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De- minimis: Erstattung von LKW Parkplatzgebühren

Kurzfassung: Es gibt nicht nur zu wenige LKW-Parkplätze, es gibt zusätzlich auch noch viel zu wenige sichere LKW-Parkplätze. Bereits im April 2022 hat die Europäische Kommission neue Normen für gute und sichere LKW-Parkplätze veröffentlicht. Neben dem Diebstahlschutz stehen hier der Schutz des Fahrers und dessen Wohlbefinden im Mittelpunkt. Nach dieser Norm können bestimmte LKW-Parkplätze zertifiziert werden. Sie werden zudem in Sicherheitslevel eingruppiert. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten für die Gebühren von LKW-Parkplätzen im Förderprogramm De-Minimis förderfähig.

Grundsätzliche Informationen zu unserem De-Minimis 2024 Fördermittelservice finden Sie übrigens auch unter diesem Linkwww.foerdermittel.fans

LKW Parkplätze: Zu wenige, zu unsicher. Oft teuer.

Bei Mautsätzen von mehr als 34 Euro für 100km Straßennutzung könnte man natürlich auch gut ausgestattete, sichere LKW-Parkplätze erwarten. Aber man erwartet bei diesen Mautgebühren ja auch funktionierende Brücken. Oder überhaupt mit LKW passierbare Brücken. Fakt ist: Trotz hoher Mautgebühren gibt es viel zu wenige LKW-Parkplätze an Deutschlands Autobahnen. Und die kostenlosen LKW-Parkplätze, die es gibt, sind oft unsicher und verfügen weder über gute sanitäre Anlagen noch andere für unsere LKW-Fahrer wichtige Ausstattung.

Die kostenpflichtigen LKW-Parkplätze wiederum sind sehr unterschiedlich in ihrer Ausstattung und in ihrem Sicherheitsniveau.

Zunehmender Ladungsdiebstahl auf LKW-Parkplätzen

Bereits in den vergangenen De-Minimis Förderperioden hat der Gesetzgeber dem zunehmenden Ladungs- und Dieseldiebstahl Rechnung getragen und viele Maßnahmen zum Diebstahlschutz – vom abschließbaren Tankdeckel bis zur schnittfesten Plane – in den Deminimis-Förderkatalog aufgenommen.

In 2018 wurde der De-Minimis Maßnahmenkatalog dann um die Förderung von sicheren LKW-Stellplätzen ergänzt: Sicheres Parken.

De-Minimis: LKW Parkplatzgebühren können mit 80% bezuschusst werden

In 2022 hat die EU-Kommission EU-Normen für sichere (und gute) LKW Parkplätze veröffentlicht. Hier gibt es einige Schnittmengen zu den Anforderungen an die LKW-Parkplätze, deren Parkplatzgebühren über das Förderprogramm De-Minimis bezuschusst werden.

Der Zuschuss für die Gebühren für die Nutzung des LKW-Parkplatzes im Förderprogramm De-Minimis beträgt 80%.

Für die De-Minimis Förderung müssen LKW Parkplatzgebühren Anforderungen erfüllen

Die Förderung der Parkplatzgebühren im Rahmen des Förderprogramms De-Minimis ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.  Um tatsächlich die Sicherheit gegenüber ungesicherten oder teilweise gesicherten Parkplätzen deutlich zu erhöhen, werden im Rahmen des Förderprogramms De-Minimis Anforderungen an den LKW-Parkplatz gestellt. Diese sind insbesondere:

  • der LKW-Parkplatz liegt in der Bundesrepublik Deutschland
  • der LKW-Parkplatz hat eine Einfriedung
  • der LKW-Parkplatz hat eine Zufahrtsbeschränkung
  • alle Einfahrten auf den LKW-Parkplatz und Ausfahrten von dem LKW-Parkplatz werden mit einer Kamera oder mittels Video überwacht
  • auf dem LKW-Parkplatz gibt es fußläufig erreichbare sanitäre Einrichtungen für die Fahrer
  • der gesamte LKW-Parkplatz ist gleichmäßig ausgeleuchtet

Rechnung für die Gebühren der LKW Parkplätze müssen bestimmte Informationen enthalten

Gefördert werden die Parkplatzgebühren bereits ab einem Gesamtaufwand von mindestens 125 Euro (ohne Umsatzsteuer) – in der gesamten De Minimis Förderperiode. Dabei muss die Rechnung der Betreibers des LKW-Parkplatzes einige Angaben und Informationen erhalten, damit diese im Rahmen des Förderprogramms De-Minimis zuwendungsfähig ist.

Nutzen Sie unseren täglich kündbaren De-Minimis-Fördermittelservice bereits? Dann erhalten Sie von uns alle Informationen zu den darüber hinausgehenden Anforderungen an den LKW-Parkplatz und ein Muster für die Rechnung des LKW-Parkplatzbetreibers. Alternativ holen wir die Dokumente beim LKW-Parkplatzbetreiber für Sie ein.

Wie immer wichtig bei De-Minimis: Vertrag oder einmaliger Kauf?

Gerade wenn Ihre LKW-Fahrer bestimmte LKW-Parkplätze immer wieder ansteuern, stellt sich die Frage: Schließt man einen Vertrag mit dem LKW-Parkplatzbetreiber und sichert sich fest LKW-Stellplätze und bessere Preise für den LKW-Parkplatz?

Kommt ein solcher Vertrag zustande, gegebenenfalls auch mündlich, hat dies gravierende Auswirkungen auf den Zuschuss im Förderprogramm De-Minimis. So gelten in diesem Fall nicht die Fristen im De-Minimis Zuwendungsbescheid des De-Minimis Bewilligungszeitraums für Kaufmaßnahmen, sondern in der Regel das Jahresende als Fristende.

Besonders wichtig: Könnten über einen Vertrag Rabatte für die Nutzung des LKW-Parkplatzes eingeräumt werden, müssten diese gegebenenfalls auch bei einmaliger Nutzung des LKW-Parkplatzes im De-Minimis Verwendungsnachweis berücksichtigt werden.

Sofern Sie unseren jederzeit kündbaren Deminimis Fördermittelservice für 12,90 Euro/Monat je schwerem Nutzfahrzeug nutzen, senden Sie uns lediglich die Rechnungen des LKWParkplatz-Betreibers. Sollten diese Unterlagen nicht den Anforderungen des BALM entsprechen, wenden wir uns für direkt an den Parkplatzbetreiber. Um alles andere, insbesondere die Erstellung des richtigen De Minimis Verwendungsnachweises, kümmern wir uns wie immer.

Kennen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice? Unser Video auf der linken Seite erklärt Ihnen in zwei Minuten wie einfach der Abruf der De-Minimis-Fördermittel mit uns ist.

Nutzen Sie die umfassenden Möglichkeiten staatlicher Förderung. Nutzen Sie unsere betriebswirtschaftliche und strategische Kompetenz, ganz einfach mit unserem De-Minimis Fördermittelservices ab 12,90 Euro je Monat und LKW

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Bild von Barney Elo auf Pixabay

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