätzen – ist hier aber vor allem interessant, daß auch nach dem Fristende Zuschüsse für Zahlungen im Laufe des Jahres abgerufen werden können.

Ein Beispiel:

  • Fristende De-Minimis 2020 am 2.11.2020
  • Anschaffung einer neuen Sattelzugmaschine zum Preis von 100.000 Euro am 2.02.2020
  • monatliche Finanzierungsrate i.H.v. 1.400 Euro, Abbuchung jeweils am 1. eines Monats
  • berechneter monatlicher Zuschuss auf Basis des tatsächlichen anteiligen Netto-Zahlungsbetrags nach Abzug aller Rabatte, Skonti und sonstigen Abzüge i.H.v. 305 Euro im Monat
  • Vertrag dem BAG angezeigt oder bereits mindestens für eine Rate abgerechnet, fristgerechte Anzeige der Zuschüsse, die nach Fristende abgerufen werden sollen, erfolgt

In diesem Fall könnte beispielsweise mit einem Verwendungsnachweis am 1.12.2020 ein Zuschuss in Höhe von 2.440 Euro abgerufen werden – für die Raten von Mai bis Dezember 2020.

Das Instrument der längerfristigen Verträge können Sie deshalb auch wie einen De-Minimis Joker einsetzen: In dem Sie zu Beginn Ihrer Jahresplanung einen Betrag für den Abruf nach Fristende anzeigen, können Sie bis zum Fristende risikolos aus De-Minimis Maßnahmen für Kauf Ihre Zuschüsse abrufen. Haben Sie Ihren vollständigen Zuwendungsbetrag am Tag des Fristende nicht vollständig abrufen können, ziehen nach dem Fristende die Zuschüsse aus den angezeigten Beträgen.

Sie sehen, beide Alternativen ermöglichen bislang nicht abgerufene De-Minimis Zuschüsse elegant und vor effektiv für Ihr Unternehmen zu sichern.

Weitere Informationen zum Fahrzeugkauf mit De-Minimis Fördermitteln bietet übrigens auch unser Beitrag: Fahrzeugkauf mit De-Minimis – Aber richtig!

Möchten Sie das Thema Fahrzeugfinanzierungen und De-Minimis auslagern um entweder einen Gesamtbetrag in der laufenden Förderperiode abzurufen oder aber monatlich Ihren Zuschuss bequem auf Ihr Konto zu erhalten, empfehlen wir Ihnen unseren Fördermittelservice:

 

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Bild des De-Minimis Schatzes von Pezibear auf Pixabay

 

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