Die De Minimis Antragsfrist 2019 hat am 07. Januar 2019 begonnen.
Der De Minimis Antrag für 2019 kann seit dem 7. Januar 2019
0:00 Uhr über das Fördermittel-Internetportal des BAG hochgeladen werden.
Die De Minimis Antragsfrist 2019 endet am 30. September 2019.
Allerspätestens kann der De Minimis Antrag für 2019 somit
um 23:59 Uhr des 30. September 2019 über das Fördermittel-Internetportal des BAG hochgeladen werden.
Übrigens: Die stets aktuellen Termine finden Sie auf unserer Internetseite
De Minimis Termine.
Für das Fördermittelprogramm De Minimis 2019 des BAG muss ein Unternehmen (neben anderen Voraussetzungen)
Halter oder Eigentümer mindestens eines schweren Nutzfahrzeugs
sein. Die De-Minimis Haltereigenschaft kann beispielsweise mit
der Zulassungsbescheinigung nachgewiesen werden. Dabei gilt wie in jeder
De-Minimis Förderperiode
auch in der Förderperiode 2019
wieder das Gebot der Zulassung zum Stichtag:
Berücksichtigt für die Berechnung der Deminimis-Zuschüsse
werden die schweren Nutzfahrzeuge, die am
1. Dezember 2018 auf den Antragsteller zugelassen waren.
Ist das zuwendungsberechtigte Unternehmen nicht Halter der schweren Nutzfahrzeuge,
aber Eigentümer, kommt eventuell dennoch eine Förderung in Betracht. Dies kann beispielsweise der Fall sein,
wenn es sich um einen sogenannten Unternehmensverbund
handelt. Das Bundesamt für Güterverkehr hilft Ihnen mit einem sehr guten und hilfsbereiten Team bei solchen speziellen
Fragen in der Regel weiter. Ansonsten wenden Sie sich auch gerne an uns.
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De-Minimis Frist in 2023 | Datum |
---|---|
Stichtag Zulassung der LKW | 1. Dezember 2018 |
Beginn Antragstellung | 7. Januar 2019 |
Ende Antragstellung | 30. September 2019 |
In der De Minimis Förderperiode 2019
hat sich recht wenig gegenüber der De Minimis Förderperiode 2018
geändert. Es gilt weiterhin die
Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 15. Dezember 2015 in der Fassung
der Ersten Änderung vom 12. Dezember 2016, am 27. Dezember 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das De-Minimis-Fördermittelprogramm soll unter anderem der Sicherheit im Straßenverkehr dienen. (Jeden Tag, den ich
auf der Autobahn fahre, bin ich heilfroh, daß es das Bundesamt für Güterverkehr und vor allem die hierfür arbeitenden Menschen gibt. Durch unsere engagierte
(Autobahn-)Polizei und die ebenso engagierten Mitarbeiter des BAG sehe ich, im Gegensatz zum Ausland, so gut wie
nie LKW, die nicht verkehrstauglich aussehen oder deren Ladung droht zu verrutschen und herunterzufallen. Die Kontrollen,
bei Wind und Wetter auf den Autobahnen, führen zu weit mehr als zu einer Zunahme der gefühlten Sicherheit. Sie garantieren
daneben auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen, die mit viel zeitlichem und finanziellen Aufwand
die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Wenn Sie sich demnächst über eine kleine zeitliche Verzögerung wegen einer Kontrolle durch das BAG
oder die Polizei ärgern sollten: Denken Sie daran. Und danken Sie vielleicht den Beamten und Angestellten der Polizei und des BAG für ihre gute Arbeit. Aber kommen wir
zurück auf das Thema Sicherheit im Rahmen des Deminimis-Fördermittelprogramms.)
So hat der Gesetzgeber,
insbesondere auf Initiative der Polizei und des BAG, auf die Abbiegeunfälle durch LKW, Busse und andere große
Fahrzeuge reagiert. Um diese Abbiegeunfälle gezielt zu senken, hat das BAG ab der
Deminimis Förderperiode 2019 dem Abbiegeassistenten
ein neues, spezielles Förderprogramm gewidmet. Dadurch werden Abbiegeassistenzsysteme ab der
Deminimis Förderperiode 2019 nicht mehr
über das "normale" De Minimis Förderprogramm bezuschusst, sondern eben über
dieses neue, gezielte Förderprogramm. Aus unserer Sicht auch wieder eine sehr gute und auch gut
umgesetzte Idee zur Vermeidung dieser oftmals tödlichen Unfälle insbesondere beim Linksabbiegen.
Umfassende Informationen zur Förderung
des Abbiegeassistenten für LKW haben wir Ihnen unter diesem Link zusammengestellt.
