Die LKW-Maut ist auch für den Zeitraum vor dem 28.10.2020 nicht richtig kalkuliert – es besteht ein Erstattungsanspruch auf die gezahlte LKW-Maut in Deutschland.
Schlagwort: Maut-Erstattung
Für den Zeitraum zwischen dem 28.10.2020 und dem 30.09.2021 kann eine Maut-Erstattung für einen Anteil der tatsächlich gezahlten LKW-Maut beantragt werden. Hintergrund ist der Beschluss der Bundesregierung, die LKW-Maut-Sätze rückwirkend für diesen Zeitraum zu senken. Die Maut-Erstattung beträgt zwischen 0,3 Cent je Maut-Kilometer und 1,5 Cent je Maut-Kilometer.