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Deminimis: Baustellen, Brücken, Bundeshaushalt

Aus Sicht unserer Transportbranche bleibt auch mit der neuen Regierung Vieles beim Alten. So haben wir Logistiker uns selbstverständlich bereits an das Vergessen gewöhnt. Sei es, daß vergessen wurde die Leverkusener Brücke rechtzeitig zu sanieren. Oder, wo wir schon bei der A1 sind, die rund 1.000 anderen notwendigen Reparaturen rechtzeitig durchzuführen. Jetzt wird es halt für alle etwas teurer. Aber Trost zu finden fällt in der heutigen Zeit leicht: Schauen wir einfach auf andere Branchen. Stellen Sie sich beispielsweise vor, Sie hätten statt LKW JumboJets. Und in diese alleine wegen des Flughafens Berlin-Brandenburg investiert.

Offensichtlich vergessen – oder man kam einfach nicht dazu – wurde im Bundestag ja auch der Haushalt 2018. (Wir berichteten bereits vor einigen Wochen: http://www.speditionsexperten.de/deminimis-2018-die-party-ist-vorbei/) Das wurde inzwischen aber nachgeholt, ohne großes Tamtam: Am 5. Juli, also nur knapp nachdem das halbe Jahr bereits herum war, wurde dieser verabschiedet. (Stellen Sie sich vor, Sie würden Ihre Dispoplanung demnächst beginnen, wenn Sie schon die halbe Strecke gefahren sind.)

Das läßt nun auch für die Deminimis-Fördermittel für den Güterkraftverkehr hoffen: Wie bereits berichtet, sind ja alle Deminimis-Anträge ab etwa Ende Februar auf die Warteschlange geraten, da schlichtweg die Haushaltsmittel für 2018 noch nicht freigegeben waren. (Zum besseren Verständnis: Das Geld ist natürlich da. Es wurde lediglich vergessen, die Mittel freizugeben.)
Das gleiche gilt nun für die bereits gestellten Folgeanträge, die sich hinter die bis heute gestellten Erstanträge einreihen müssen. Im Ergebnis führt dies wiederum dazu, daß nun noch mehr Fördermittel als üblich gebunden werden, während gleichzeitig nur noch wenige Wochen bis zum Ende des jetzigen Förderzeitraums verbleiben. Es könnte also sein, daß in diesem Jahr Folgeanträge nicht mehr rechtzeitig beschieden werden können und die nicht ausgeschöpften Fördermittel – die ja zweifelsfrei in einem ersten Zuwendungsbescheid beschieden wurden und den Haltern der Fahrzeuge zustehen (oder zustanden) – nicht mehr abzurufen sind.

Wir werden diese Angelegenheit weiterhin (kritisch) und sehr genau beobachten – und regelmäßig berichten. Deutlich gemacht werden muss an dieser Stelle, daß das BAG keinerlei Schuld trägt. Im Gegenteil: Von der Effizienz und dem ausgeprägten Servicegedanken seiner Mitarbeiter im Bereich der Fördermittel können sich viele andere Behörden und auch Unternehmen einige Scheiben abschneiden.

Für Sie folgen hieraus zwei Ratschläge: Sollten Sie noch keinen Erstantrag gestellt haben, stellen Sie ihn. Sollte Sie bereits einen Folgeantrag stellen können, stellen Sie ihn ebenfalls.

Sie werden, sofern Sie den Antrag korrekt und vollständig stellen, zunächst eine Zwischeninformation mit folgendem Inhalt erhalten:

Die Fördervoraussetzungen sind grundsätzlich erfüllt. Ihr unternehmensbezogener Förderhöchstbetrag wird sich auf Grund der nachgewiesenen Fahrzeuge auf XX.XXX Euro, die Höhe Ihrer Zuwendung auf XX.XXX Euro belaufen.
Der Zuwendungsbescheid wird, soweit die haushalterischen Voraussetzungen vorliegen, zu einem späteren Zeitpunkt erlassen und versandt.

Grundsätzlich gilt das Datum des vollständig und korrekt eingegangenen Deminimis-Fördermittelantrags als Stichtag für den Beginn des unternehmensindividuellen Deminimis-Fördermittelzeitraums. Das heißt, sollten Sie später einen Deminimis-Zuwendungsbescheid erhalten, werden alle seit diesem Datum von Ihnen durchgeführten Deminimis-Maßnahmen gefördert. Schlimmstenfalls erhalten Sie aus dem o.g. Gründen keinen De-Minimis Zuwendungsbescheid. Noch schlimmer wäre es, dies aber nicht einmal zu versuchen.

Sind Sie Kunde unseres Deminimis-Fördermittelservices sind die Leistungen in diesem Jahr ab der Kontrolle des letzten Abrechnungsbescheids kostenlos. Damit stellen wir aufgrund der aktuellen Situation auch die Folgeanträge kostenlos für Sie. Nur für den Fall – und erst ab diesem Zeitpunkt – wenn Sie einen Deminimis Zuwendungsbescheid erhalten, berechnen wir Ihnen taggenau die 12,90 Euro pro LKW und Monat.

Das gleiche gilt für Neukunden: Möchten Sie noch einen Deminimis-Fördermittelantrag oder einen Folgeantrag stellen, machen wir dies derzeit kostenlos für Sie. Nur für den Fall, daß ein De-Minimis Zuwendungsbescheid erlassen wird, berechnen wir 12,90 Euro pro LKW und Monat, taggenau ab Zustellung Deminimis-Zuwendungsbescheid und natürlich täglich kündbar.

Sie gehen also in der jetzigen Situation bei uns derzeit keinerlei Risiko ein. Wenn Sie Interesse oder Fragen zu unserem Service haben, antworten Sie einfach auf diese eMail!

Für alle, die den De Minimis Zuwendungsbescheid über uns bereits erhalten haben gilt wie immer: Sammeln Sie keine Belege, wir reichen alles sofort ein damit Sie so schnell wie möglich die Auszahlungen auf Ihrem Konto haben. Kleinvieh macht auch Mist.

Weitere und darüber hinausgehenden Informationen zu der Deminimis-Förderung finden Sie auf www.deminimis.info

Haben Sie Interesse an unserem Deminimis Fördermittelservice, antworten Sie gerne jederzeit auf diese eMail.

Die Angaben der Deminimis-Depesche erfolgen nach besten Wissen und Gewissen – jedoch ohne jede Gewähr.

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Hunderte exemplarische Maßnahmen für die De-Minimis Förderperiode 2022, thematisch sortiert von Arbeitsschutzkleidung über CyberSecurity bis Telematik. Für Speditionen und alle Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen, die das Förderprogramm des BAG in 2022 nutzen wollen.

Kennen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice? Unser Video auf der linken Seite erklärt Ihnen in zwei Minuten wie einfach der Abruf der De-Minimis-Fördermittel mit uns ist.

 

Und alle darüber hinausgehenden Informationen auf www.deminimis.info

Die Angaben der Deminimis-Depesche erfolgen nach besten Wissen und Gewissen – jedoch ohne jede Gewähr.

Nutzen Sie die umfassenden Möglichkeiten staatlicher Förderung. Nutzen Sie unsere betriebswirtschaftliche und strategische Kompetenz, ganz einfach mit unserem De-Minimis Fördermittelservices ab 12,90 Euro je Monat und LKW

Die Angaben auf dieser Seite sind nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Bitte informieren Sie sich im Zweifel immer bei den zuständigen Behörden um rechtssichere Informationen zu erhalten.
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