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De-Minimis: LKW abmelden, zurückgeben oder verkaufen wegen Corona?

Kurzfassung: Die Corona-Pandemie führt zu einer erheblichen Verschiebung der Nachfrage nach Frachtraum. Können Transportunternehmen oder Spediteure nicht rechtzeitig ihre LKW auf wachsende Marktsegmente umleiten, oder sind diese bspw. durch die vorübergehende Aufhebung der Kabotage vor einigen Tagen durch günstigere Anbieter aus dem östlichen EU-Ausland bereits zu Dumpingpreisen besetzt, muss über die Abmeldung oder auch die Rückgabe beziehungsweise den Verkauf von eigenen LKW nachgedacht werden. Welche Auswirkungen eine Reduzierung des Fuhrparks auf den De-Minimis Zuwendungsbescheid im De-Minimis Fördermittelprogramm des BAG ist Thema unserer heutigen De-Minimis-Depesche.

Vorab: Sie sind betroffen von der Corona-Krise? Wir unterstützen Sie!

Vorab: Ist Ihr Unternehmen von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie bereits oder absehbar betroffen, stehen wir Ihnen mit unserem hochspezialisierten Team aus Wirtschaftswissenschaftlern, Bankern, Steuerberatern und Rechtsanwälten, vor allem aber mit unserer Branchenexpertise, Erfahrung bei der erfolgreichen Bewältigung von Krisen in Transportunternehmen und unserem Netzwerk aus Lieferanten, Geschäftspartnern und Kunden und Verladern gerne zur Seite. Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der betriebswirtschaftlichen Planung zur Erlangung der von der Bundesregierung aktuell in Aussicht gestellten vereinfachten liquiditätssichernden Maßnahmen in Kombination mit weiteren Möglichkeiten und bestehenden Förderprogrammen – wie auch bei der weiteren Ausrichtung und Ergreifung von internen Maßnahmen. Unsere Leistungen werden mit bis zu 90% der Kosten bezuschusst. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich und vertraulich an.

Die aktuelle Situation im Transportsektor – fernab De-Minims

Werfen wir einen Blick auf die Straße: Kleidung, Möbel und alles rund um den Automobilbau finden sich schon seit letzter Woche nicht mehr auf unsere Ladeflächen – Seefracht schon länger. Transportunternehmen in Deutschland erfahren leichte, temporäre Lockerungen hinsichtlich der Arbeitszeitregelungen und können ihre LKW in die stark boomenden Bereiche umleiten. Schließlich haben auch viele Frachtführer in den letzten Tagen LKW, mitsamt Ladung, auf den Autobahnen einsammeln müssen, deren Fahrer noch rechtzeitig über die Grenze zu ihren Familien in Polen oder der Tschechei gefahren sind.

Wer sich aber auf Seecontainer spezialisiert und nun einmal in die entsprechenden Aufbauten investiert hat, über Autotransporter verfügt oder besonders stark in die Logistik von Veranstaltungen involviert ist, hat derzeit mindestens weniger LKW im Einsatz.

Es kann also durchaus wirtschaftlich Sinn machen, LKW zurückzugeben oder abzumelden (was Sie bei wegen Corona geschlossenen Zulassungsstellen tun, lesen Sie unten) um die

  • Kosten für die KfZ-Versicherung
  • Kosten für die KfZ-Steuer
  • anteiligen Kosten für die Güterschadenhaftpflicht

zu reduzieren und mögliche Finanzierungsraten entweder hinten anzuhängen oder diese nicht mehr zahlen zu müssen. Jeden Euro, den Sie derzeit einsparen können, müssen Sie nicht anders finanzieren!

Darauf folgt die Frage: Was passiert mit den De-Minimis Zuschüssen in solchen Fällen?

Nutzen Sie die unser Know-How, das weit über unser Spezialwissen im Fördermittelbereich hinausgeht. Nutzen Sie unsere betriebswirtschaftliche und strategische Kompetenz, ganz einfach mit unserem De-Minimis Fördermittelservices ab 12,90 Euro je Monat und LKW

De-Minimis Fördermittelservice
De-Minimis Fördermittelservice

Ändert sich der De-Minimis Zuwendungsbetrag, wenn Sie einen oder mehrere LKW wegen Corona abmelden?

Wir haben ein Verkehrsministerium, das man derzeit zwar kräftig in den Hintern treten muss, weil es die Kabotageregelungen vorübergehend ausgesetzt hat und damit die Ausweichmöglichkeiten für die inländischen Transportunternehmen zerschießt. Aber ansonsten sehr weitsichtig handelt. Und ein Bundesamt für Güterverkehr, dessen Bedienstete aktuell die Ärmel für die Unternehmen noch weiter hochkrämpeln. Davon ab regelt die De-Minimis Richtlinie, daß sich der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag des De-Minimis Förderprogramms aus dem Produkt der

Anzahl schwerer Nutzfahrzeuge x 2.000 Euro

am Stichtag der Haltereigenschaft berechnet.

