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LKW Maut-Erstattung vom 28.10.2020 bis 30.09.2021

Kurzfassung: Für den Zeitraum zwischen dem 28.10.2020 und dem 30.09.2021 kann eine Maut-Erstattung für einen Anteil der tatsächlich gezahlten LKW-Maut beantragt werden. Hintergrund ist der Beschluss der Bundesregierung, die LKW-Maut-Sätze rückwirkend für diesen Zeitraum zu senken. Die Maut-Erstattung beträgt zwischen 0,3 Cent je Maut-Kilometer und 1,5 Cent je Maut-Kilometer. Die Speditionsexperten bieten Ihnen wie immer auch hier einen einfachen Maut-Erstattung-Service an, mit dem Sie Ihre zuviel gezahlte LKW-Maut für diesen Zeitraum abrufen können.

Weitergehende und umfassende Informationen zu dem Thema LKW-Maut-Erstattung haben wir Ihnen auch auf unserer Themen-Internetseite zusammengestellt: www.maut-erstattung.de

Grundsätzliche Informationen zu unserem De-Minimis 2021 Fördermittelservice wie auch unserer digitalen Fördermittelabteilung für Transportunternehmen finden Sie übrigens auch unter diesem Link: www.foerdermittel.fans

Der Hintergrund zu der LKW-Maut-Erstattung: Die Verkehrspolizei

Für die Erhebung der LKW-Maut hat die Bundesrepublik Deutschland Wegekostengutachten erstellt. Diese Wegekostengutachten für die Festlegung der LKW-Maut wurden regelmäßig der EU-Kommission vorgelegt – die diese zu keiner Zeit verworfen oder auch nur beanstandet hat. In diesen Wegekostengutachten für die deutsche LKW-Maut wurden auch stets anteilige Kosten für die Verkehrspolizei berücksichtigt. Um diese Kosten für die Verkehrspolizei dreht es sich bei der hier behandelten LKW-Maut-Erstattung.

Mit seinem Urteil vom 28.10.2020 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, daß die Kosten für die Verkehrspolizei bei der Erhebung der LKW-Maut in Deutschland eben nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Kosten für die Verkehrspolizei fielen in die Verantwortung des Staates und könnten deshalb nicht dem Betrieb bzw. dem Betreiber der Straßeninfrastruktur zugeordnet werden. Im Ergebnis können die Kosten für die Verkehrspolizei nicht als Teil der LKW-Maut berücksichtigt werden. Diesem Urteil des EuGH geht wiederum die Klage einer polnischen Spedition voraus, die auf die Erstattung der LKW-Maut geklagt hatte. Sie wollte die Maut-Erstattung gerichtlich erstreiten, da aus Sicht des Transportunternehmens die Sätze der LKW-Maut gegen die EU-Wegekostenrichtlinie verstießen.

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Die Bundesregierung hat kurze Zeit nach dem Urteil des EuGH ein Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Dieses die Berechnung der deutschen LKW-Maut betreffende Gesetz ist im Oktober 2021 in Kraft getreten. Es regelt rückwirkend die Senkung der LKW-Maut-Sätze ab dem 28.10.2020 bis zum 30.09.2021 und damit auch die Maut-Erstattung für diesen Zeitraum.

Weitergehende Informationen zu den Hintergründen der Maut-Erstattung haben wir Ihnen auf der Internetseite www.maut-erstattung.de zusammengestellt.

Wie hoch ist die Maut-Erstattung?

Die Höhe der Maut-Erstattung hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Der Maut-Tarif: Je nach LKW-Art und Anzahl der Achsen eines Gespanns unterscheidet sich der Maut-Tarif und damit auch die Höhe der Maut-Erstattung je Maut-Kilometer
  2. Die zurückgelegte mautpflichtige Strecke: Die Maut-Erstattung hängt zum zweiten natürlich von der zurückgelegten, mautpflichtigen Strecke ab.

Unter den folgenden Links haben wir die Maut-Erstattung verschiedener LKW im üblichen Gebrauch einmal berechnet:

zulässige Gesamtmasse des LKW, Sattelzugs oder GespannsMaut-Erstattung in Cent je Maut-Kilometer
7,5t  bis < 12t1,5
12t bis 18t0,3
> 18t mit bis zu 3 Achsen0,5
>18t mit 4 oder mehr Achsen0,5
Maut-Erstattung in Abhängigkeit der Fahrzeugklasse

Wichtiges gehört in professionelle Hände: Lagern Sie Ihren Recherche- und Verwaltungsaufwand für die Ihnen zustehenden Fördermittel aus. Nutzen Sie unseren Fördermittelservice als Ihre digitale Fördermittelabteilung:

Wer kann die Maut-Erstattung beantragen?

Wie auch schon bei der LKW-Abwrackprämie ist die Gruppe der Speditionen und (Transport-)Unternehmen, die die Maut-Erstattung beantragen können, nicht unbedingt deckungsgleich mit der Gruppe der Unternehmen, die einen Zuschuss im Förderprogramm De-Minimis beantragen können. Da sich die Maut-Sätze rückwirkend für den Zeitraum 28.10.2020 bis zum 30.09.2021 geändert haben, kann jeder, der in diesem Zeitraum in Deutschland LKW-Maut entrichtet hat, die Erstattung der zuviel gezahlten Maut beantragen.

Muss ich die Erstattung der LKW-Maut beantragen?

Auf die Frage, ob Sie die Erstattung der LKW-Maut beantragen müssen, gibt es zwei Antworten:

1. Erstattung der zuviel gezahlten Maut nur auf Antrag

Sie erhalten Geld aus der überzahlten LKW-Maut für den in Rede stehenden Zeitraum nur dann zurück, wenn Sie die Maut-Erstattung beantragen, beispielsweise direkt über uns.

2. Beantragung der Maut-Erstattung kann verpflichtend sein

In bestimmten Fällen sind Sie verpflichtet, die Erstattung der LKW-Maut zu beantragen. Die Maut-Erstattung in Angriff zu nehmen dürfte insbesondere dann für Sie verpflichtend sein, wenn Sie angestellter Geschäftsführer einer Spedition, eines Transportunternehmens oder eines Unternehmens mit mautpflichtigen Fahrzeugen sind.

Hier haben wir Ihnen weitere Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.

Können wir die Maut-Erstattung bequem über die Speditionsexperten abwickeln?

Natürlich!

Wir haben einen

  • digitalisierten
  • hochautomatisierten
  • sehr (transportunternehmer-)freundlichen
  • sicheren

Maut-Erstattungs-Service für Sie eingerichtet. Die Maut-Erstattung darüber ist für Sie genauso einfach wie beispielsweise in unserem De-Minimis Fördermittelservice oder dem Service zur Beantragung der Abwrackprämie. Die Abwicklung Ihrer Maut-Erstattung für den Zeitraum 28.10.2020 bis zum 30.09.2021 bieten wir ab 99,– Euro komplett an. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie auf unserer Seite:

LKW-Maut-Erstattung-Service: Mit minimalem Aufwand Erstattung erhalten

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