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LKW Abwrackprämie geht in die Verlängerung!

Kurzfassung: Seit dem 26. Juli 2021 ist die LKW-Abwrackprämie in die Verlängerung gegangen. Mit der neuen LKW Abwrackprämie können – wie bereits mit der Abwrackprämie zum Jahresbeginn – alte LKW mit Schadstoffnormen I, II, III, IV, V oder EEV verschrottet werden. Die LKW-Abwrackprämie bezuschusst in diesem Zusammenhang den Kauf eines fabrikneuen LKW mit bis zu 15.000 Euro. Aber: Die Richtlinie zu der LKW-Abwrackprämie hat sich in einigen Punkten auch verändert. Lesen Sie hier, worauf Sie bei der LKW-Abwrackprämie jetzt achten müssen. Oder lesen Sie unseren unabhängigen Blog zur LKW Abwrackprämie mit stets aktuellen Informationen.

Grundsätzliche Informationen zu unserem De-Minimis 2021 Fördermittelservice wie auch unserer digitalen Fördermittelabteilung für Transportunternehmen finden Sie übrigens auch unter diesem Link: www.foerdermittel.fans

LKW Fahrer auf fremden Betriebsgeländen

Die neue LKW-Abwrackprämie 2021 des BAG: ENF III

Die Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte, die Grundlage für die LKW-Abwrackprämie, verbindet

  • den Umweltschutz im Straßenverkehr mit
  • der Sicherung von Arbeitsplätzen in der Logistik wie auch in der Nutzfahrzeugindustrie mit
  • der Erhöhung der Sicherheit im Verkehr mit schweren Nutzfahrzeugen mit
  • einer dauerhaften Senkung des CO2-Emissionsniveaus in den deutschen Nutzfahrzeugflotten mit
  • einem großartigen konjunkturellen Anreiz.

Die LKW-Abwrackprämie geht deshalb Hand-in-Hand mit anderen Corona-Programmen der Bundesregierung. Insbesondere bei der Anschaffung eines LKW unter Zuhilfenahme der LKW-Abwrackprämie muss das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz beachtet werden: Denn für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 ist die degressive Abschreibung wiedereingeführt. Die hierdurch entstehenden höheren Betriebsausgaben können auf Antrag wieder die Vorauszahlungen für 2020 reduzieren: Mehr Liquidität für den Halter des neuen LKW, bessere Verhandlungsposition bei der Finanzierung uns so weiter und so fort. Auch eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen (Achtung! Unter engen Bedingungen!) ist möglich.

Wer also „einfach nur die LKW-Abwrackprämie“ beantragt, hat als Unternehmer eigentlich schon seine Daseinsberechtigung verloren (oder zumindest das Risiko eines gigantischen Wettbewerbsnachteil gegenüber von uns beratenen Unternehmen): die LKW-Abwrackprämie entfaltet natürlich nur im gesamten Zusammenhang ihre volle und großartige Wirkung – nicht durch das Ausfüllen eines Formulars und den Erhalt von 10.000 Euro oder 15.000 Euro.

Wir sind Wirtschaftswissenschaftler mit exzellentem KnowHow im Straßengüterverkehr. Wir kombinieren es mit den Speditionsexperten aus den Bereichen Steuern und Recht und verschaffen Transportunternehmen Wettbewerbsvorteile: Selbst bei so simplen Dingen wie De-Minimis oder der Abwrackprämie. Schauen Sie unser Video!

Wenn Sie also noch einen LKW mit Euro V, Euro EEV oder schlechter haben: Nutzen Sie die LKW-Abwrackprämie!

Welche LKW können für die neue LKW-Abwrackprämie verschrottet werden?

Die LKW-Abwrackprämie ist auf den ersten Blick sehr einfach konstruiert: Ein alter LKW, das sogenannte Bestandsfahrzeug, wird verschrottet. Dafür wird ein neuer LKW, das sogenannte Neufahrzeug, mit modernster Technik und Dieselantrieb, Elektroantrieb oder Wasserstoffantrieb angeschafft. Der Halter der beiden Fahrzeuge erhält die LKW-Abwrackprämie als einmaligen und nichtrückzahlbaren Zuschuss: 10.000 Euro bis 15.000 Euro.

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Die Bedingungen, die der alte LKW, das Bestandsfahrzeug, für die Abwrackprämie erfüllen muss, sind auch in der Verlängerung der LKW-Abwrackprämie vor allem:

  • der alte LKW muss für die LKW-Abwrackprämie mindestens 12 Monate in Deutschland zugelassen gewesen sein
  • der alte LKW muss für die LKW-Abwrackprämie ein schweres Nutzfahrzeug sein: Es gelten also die selben Gesamtmassen wie beim Förderprogramm De-Minimis (Lesen Sie hier die Definition schweres Nutzfahrzeug)
  • der alte LKW muss für die LKW-Abwrackprämie eine Schadstoffklasse Euro V oder schlechter haben
  • der alte LKW muss für die Abwrackprämie ordnungsgemäß entsorgt werden
  • die ordnungsgemäße Entsorgung des alten LKW muss für die LKW-Abwrackprämie spätestens zwei Monate nach der Erstzulassung des neuen LKW erfolgen.

