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LKW Maut-Erstattung: Ihr Anspruch nach dem Urteil vom 30.11.2021

Kurzfassung: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 30.11.2021 entschieden, daß die LKW Maut teilweise gegen Unionrecht verstößt. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Rückerstattung zuviel gezahlter Maut auch für den Zeitraum, der vor dem 28.10.2020 liegt. Ab dem 28.10.2020 wird ja bereits auf Antrag die LKW-Maut erstattet.

Die Speditionsexperten bieten Ihnen wie immer auch hier einen einfachen Maut-Erstattung-Service an, mit dem Sie Ihre zuviel gezahlte LKW-Maut für diesen Zeitraum abrufen können.

Grundsätzliche Informationen zu unserem De-Minimis 2021 Fördermittelservice wie auch unserer digitalen Fördermittelabteilung für Transportunternehmen finden Sie übrigens auch unter diesem Link: www.foerdermittel.fans

LKW-Maut-Erstattung: Urteil vom 30.11.2021

Nachdem vor wenigen Tagen das elektronische Antragsverfahren zur Erstattung der LKW Maut im Zeitraum 28.10.2020 bis 30.09.2021 gestartet ist (siehe auch unsere Depesche zur Maut-Erstattung vom 27.10.2021), hat das OVG Münster nun gestern ein weitreichendes und lange erwartetes Urteil verkündet.

Das Gericht stellt fest, daß die Mautgebühren nach den Vorgaben der EU-Wegekostenrichtlinie die Infrastrukturkosten nicht überschreiten dürfen. Daraus folgt insbesondere:

  1. Sofern und soweit Autobahngrundstücke mit ihrem Wiederbeschaffungswert kalkuliert und für die Berechnung der Infrastrukturkosten der LKW-Maut zugrunde gelegt wurden, entsprechen diese nicht den Vorgaben der EU-Wegekostenrichtlinie. Die Kalkulationsgrundlage der LKW-Maut ist insoweit fehlerhaft. Hieraus resultiert ein Erstattungsanspruch für die bereits erfolgten Mautzahlungen, sofern diese noch nicht verjährt sind.
  2. Rückerstattungsansprüche aus der LKW-Maut müssen für die Zeit ab der Zahlung der LKW-Maut bis zu deren Erstattung verzinst werden.

Weitere Informationen folgen an dieser Stelle in Kürze. Lassen Sie Ihre Maut-Ansprüche nicht verjähren! Nutzen Sie unseren Maut-Service.

LKW Maut: Was Sie jetzt unbedingt tun sollten

Durch das Urteil des OVG Münster besteht nun Klarheit, daß Sie einen Anspruch auf die Erstattung von zuviel gezahlter LKW-Maut auch für den Zeitraum vor dem 28.10.2020 haben. Aber: Ein Teil Ihrer Ansprüche droht am 31.12.2021 zu verjähren. Sofern Sie also in der Vergangenheit die Verjährung noch nicht gehemmt haben, sollten Sie jetzt schnell tätig werden. Als angestellter Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter mit einer Minderheitsbeteiligung können Sie sogar verpflichtet sein, Ihre Ansprüche aus der überzahlten Maut zu sichern.

Sofern also noch nicht geschehen oder wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich bereits um die Erstattung der LKW-Maut für den Zeitraum vor dem 28.10.2020 erfolgreich (!) gekümmert haben, sollten Sie:

  • umgehend und rechtssicher die Verjährung hemmen
  • Die Mautabrechnungen von TollCollect der vergangenen Jahre sichern – Abrechnungen von Clearingstellen oder Abrechnungsunternehmen (Tankkartenbetreiber u.ä.) werden nicht ausreichend sein
  • die steuerrechtlichen Konsequenzen aus diesem Urteil, auch für bereits abgeschlossene Jahre, beachten. Dies gilt insbesondre dann, wenn Sie Ihren Jahresabschluss für 2020 noch nicht fertiggestellt haben.

Möchten Sie kurzfristig und unkompliziert und sicher die Verjährung Ihrer Ansprüche auf die LKW Maut vor dem 28.10.2020 soweit möglich hemmen, melden Sie sich einfach über unseren Maut-Erstattungs-Service.

Können wir die Maut-Erstattung bequem über die Speditionsexperten abwickeln?

Natürlich!

Wir haben einen

  • digitalisierten
  • hochautomatisierten
  • sehr (transportunternehmer-)freundlichen
  • sicheren

Maut-Erstattungs-Service für Sie eingerichtet. Die Maut-Erstattung darüber ist für Sie genauso einfach wie beispielsweise in unserem De-Minimis Fördermittelservice oder dem Service zur Beantragung der Abwrackprämie. Die Abwicklung Ihrer Maut-Erstattung für den Zeitraum 28.10.2020 bis zum 30.09.2021 bieten wir ab 99,– Euro komplett an. Für die Hemmung der Verjährung und die Geltendmachung Ihrer Maut-Ansprüche für den Zeitraum vor dem 28.10.2020 rechnen wir nach der Vergütungsordnung für Rechtsanwälte transparent ab. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie auf unserer Seite:

LKW-Maut-Erstattung-Service: Mit minimalem Aufwand Erstattung erhalten

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