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Platz 4 im De-Minimis Endspurt 2020: Die TOP 5 Vorschläge der Speditionsexperten um jetzt noch Ihren De-Minimis Schatz zu heben

Kurzfassung: Für viele Unternehmen, die in diesem Jahr einen De-Minimis Antrag gestellt haben, endet der De-Minimis Bewilligungszeitraum aufgrund der Corona-Präventionsmaßnahmen und der damit einhergehenden einheitlichen Verlängerung am 2. November 2020. Viele Transportunternehmer und Speditionen haben ihren unternehmensbezogenen De-Minimis Höchstbetrag – der über den Zuwendungsbescheid mitgeteite Förderbetrag für die De-Minimis Förderperiode 2020 – noch nicht vollständig abrufen können. Besser als in Hektik zu verfallen und nur wegen der Fördermittel eigentlich nicht geplante Investitionen durchzuführen ist es in der Buchhaltung nach De-Minimis Schätzen zu suchen. Die fünf größten dieser De-Minimis Schätze stellen wir Ihnen in diesem und vier weiteren Beiträgen vor.

Heben Sie Ihren versteckten De-Minimis Schatz 2020: Unser De-Minimis Handbuch 2020 mit mehr als 400 Vorschlägen für De-Minimis Maßnahmen

Platz 4: Reparaturkosten mit De-Minimis senken

Wie bei (fast) allem im Zusammenhang mit dem Subventionsrecht im Allgemeinen und den Förderprogrammen im Besonderen gilt auch bei den Reparaturkosten: Wissen ist Geld.

Die De-Minimis Richtlinie und die zugrundeliegende EU-Verordnung zu den De-Minimis Beihilfen geben genau vor

  • welche Reparaturen
  • an welchen Fahrzeugen
  • zu welchem Zeitpunkt
  • in welcher Höhe

über das Förderprogramm De-Minimis bezuschusst werden.

Als Transportunternehmer oder Spediteur werden, neben den Maut- und Dieselrechnungen und denen für Reifen, Rechnungen Ihrer Werkststatt den meisten Platz in Ihrer Buchhaltung in Anspruch nehmen.

Ein Beispiel für die Bezuschussung von Reparaturkosten mit De-Minimis Zuschüssen

Die Spedition Pünktlich verfügt über 10 Planenzüge und 10 Sattelzugmaschinen mit denen sie ihre eigenen fünf Kühlauflieger und fünf Siloauflieger zieht. Das Transportunternehmen ist im innerdeutschen Fernverkehr tätig. Vor jeder Hauptuntersuchung und jeder SP lässt Herr Sorgfältig, der Fuhrparkverantwortliche, sowohl jede Zugmaschine als auch jeden Auflieger einmal in der Werkstatt durchchecken. Da das Unternehmen sehr auf ein hochwertiges Außenbild achtet, werden dabei auch sämtliche Schäden an der Karrosserie und den Anbauteilen repariert. Herr Pünktlich weiß, daß eine durchschnittliche Werkstattrechnung, exklusive Gebühren für HU-Abnahme und SP, 1.000 Euro inklusive möglicher nicht versicherter Unfallschäden ausmacht und plant jährlich 40 Werkstattbesuche ein (die er natürlich auch in seiner Preiskalkulation berücksichtigt, inklusive der Ausfallzeiten, seitdem er das Externe Controlling der Speditionsexperten erfolgreicht nutzt und seine Hausbank ihm den roten Teppich deswegen ausrollt.)

Nachdem Herr Pünktlich nun die eigentlichen Wertstattkosten durch seine Planung und die Erkenntnisse aus dem Controlling bereits auf seine Fracht umgelegt hat, rechnet er weiter:

Auf jeder zweiten Rechnung seiner Werkstatt sind Reparaturpositionen in Höhe der halben Rechnungshöhe aufgeführt, die durch das Förderprogramm De-Minimis mit 80% bezuschusst werden. Überschlägig sind dies in diesem Beispiel

((40 Rechnungen x 1.000 Euro) : 4 ) x 0,8 = 8.000 Euro.

Nicht schlecht, oder?

Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Werkstattrechnungen im Förderprogramm De-Minimis

Selbstverständlich ist die Berechnung und Berücksichtigung von Reparaturrechnungen bei der Erstellung eines De-Minimis Verwendungsnachweises mit Aufwand verbunden. Sie müssen insbesondere zu jeder Position wissen

  • ob der LKW, die Sattelzugmaschine, der Auflieger oder Anhänger an dem die Reparatur durchgeführt wird im Rahmen des De-Minimis Fördermittelprogramms berücksichtigt werden darf und von Ihrem De-Minimis Zuwendungsbescheid erfasst ist
  • ob die Reparatur als De-Minimis Maßnahme im Rahmen einer Reparatur förderfähig ist, beispielsweise als fahrzeugbezogene De-Minimis Maßnahme
  • ob Sie ein Kumulierungsverbot berühren (!!) und sich beim Abruf eines Zuschusses für eine bestimmte Reparatur strafbar machen könnten
  • welche Nebenpositionen in welcher Höhe bei einer Reparaturposition einer Werkstattrechnung im Rahmen des Förderprogramms De-Minimis berücksichtigt werden können.

Was Sie im Zusammenhang mit Reparaturkosten und De-Minimis im Vorfeld einer Fahrzeugrückgabe berücksichtigen müssen, haben wir übrigens hier für Sie zusammengefasst: De-Minimis: Reparaturen und Ersatzbeschaffung vor der Fahrzeugrückgabe bei Miet-LKW und Leasing-LKW und beim Verkauf.

Die wichtigsten Vorteile bei der Nutzung von De-Minimis bei Werkstattrechnungen

Diesem zusätzlichen Aufwand stehen immense Vorteile gegenüber:

  • Förderfähige Maßnahmen, die Sie im Rahmen des De-Minimis Fördermittelprogramms aufgrund von Reparaturen bezuschussen lassen, senken automatisch den (finanziellen) Aufwand Ihrer Fahrzeugkosten und damit Ihre Gesamtkosten
  • De-Minimis Zuschüsse für förderfähige Maßnahmen aufgrund von Reparaturen erhalten Sie ohne zusätzliche Investitionen und der hierfür notwendigen Liquidität
  • Aufgrund der in der Regel planbaren Werkstattaufenthalte beziehungsweise Werkstattkosten im Jahresverlauf – aufgrund Ihrer Erfahrung oder externer Unterstützung – können Sie vorab diese De-Minimis Zuschüsse in Ihrer Jahresplanung berücksichtigen.

Mit den Speditionsexperten auf der sicheren Seite – auch bei Reparaturrechnungen

Nutzen Sie unseren hochspezialisierten De-Minimis Fördermittelservice ab 12,90 Euro senden Sie uns einfach alles was Sie an Werkstattrechnungen haben: Wir kontrollieren und bearbeiten alle Werkstattrechnungen und erstellen für die tatsächlich förderfähigen Positionen den Verwendungsnachweis um Ihren Zuschuss abzurufen. Sollten Sie ihn noch nicht nutzen: Klicken Sie einfach unten auf den Banner und erfahren Sie, warum es immer am besten ist, mit Spezialisten zusammenzuarbeiten.

 

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Bild des De-Minimis Schatzes von Pezibear auf Pixabay

 

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