Welche neuen LKW können für die aktuelle LKW-Abwrackprämie angeschafft werden?

Wie immer im Subventionsrecht: Es gilt das Förderziel des Förderprogramms. Im Programm De-Minimis ist es die Erhöhung der Sicherheit und des Umweltschutzes im Verkehr mit LKW. Bei der Abwrackprämie für LKW steht die Reduktion von klimaschädlichen CO2-Emissionen und die Unterstützung der Konjunktur und Sicherung der Arbeitsplätze im Vordergrund.

Für den neuen LKW bedeutet dies: Er muss einige Bedingungen erfüllen um im Rahmen der Abwrackprämie eingesetzt werden zu können. Die wichtigsten Bedingungen für den neuen LKW sind:

  1. Der neue LKW muss einen bestimmten Emissionswert unterschreiten

    Die neue LKW-Abwrackprämie bezuschusst neue LKW mit Wasserstoff-Antrieb, mit Elektro-Antrieb und mit Diesel-Antrieb der Schadstoffklasse Euro VI. Während bei den ersten beiden Antriebsarten zumindest die direkt von dem LKW emittierten CO2-Werte (nahezu) Null sind, sieht die Richtlinie bei einem LKW mit Diesel-Antrieb klare Grenzen. Und diese Grenzen des CO2-Ausstoßes müssen unterschritten werden damit die LKW-Abwrackprämie den Klimaschutz auch wirklich fördert.
    Das Verkehrsministerium hat hier sehr vorausschauend gedacht und gehandelt: Es geht nämlich nicht von statischen Werten aus, sondern von durchschnittlichen CO2-Emissionen einer Fahrzeuguntergruppe. Diese werden aktuell in der Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments aufgeführt – und können so ständig angepasst werden. Baut ein Hersteller einen LKW mit niedrigerem CO2-Ausstoß zieht er damit den Durchschnittswert der gesamten Fahrzeuggruppe nach unten – und so weiter.

    Vorsicht: Sie können also durchaus einen nagelneuen LKW kaufen aber keine Abwrackprämie erhalten. Selbst wenn Sie einen Zuwendungsbescheid für die LKW-Abwrackprämie haben, verlieren Sie aber den Förderanspruch, wenn Ihr neuer LKW zu den Fahrzeugen in der Gruppe gehört, deren Emissionen oberhalb des Durchschnittswertes liegen. Entscheidend ist nicht die Angabe auf der verbindlichen Verpflichtung oder dem Zwischennachweis, sondern die Zulassungsbescheinigung beim abschließenden Einreichen des Verwendungsnachweises.

  2. Der neue LKW muss mit einem Abbiegeassistenten die Sicherheit im Straßenverkehr weiter erhöhen

    Wie auch bei der alten LKW Abwrackprämie muss der neue LKW mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet werden. Der Abbiegeassistent muss nicht ab Werk, aber spätestens zur Zulassung des LKW eingebaut sein. Alle Abbiegeassistenten die den „Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung an Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen […] zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme“ genügen sind für die LKW-Abwrackprämie hinreichend. (Denken Sie über die Nachrüstung von Abbiegeassistenten bei Nutzfahrzeugen mit weniger als 7,5t zulässiger Gesamtmasse nach? Informieren Sie sich unbedingt über das Förderprogramm AAS des BAG!)

  3. Der neue LKW muss wirklich neu sein

    Die LKW-Abwrackprämie definiert einen neuen LKW anhand seines Baujahres: Förderfähig ist ein neuer LKW nur dann, wenn er in 2021 oder jünger produziert wurde. Bei den aktuellen Lieferzeiten der großen deutschen Nutzfahrzeughersteller dürften viele der mit der Abwrackprämie geförderten LKW tatsächlich erst in 2022 hergestellt werden.

  4. Ein neuer LKW mit Diesel-Antrieb muss in der Regel zusätzliche Merkmale zur Senkung des CO2-Emisionsniveaus aufweisen

    Abhängig von der jeweiligen Serienausstattung des LKW müssen mindestens ein oder aber mindestens zwei Merkmale des LKW das CO2-Emissionsniveau gegenüber der Serienausstattung zu senken. Solche Ausstattungsmerkmale können beispielsweise
    – Luftpress-Automatiken
    – vorausschauende Tempomaten
    – automatische Leerlaufbegrenzer
    und viele andere mehr.

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Daneben gibt es noch einige weitere Punkte zu beachten – und natürlich die grundlegenden Bedingungen: Die LKW Abwrackprämie fördert nur schwere Nutzfahrzeuge mit mindestens 7.500kg Gesamtmasse die auch in den ersten 24 Monaten nicht abgelastet werden dürfen.

Wie hoch ist die neue Abwrackprämie?

