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Fahrzeugkauf mit De-Minimis Zuschüssen – aber richtig!

Für viele von Ihnen steht in den kommenden Wochen die Besprechung Ihres Jahresabschlusses mit Ihrem Steuerberater an. Und damit in vielen Fällen auch die Invesitionsplanung für das kommende Jahr. Ein guter Grund, sich mit der De-Minimis-geförderten Anschaffung von LKW und anderen schweren Nutzfahrzeugen zu beschäftigen.

Fahrzeuge kaufen mit De-Minimis Zuschüssen

Der Gesetzgeber hat sich mit der Einführung der De-Minimis-Beihilfen im Güterkraftverkehr natürlich und zurecht auch Gedanken über die Lenkungsfunktion der De-Minimis-Zuschüsse gemacht. So werden unter anderem ja Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und zur ergonomischen Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze gefördert.

Das eröffnet die Möglichkeit einer sehr umfassenden Förderung von überobligatorischen Ausstattungsmerkmalen sowohl bei LKW, Sattelzugmaschinen als auch bei Anhängern und Aufliegern. Aus eigener und wiederholter Erfahrung, im gesamten Bundesgebiet, gibt es jedoch nur wenige Fahrzeughändler, die alle oder zumindest viele Ausstattungsmerkmale berücksichtigen. Vielmehr ist es wahrscheinlich, beim Fahrzeugkauf ein zusätzliches Blatt mit einigen De-Minimis geförderten Konfigurationsbestandteilen in die Hände zu bekommen. (Was kein Vorwurf an die Händler sein soll: Zum einen ist es nicht deren Hauptgeschäft, zum anderen ändern sich ständig die gesetzlichen Vorgaben.) Es macht also Sinn, jede einzelne Position Ihrer Auftragsbestätigung auf eine De-Minimis-Förderfähigkeit abzuklopfen. Das gilt insbesondere für Ausstattungsmerkmale, die einzeln nicht förderfähig sind. In Verbindung mit anderen Merkmalen können Sie dies aber werden, so daß sich ein sogenannter Bündelkauf unterm Strich lohnen kann. Und das ganze ja nicht nur immer finanziell: Sie tun Ihrem Fahrer etwas Gutes und dem Umfeld. Dazu gehört auch eine mögliche Förderfähigkeit in zukünftigen Perioden, oder aber deren Wegfall. Nutzen Sie unseren jederzeit kündbaren De-Minimis-Fördermittelservice, prüfen wir selbstverständlich diese Dokumente für Sie auf Herz und Nieren und klären auch gerne alles weitere für Sie direkt bei Ihrem Fahrzeughändler und dem Finanzinstitut dahinter.

Die Berechnung des regelmäßig abrufbaren De-Minimis-Zuschusses bei der Anschaffung muss dabei vom Antragsteller zuvor und vor allem korrekt erfolgen. Diese Berechnung erfolgt dabei in erster Linie unter Berücksichtigung der Nettoanschaffungskosten und der Anzahl und Höhe der Finanzierungsraten. Zuletzt wird eine abweichende Rate – zum Beispiel eine Schlussrate – hinzuaddiert. Im nächsten Schritt werden auf diesen Wert die anteiligen Anschaffungskosten des förderfähigen Ausstattungsmerkmals auf die Anschaffungskosten des Fahrzeugs und weiter auf den Anteil der regelmäßigen und der abweichenden Rate bezogen um eine Bemessungsgrundlage zu errechnen. Diese führt dann über die Höhe des jeweiligen De-Minimis-Zuschusses (Achtung: Reifen!) zu der monatlichen Förderhöhe. Wenn Sie alles richtig machen, schaffen Sie Ihre Fahrzeuge nicht nur mit guter Ausstattung und günstig an, sondern haben auch gute Argumente bei den Verhandlungen mit der finanzierenden (Hersteller-)Bank oder Leasinggesellschaft. Nutzen Sie unseren betriebswirtschaftlich optimierten De-Minimis-Fördermittelservice wissen Sie natürlich, daß wir diese ganzen Vorarbeiten und Berechnungen für Sie erledigen. Gerne auch die Gespräche mit der Bank. Im Ergebnis zahlen Sie dann eine monatliche Rate und erhalten wenige Tage später einen Anteil wieder zurück auf Ihr Konto.