Bis zur Deminimis Förderperiode 2018
waren die Abbiegeassistenzsystem in der Deminimis-Maßnahmenkategorie 1.3 eingruppiert. (Lesen
Sie hier mehr zur Deminimis-Maßnahmenkategorie 1.3:
Deminimis - Was wird gefördert? Zusätzliche, überobligatorische
Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug)
Wenn Sie unseren Fördermittelservice bereits nutzen, kennen Sie es bereits: Unser aktuelles
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Daniel M. Giel
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Auf Basis der geltenden Richtlinie haben wir hier exemplarisch zusammengefasst, was das Deminimis Förderprogramm des BAG 2019 fördert:
Deminimis 2019: Was wird gefördert
Bitte beachten Sie, daß grundsätzlich nur überobligatorische, also nicht vorgeschriebene, Maßnahmen
im Rahmen der Deminimis Förderung bezuschusst werden. Unsere Zusammenfassung
Deminimis 2019: Was wird gefördert soll deshalb
Beispiele und Anregungen nennen.
Grundsätzlich sind sowohl unsere Vorschläge auf dieser Internetseite, wie hier
Deminimis 2019: Was wird gefördert, aber auch in unserem
Handbuch Deminimis 2019 Beispiele für möglicherweise förderfähige Anschaffungen. Bitte konsultieren Sie vor einer Anschaffung
unbedingt die stets freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeiter des BAG, ob in Ihrem speziellen Fall eine Förderung
der geplanten Anschaffung möglich ist. Oder nutzen Sie unseren
Deminimis-Fördermittelservice.
Die Förderhöhe in der Deminimis Förderperiode 2019 sind gleich geblieben. Je schwerem Nutfahrzeug beträgt der Deminis-Fördersatz 2.000 Euro. Daneben gibt es einen unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag in Höhe von 33.000 Euro. De facto werden also über das Deminimis Förderprogramm des BAG maximal 16,5 schwere Nutfahrzeuge berücksichtigt.
Mit dem Erstantrag für die De Minimis-Förderung 2019,
der innerhalb der De Minimis-Antragsfrist zu stellen ist,
ist lediglich die Anzahl der schweren Nutzfahrzeuge, die für die
Berechnung des
unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrags maßgeblich ist, nachzuweisen. Maßgeblicher Stichtag um
im Rahmen der De Minimis Förderung die Haltereigenschaft nachzuweisen ist nach Wahl des Antragstellers/der Antragstellerin
für alle schweren Nutz-Fahrzeuge der 01. Dezember 2018. Daneben sind natürlich allgemeine Daten zum Unternehmen,
der Genehmigung und anderes mehr erforderlich. Keine Angaben müssen aber zu den geplanten De-Minimis Maßnahmen im Antrag gemacht werden.
Im Deminimis-Antrag 2019 müssen keine Maßnahmen im Rahmen der Deminimis-Förderung angegeben werden. Dem Antragsteller/der Antragstellerin wird mit dem Deminimis Zuwendungsbescheid ein Budget für Deminimis Maßnahmen in 2019 bewilligt, welches er/sie innerhalb des Bewilligungszeitraumes beliebig für Maßnahmen nach der Anlage zur Nummer 2 der Förderrichtlinie (Deminimis 2019 Maßnahmenkatalog) verwenden kann.
Der Deminimis Verwendungsnachweis muss für Kaufmaßnahmen/einmalige Beratungsleistungen innerhalb von 5 Monaten nach Zugang des De Minimis Zuwendungsbescheides eingereicht werden. Für Miet-/Leasingverträge sowie längerfristige Beratungsleistungen ist innerhalb von 5 Monaten nach Zugang des Deminimis Zuwendungsbescheides der Vertragsschluss nachzuweisen; der Deminimis Verwendungsnachweis für diese Maßnahmen ist bis zum 28.02.2020 vorzulegen.
Die Antragsfrist begann am 14. Januar 2019.
Maßgeblicher Stichtag für die Fahrzeuganzahl, die der Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages zugrunde gelegt wird,
ist der 01. Dezember 2018.
Nach Veröffentlichung der Förderrichtlinien im Bundesanzeiger werden Ihnen weitere Informationen, Hinweise und die Antragsunterlagen auf der Homepage des Bundesamtes bzw. im eService-Portal zur Verfügung gestellt.
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mit Ihnen gemeinsam einen Blick nach rechts und links: Denn es gibt weit mehr Förderprogramme für Transportunternehmen,
Speditionen und andere Unternehmen mit LKW als das Förderprogramm De Minimis des BAG.
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