Die Höhe der Abwrackprämie richtet sich wieder nach der Schadstoffklasse des zu verschrottenden LKW:

Schadstoffklasse des alten LKWHöhe der neuen LKW-Abwrackprämie
Euro V15.000 Euro
EEV15.000 Euro
Euro IV10.000 Euro
schlechter als Euro IV10.000 Euro
Höhe der LKW-Abwrackprämie in Abhängigkeit der Schadstoffklasse des Alt-LKW

Wichtiges gehört in professionelle Hände: Lagern Sie Ihren Recherche- und Verwaltungsaufwand für die Ihnen zustehenden Fördermittel aus. Nutzen Sie unseren Fördermittelservice als Ihre digitale Fördermittelabteilung:

Wann wird der Zuschuss aus der Abwrackprämie ausgezahlt?

Die Auszahlung des Zuschusses aus der LKW-Abwrackprämie erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids und dem Nachweis der verbindlichen Bestellung mit den dafür vorgesehenen Dokumenten.

Achtung: Beachten Sie, daß die neue LKW-Abwrackprämie keinesfalls pauschal alle neuen LKW fördert! Sofern Ihr Händler zunächst auf dem Formular zur „verbindlichen Verpflichtung“ die vorgedruckten Angaben übernimmt, entfällt bei einem nicht förderfähigen LKW nach der Einreichung des abschließenden Verwendungsnachweises mit dem Fahrzeugschein rückwirkend der Förderanspruch. Der Zuschuss muss sofort zurückgezahlt werden. Auf die strengen Vorgaben des Subventionsrechts und vor allem die möglichen Auswirkungen auf die Verlängerung der EU-Lizenz sei hier am Rande verwiesen.

Kann die LKW-Abwrackprämie an den Händler abgetreten werden?

Der Zuschuss aus der LKW-Abwrackprämie darf nicht abgetreten werden! Das Bundesamt für Güterverkehr hat aber die Richtlinie des Verkehrsministeriums wieder einmal sehr gut an die betriebliche Realität anpassen können. Dadurch wird es möglich die Finanzierung des neuen Fahrzeuges erst dann zu regeln, wenn der Zuschuss bereits auf dem Konto ist. Gerade für kleinere Unternehmen ist diese Praxis des BAG mitunter eine der besten Ideen an dem gesamten Programm – insbesondere für solche, die einen Mietkaufvertrag abschließen und so Anlagevermögen bilanzieren wollen.

Bis wann kann die neue LKW-Abwrackprämie beantragt werden?

Es gilt – wie beim Förderprogramm De-Minimis oder im Förderprogramm Abbiegeassistent – das Windhundverfahren: So lange Gelder im Fördertopf sind, können Anträge von der Bewilligungsbehörde positiv beschieden werden. Ist der Fördertopf leer, ist er leer: Es können dann keine Anträge mehr auf die LKW-Abwrackprämie gestellt werden.

Grundsätzlich endet die Möglichkeit der Antragstellung am 31. Oktober 2021.

Worauf ist bei der neuen LKW-Abwrackprämie noch zu achten?

Auf jede Menge! Wir bewegen uns auch bei der neuen LKW-Abwrackprämie im Subventionsrecht: Falsche Angaben, auch fahrlässige, können Verurteilungen und harte Strafen nach sich ziehen. Eine Verurteilung wegen Subventionsbetrug kann dazu führen, daß die Zuverlässigkeit eines Unternehmens nicht mehr darstellbar ist. In der Folge könnte beispielsweise die EU-Lizenz nicht mehr verlängert werden. (Wir empfehlen Ihnen zu diesem Thema auch die Lektüre unserer neun Tipps, um der nächsten Außenprüfung des BAG entspannt entgegen zu sehen.)

Insbesondere (neben vielen anderen Aspekten) sollten Sie bei der Nutzung der LKW-Abwrackprämie auf folgendes achten:

  • alle Beihilfen auf Basis der Bundesregelung Kleinbeihilfen sind anzugeben – auch wenn diese bislang nur beantragt wurden
  • der neue LKW darf in den ersten 24 Monaten nicht abgelastet und auch nicht verkauft werden
  • wird der neue LKW geleast, muss der Leasingvertrag mindestens 24 Monate laufen.

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Beachten Sie: Bei der Antragstellung für die LKW-Abwrackprämie müssen Sie das Betriebsfinanzamt und die Steuernummer Ihres Unternehmens angeben. Alle Daten laufen bei der Finanzverwaltung zusammen. Denken Sie nicht einmal daran, Werte aus anderen Programmen wegzulassen oder Angaben nicht exakt zu übertragen. Letzteres gilt auch für die Angabe des Kaufpreises im Zwischennachweis und im Verwendungsnachweis: Dieser muss zwingend auf den Cent genau mit den bilanzierten Werten – im Jahresabschluss abzüglich AfA – übereinstimmen.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Details, die bei der Antragstellung zu beachten sind. Gerne sind wir Ihnen behilflich. Darüber hinaus unterstützt Sie erfahrungsgemäß das Verkehrsministerium und die Bewilligungsbehörde sehr gut und sehr engagiert in allen allgemeinen Fragen zu dem Programm.

Die Angaben auf dieser Seite sind nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Bitte informieren Sie sich im Zweifel immer bei den zuständigen Behörden um rechtssichere Informationen zu erhalten.
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Bild von Gerhard G. auf Pixabay

 

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