Spielen wir das ganze an einem Beispiel durch:

Sie haben beispielsweise einen De-Minimis-Zuschuss in Höhe von 11.500 Euro für Ihre Sattelzugmaschine berechnet (oder durch uns berechnen und nachweisen lassen). Bei Anschaffungskosten von beispielweise 91.000 Euro haben Sie also schon einmal rund 12% des Nettokaufpreises wieder heraus. Würden Sie einfach denken, nehmen Sie das Geld mit und denken nicht weiter darüber nach. Da Sie aber langfristig erfolgreich mit Ihrem Unternehmen sein möchten, denken Sie natürlich weiter (oder nehmen uns ins Spiel) um zwei wichtige Punkte zu optimieren.

  1.  Zeitpunkt der Anschaffung und Zeitpunkt erster Verwendungsnachweis:

Egal, ob Ersatzinvestition oder Neuanschaffung eines Fahrzeugs. Sobald Sie das Fahrzeug finanzieren, mieten, leasen – also nicht in Ihr Lager gehen, wo Sie auch Ihr Gold aufbewahren um dort den Kaufpreis bar abzuzählen – lässt sich der De-Minimis-Zuschuss auf die gesamte Laufzeit verteilen. Optimal im Hinblick auf die Deminimis-Fördermittel ist der Zeitpunkt, der sicherstellt, daß Sie die gesamten Ihnen in der Förderperiode zustehenden Beihilfen abrufen können. Natürlich kaufen Sie Ihr Fahrzeug nun nicht anhand von Deminimis-Terminen. Vielmehr drehen Sie die Planung um: Ausgehend von den geplanten Anschaffungs- und Auslieferungszeitpunkten Ihrer Fahrzeuge können Sie die meisten anderen Anschaffungen frei über das gesamte Jahr verteilen.  Dies ist deshalb so wichtig, da Sie die sogenannten langfristigen Verträge rechtzeitig einreichen und die abzurufenden Mittel hierfür reservieren müssen. Es gilt also für jede De-Minimis-Förderperiode: Zuerst die langfristigen Verträge aus der letzten Förderperiode berücksichtigen, danach die größeren Investitionen mit langfristigen Verträgen für die aktuelle Förderperiode und zuletzt alles, was einfach gekauft und bezahlt wird. Mit diesen Zeitpunkten bestimmt sich zuletzt die absolute Höhe der abzurufenden De-Minimis Mittel – sofern Sie keinen Euro Ihres unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages verfallen lassen wollen.

  1.  Höhe der Deminimis Zuschüsse

In erster Linie sollten Sie alle Ihnen zustehenden De-Minimis-Zuschüsse erhalten. Aber nicht um jeden Preis: Sollten Sie anfangen, Reifen zu lagern oder Dinge anzuschaffen, die Sie ausschließlich deshalb kaufen, weil sonst Deminimis-Fördermittel verfallen (oder Ihnen ein Fördermittelservice oder Händler empfiehlt, bestimmte Dinge zu kaufen), läuft etwas alles andere als optimal. Für Sie, nicht für den Händler. Denn Sie müssen sich natürlich gerade auch bei der Anschaffung von Anlagevermögen, wie es ein Fahrzeug nun einmal ist, Gedanken über die steuerlichen Auswirkungen der Zuschüsse machen: Ertrag, Abschreibung um nur zwei Stichworte zu nennen. Im Rahmen unseres Deminimis-Fördermittelservices arbeiten wir selbstverständlich und gerne in diesem Punkt direkt und für Sie sorgenfrei mit Ihrem Steuerberater zusammen, hier dürfen wir natürlich keine steuerlichen Hinweise geben.