Die De-Minimis Richtlinie sagt jedoch ausdrücklich nicht, daß sich der Zuwendungsbetrag reduzieren würde, wenn ein LKW vorübergehend im De-Minimis Bewilligungszeitraum abgemeldet wird. (was Sie bei wegen Corona geschlossenen Zulassungsstellen tun, lesen Sie unten) Umgekehrt ist es ja auch so: Schaffen Sie einen LKW an, nachdem Sie Ihren De-Minimis Zuwendungsbescheid bereits erhalten haben, erhöht sich der Zuwendungsbetrag nicht.

Wissen Sie, was 2020 alles über das Programm De-Minimis gefördert wird? Unser De-Minimis 2020 Handbuch

Wie verhält es sich mit den monatlichen De-Minimis Zuschüssen für meine Fahrzeugraten?

Der De-Minimis Verwendungsnachweis darf natürlich nur die Zahlungen enthalten, die tatsächlich geflossen sind. Sofern Sie also monatlich einen De-Minimis Zuschuss für die

  • Leasingraten
  • Mieten
  • Mietkaufraten
  • Darlehensraten

Ihrer bzw. Ihres LKW abrufen, können Sie dies nur für die Monate tun, in denen Sie die Raten bezahlt haben. Hängen Sie eine (oder mehrere) Finanzierungsraten an das Ende der Vertragslaufzeit, können Sie für diese keinen De-Minimis Zuschuss abrufen. Beenden Sie einen Vertrag, sei es Miete, Leasing, Darlehen oder Mietkauf, können Sie auch nur bis zum letzten bezahlten Vertragsmonat die Zuschüsse abrufen. (Lesen Sie auch hier: Fahrzeugkauf mit De-Minimis Zuschüssen – aber richtig)

Kennen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice? Unser Video auf der linken Seite erklärt Ihnen in zwei Minuten wie einfach der Abruf der De-Minimis-Fördermittel mit uns ist.

Fernab De-Minimis: Was ist bei geschlossenen Zulassungsstellen zu beachten?

Viele Zulassungsstellen lassen, auch vor Corona, die Abmeldung von LKW online zu. In der Regel benötigen Sie hierfür lediglich den Personalausweis mit Chip zur Identifizierung. Und etwas Glück, daß in Ihrer Verkehrsbehörde diese Technik tatsächlich funktioniert.

Sollten Sie mit uns zusammenarbeiten, kennen Sie sicherlich unseren langjährigen Partner im Versicherungsbereich für LKW: Die Barter Fuhrparkmanagement GmbH. Die eine Sache sind die günstigen Versicherungsbeiträge über die Sammelverträge für LKW des Unternehmen. Die andere die Spezialisierung auf LKW und damit die Absicherung von genau den Dingen, die der „normale“ Makler nicht kennt. Weil er noch nie einen LKW gefahren hat. In Zeiten wie diesen lernt man einen solchen Partner aber erst richtig schätzen: Barter kümmert sich um eine Abmeldung ohne Stillegung – d.h. Beiträge werden für diesen Zeitraum nicht berechnet. Geht es wieder los, reicht ein Anruf und Sie können rundum gut versichert den Zündschlüssel umlegen. (Fragen zum konkreten Ablauf? Sprechen Sie direkt mit den Experten bei Barter, bestellen Sie schöne Grüße.)

Zu guter Letzt: Schützen Sie Ihre Fahrer und Disponenten mit einfachen Mitteln vor einer Corona-Infektion

Wir beobachten (oft mit Zorn) die explodierenden Preise für Atemschutzmasken und andere Schutzausrüstung für unsere Fahrer und Disponenten. Und aller Digitalisierung zum Trotz: Natürlich gibt es weiterhin Fälle, in denen der Disponent mit den eigenen Fahrern und auch Mitarbeitern anderer Unternehmen sprechen muss: Persönlich, Frachtbriefe und anderes austauschend.

Vor rund drei Wochen boten Kunststoffverarbeiter maßgeschneiderte Lösungen für durchsichtigen Spukschutz an, mit denen Disponenten und Fahrer sich sehen und Dokumente austauschen können. Aber Tröpfchen an einer Scheibe haften blieben: Diese kosteten dann für eine normale Spedition ungefähr so viel wie ein gebrauchter Auflieger. Vor vierzehn Tagen gab es dann die ersten fertigen Aufsteller – zu Preisen, bei denen man immer noch schlucken musste.

Seit kurzem gibt es so viele Anbieter von solchen Spuckschutz Thekenaufstellern, daß die Preise sich kaum noch von unbearbeitetem Acrylglas unterscheiden, in wenigen Stunden oder Tagen lieferbar sind und nach dem Auspacken direkt und einfach aufgestellt werden können. Leider nicht förderfähig über das De-Minimis Programm, aber unser Tipp der Woche. Erhältlich bei dem Glaser oder Kunststoffverarbeiter Ihres Vertrauens oder beispielsweise als fertige Lösung für die Dispo direkt bei amazon*:

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Bild von Schwein in der Sonne (einfach besser als abgemeldeter LKW im Regen) von ramboldheiner auf Pixabay

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