Seit wenigen Tagen gibt es neue Regelungen des betrieblichen Infektionsschutzes. Arbeitgeber müssen unter anderem die 3G-Regelung bei ihren Mitarbeitern kontrollieren und diese Kontrolle dokumentieren. Neben der praktischen Frage, wie dies bei LKW-Fahrern insbesondere im Fernverkehr funktionieren kann und wann die Kontrollen notwendig sind, werfen wir hier einen Blick, worauf bei der Förderung von Corona-Tests im Rahmen des De-Minimis Förderprogramms durch die neuen Regelungen unbedingt zu achten ist um sich nicht strafbar zu machen.
Kategorie: Corona
Einführung der Corona-Testpflicht hat wichtige Auswirkungen auf die Förderfähigkeit von Corona-Tests im Programm De-Minimis: Hier informieren
Das De-Minimis 2021 Programm fördert den Corona-Schnelltest: Wie hoch die Förderung ist und wann sie gilt: Lesen Sie hier!
Kurzfassung: Für viele Unternehmen, die in diesem Jahr einen De-Minimis Antrag gestellt haben, endet der De-Minimis Bewilligungszeitraum aufgrund der Corona-Präventionsmaßnahmen und der damit einhergehenden einheitlichen Verlängerung am 2. November 2020. Viele Transportunternehmer und Speditionen haben ihren unternehmensbezogenen De-Minimis Höchstbetrag – der über den Zuwendungsbescheid mitgeteite Förderbetrag für die De-Minimis Förderperiode 2020 – noch nicht vollständig abrufen können. Besser als in Hektik zu verfallen und nur wegen der Fördermittel eigentlich nicht geplante Investitionen durchzuführen ist es in der Buchhaltung nach De-Minimis Schätzen zu suchen. Die fünf größten dieser De-Minimis Schätze stellen wir Ihnen in diesem und vier weiteren Beiträgen vor.
Bis zu 150.000 Euro Zuschuss für drei Monate können (Transport-)Unternehmen und Speditionen im Rahmen des neuen Konjunkturpaketes erhalten. Es ist die Anschlussförderung des Bundes für die Corona-Soforthilfe.
De-Minimis: Reparaturen und Ersatzbeschaffung vor der Fahrzeugrückgabe bei Miet-LKW und Leasing-LKW und beim Verkauf – worauf Sie unbedingt achten müssen
Die Corona-Pandemie führt zu einer erheblichen Verschiebung der Nachfrage nach Frachtraum. Können Transportunternehmen oder Spediteure nicht rechtzeitig ihre LKW auf wachsende Marktsegmente umleiten, oder sind diese bspw. durch die vorübergehende Aufhebung der Kabotage vor einigen Tagen durch günstigere Anbieter aus dem östlichen EU-Ausland bereits zu Dumpingpreisen besetzt, muss über die Abmeldung oder auch die Rückgabe beziehungsweise den Verkauf von eigenen LKW nachgedacht werden. Welche Auswirkungen eine Reduzierung des Fuhrparks auf den De-Minimis Zuwendungsbescheid im De-Minimis Fördermittelprogramm des BAG ist Thema unserer heutigen De-Minimis-Depesche.
Das De-Minimis Fördermittelprogramm entfaltet nicht nur im konjunkturellen Abschwung eine großartige Hebelwirkung, sondern unterstützt durch einige De-Minimis Maßnahmen auch den Kampf gegen die Verbreitung des Corona-Virus.