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De-Minimis und Vorkasse: Nur mit Einschränkungen

Kurzfassung: Einkäufe auf großen Onlineplattformen gehen oft einher mit der Zahlung per Vorauskasse. Diese sind im Förderprogramm De-Minimis des BAG jedoch nur mit Einschränkungen förderfähig.

Die großen Auktionshäuser im Internet, Internetseiten von Nischenanbietern mit speziellen Produkten: Nicht selten haben Sie es mit kleinen und Kleinstunternehmen als Anbieter von Ausrüstungsgegenständen für Ihre LKW zu tun. Egal, ob es das Navigationssystem, die Frontkamera oder die Bordkaffeemaschine ist: die Käufe über solche Plattformen oder kleine Internetseiten nehmen zu und sind bestimmt auch oft eine gute und wirtschaftliche Entscheidung. Klar, daß gerade kleine (Online-)Unternehmen kein Clearing und wenig Absicherung bei Zahlungsausfällen haben und ebenso klar, daß diese in der Regel auf Vorauskasse setzen. Vorauskasse schließt auch die gängigen Internetzahlsysteme ein. Amazon, als alternatives Beispiel mit ebenfalls vielen externen Anbietern auf der Plattform („Marketplace“), bucht in der Regel am Tag der Zustellung ab. Durch das neue Angebot „Amazon Business“ besteht für (Transport-)Unternehmen aber auch die Möglichkeit, mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen diese Problematik grundsätzlich zu umgehen – hierzu finden Sie weiter unten ebenfalls Informationen.

Im Rahmen des De-Minimis Fördermittelprogramms kommen an dieser Stelle jedoch die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zum Tragen, die die De-Minimis Förderung von Lieferungen und Leistungen mittels Vorkasse nur in einem sehr engen Umfang zulassen.

Was es mit dieser Regelung auf sich hat und worauf Sie bei Vorkasse unter anderem achten sollten ist Thema dieser De-Minimis-Depesche.

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Deminimis: Vorkasse in den „ANBest-P“

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind grundsätzlich und immer Bestandteil des De-Minimis Förderprogramms des BAG. Sowohl mit dem Einreichen des De-Minimis Antrags als auch mit jedem Verwendungsnachweis bestätigten Sie, diese ANBest-P zu berücksichtigen! Die ANBest-P sind grundsätzlich auch Bestandteil jedes De-Minimis Zuwendungsbescheids!

Diese ANBest-P enthalten vor allem Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und Erläuterungen die in diesem Zusammenhang notwendig erschienen.

Punkt 1 des ANBest-P behandelt die „Anforderung und Verwendung der Zuwendung“. Punkt 1.5 lautet: „Zahlungen vor Empfang der Gegenleistung dürfen nur vereinbart werden oder bewirkt werden, soweit dies allgemein üblich oder durch besondere Umstände gerechtfertigt ist“.

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De-Minimis Fördermittelservice
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Deminimis und Vorkasse im gewöhnlichen Geschäftsgebrauch

Der gewöhnliche Geschäftsgebrauch sieht aus meiner Sicht so aus, daß Sie eine Ware entgegennehmen und erst dann zahlen. Egal, ob Sie im Supermarkt einkaufen oder eben Ladungssicherung oder Reifen für Ihren Betrieb anschaffen, allgemein üblich ist es, daß Sie nach Erhalt der Ware bezahlen. Unabhängig davon, ob Sie wie im Supermarkt wenige Sekunden nach Erhalt oder mit 30 Tagen Zahlungsziel Ihre Rechnung begleichen.

Deminimis und Vorkasse durch besondere Umstände

Nachdem es also eher ungewöhnlich als allgemein üblich ist, Güter vorab zu bezahlen, könnten besondere Umstände dazu führen, daß Sie per Vorkasse bezahlen.

Ein besonderer Umstand, der dabei nicht berücksichtigt werden kann, ist eine von Ihrem Lieferanten vorgegebene Vorkasse-Regelung, da sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten befindet. (Befindet sich Ihr Transportunternehmen in Schwierigkeiten? Lesen Sie hier.) Unternehmen in Schwierigkeiten dürfen keinen Antrag im Förderprogramm De-Minimis stellen!

Ablaufschema für einen De-Minimis Verwendungsnachweis bei Vorkasse

Möchten Sie dennoch einerseits per Vorkasse förderfähige Güter anschaffen und andererseits einen Verwendungsnachweis im Rahmen des Deminimis Programms beim BAG einreichen, könnten Sie sich dabei folgende Gedanken machen:

  1. Muss ich unbedingt per Vorkasse kaufen? Vorkasse kann ein Ausschlusskriterium im Förderprogramm De-Minimis sein! Alternativ: Dort kaufen, wo nach Erhalt der Ware bezahlt wird.
  2. Wenn ich dennoch per Vorkasse kaufe: Ist die Vorkasse eine Auflage des Verkäufers, weil sich das eigene Unternehmen in Schwierigkeiten befindet? Unternehmen in Schwierigkeiten sind im Förderprogramm De-Minimis nicht zuwendungsberechtigt!
  3. Ist Vorkasse in diesem Falle allgemein üblich? Oder aber ist die Vorkasse durch besondere Umstände gerechtfertigt? Wenn einer der Fälle zutrifft, notieren Sie sich dies am besten und bewahren Sie auch die Begründung mit Ihren De-Minimis Unterlagen auf!
  4. Trifft keine der beiden Alternativen aus Punkt 3 zu, könnten Sie gegen die ANBest-P in dem Deminimis Förderprogramm verstoßen! Versichern Sie sich im Zweifel zurück – oder reichen Sie keinen Verwendungsnachweis ein!

Alternative: Amazon Marketplace und Amazon Business mit 30 Tagen Zahlungsziel

Bestellen Sie für Ihr Unternehmen ohnehin gerne online und nutzen Sie dabei auch amazon oder aber die Marketplace-Angebote Dritte auf der amazon-Seite, sollten Sie einen Blick auf das neue „Amazon Business“ werfen. Amazon Business umgeht die oben geschilderte Problematik der Vorkassezahlung in der De-Minimis Förderung da Sie als (Transport-)Unternehmer auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen einkaufen können. Klicken Sie auf den folgenden Banner-Link* um mehr über Amazon Business zu erfahren oder ein kostenloses Konto einzurichten:

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