Der Gesetzgeber hat bei den De-Minimis-Zuschüssen aber lediglich Obergrenzen für das Unternehmen definiert. Ausdrücklich keine Vorschriften gibt es hinsichtlich der Verteilung des Zuschusses auf verschiedene De-Minimis-Maßnahmen und auf die Bereiche Kauf oder langfristige Verträge. Letztlich lässt sich über den Verwendungsnachweis die jeweils optimale Summe abrufen.

Kommen wir zurück auf die oben genannten 11.500 Euro: Sie können diese separat betrachten und abrufen. Betriebswirtschaftlich optimal wird die De-Minimis-Förderung aber erst durch die beiden vorgenannten Schritte. Und ein optimales Liquiditätsmanagement, eines der Ziele unseres betriebswirtschaftlich optimierten De-Minimis-Fördermittelservices, bedarf der geordneten und regelmäßigen Rückflüsse auf Ihr Konto.

Als Wirtschaftswissenschaftler beschäftigen wir uns vor allem mit diesen Aspekten der Deminimis-Fördermittel. Wir möchten nicht nur, daß Sie sich – außer der Kontrolle des Zahlungseingangs – so wenig wie möglich mit diesem Thema auseinandersetzen wollen, damit Sie Ihre Zeit für Ihr Unternehmen und damit sinnvoll nutzen können. Wir haben insbesondere den Anspruch, Sie im Rahmen der Fördermöglichkeit betriebswirtschaftlich nachhaltig und optimal zu beraten. Und natürlich ist diese Beratung in den 12,90 Euro je Monat und LKW enthalten.

Übrigens: Fahrermangel

Das schönste Fahrzeug, optimal finanziert, bringt ohne Fahrer nun auch wieder nichts. Die Gewinnung von Fahrern ist eines der Hauptziele der Transportunion e.V. Die Transportunion haben vor etwa einem Jahr sieben (Transport-)Unternehmer und wir gegründet. Inzwischen umfasst der Verein 28 Unternehmen und Organisationen mit insgesamt rund 800 ziehenden Einheiten und 1.200 Mitarbeitern. Wir gehen die Fahrergewinnung – und Mitarbeitergewinnung – nun strukturiert und vor allem gemeinsam an. Haben Sie Interesse an unserem Verbund, melden Sie sich bitte gerne bei mir.

Weitere und darüber hinausgehenden Informationen zu der Deminimis-Förderung finden Sie auf www.deminimis.info

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Die Deminimis-Depeschen aus der Vergangenheit finden Sie auf unserer Facebookseite: https://www.facebook.com/Deminimis.info/ oder auf unserer Internetseite der Speditionsexperten.

Haben Sie Interesse an unserem Fördermittelservice, antworten Sie gerne jederzeit formlos auf diese eMail.

Weitere Informationen zu den Themen Finanzierung, Externes Controlling für SpeditionenGründung von Transportunternehmen, Optimierung, Frachtpreise, Businesspläne (u.v.a.m.) für Transportunternehmen und Speditionen und Hilfen für Speditionen in der Krise finden Sie auf unserer Internetseite der SPEDITIONSEXPERTEN: www.speditionsexperten.de

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Die Angaben der Deminimis-Depesche erfolgen nach besten Wissen und Gewissen – jedoch ohne jede Gewähr.

Hunderte exemplarische Maßnahmen für die De-Minimis Förderperiode 2022, thematisch sortiert von Arbeitsschutzkleidung über CyberSecurity bis Telematik. Für Speditionen und alle Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen, die das Förderprogramm des BAG in 2022 nutzen wollen.

Kennen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice? Unser Video auf der linken Seite erklärt Ihnen in zwei Minuten wie einfach der Abruf der De-Minimis-Fördermittel mit uns ist.

 

Und alle darüber hinausgehenden Informationen auf www.deminimis.info

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