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De-Minimis 2025/Umweltschutz und Sicherheit: Nach der Wahl ist vor dem Förderprogramm

Der Hauptverursacher für den erneuten Aufschub des Antragsstarts im Programm De-Minimis / Umweltschutz und Sicherheit 2025 ist mit der Bundestagswahl weggefallen. Spoiler: Es ist nicht alleine der nicht verabschiedete Bundeshaushalt.

Kurzfassung: Wie auch bereits im vergangenen Jahr verzögert sich der Antragsstart für die Förderperiode 2025 im Förderprogramm De-Minimis 2025 / Umweltschutz und Sicherheit 2025. Da der offizielle Grund, die „politischen Entwicklungen der vergangenen Wochen“ durch die Neuwahl nun weggefallen ist, sollte man sich ab sofort mit der Förderperiode 2025 eingehend beschäftigt.

Neue Richtlinie für das Förderprogramm De-Minimis / Umweltschutz und Sicherheit (US) ab 2025

Nicht nur der Antragsstart ist anders, das gesamte Förderprogramm De-Minimis/US wird 2025 anders sein.

Vieles in den Förderprogrammen wird ab 2025 anders. Deshalb ist es wichtig, den Hintergrund zu kennen: Den Hintergrund für einen späteren Antragsstart, einerseits. Aber vor allem den Hintergrund, für die gesamten Änderungen.

Das ist zwar ausgesprochen trockene Kost, aber schützt auch vor falschen Annahmen. Oder falschen Versprechungen.

Fester Antragsstart De-Minimis: In der alten Richtlinie

Die „Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmendes Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ vom 15. Dezember 2015, in der Fassung vom 1. Dezember 2016, war bisher die Grundlage für das Förderprogramme De-Minimis bzw. Umweltschutz und Sicherheit. Diese Richtlinie hat unter 8.1.3.1 den 7. Januar eines jeden Jahres als Antragsstart festgelegt. Fiel der 7. Januar auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, trat der nächste Werktag an dessen Stelle. Bis 2023, die ganzen Jahre über, wurde dieser Termin eingehalten.

Ende 2024 kursierten einige eMails von sogenannten „Fördermittelberatern“, die auf den 9. Januar 2025 als Antragsstart hinwiesen. Sollten Sie dort betreut werden, sollten Sie sich Gedanken auch über den generellen Umgang des Absenders mit Gesetzen und Textverständnis machen. Oder kommen Sie einfach direkt zu den Speditionsexperten:

Fördermittelservice De-Minimis
Fördermittelservice De-Minimis

Warum ab 2025 eine komplett neue Richtlinie für das Förderprogramm De-Minimis/US gilt

Wesentliche Grundlage dieser Richtlinie für das Förderprogramm De-Minimis / Umweltschutz und Sicherheit wiederum war die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1). Die Verordnung legt den Umgang der Mitgliedsstaaten mit diesen sogenannten Kleinstbeihilfen: Zuschüsse, die so klein sind, daß deren Empfänger beispielsweise (bislang!) nicht veröffentlicht werden müssen.

Diese EU-Verordnung ist aber Ende 2023 ausgelaufen. Die neue, ab dem 1. Januar 2024 geltende Verordnung (EU) 2023/2381 über die De-Minimis Beihilfen ist erst denkbar knapp zum Jahreswechsel 2023/2024 bekanntgegeben worden. Um dennoch einen frühzeitigen Antragsstart im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (De-Minimis) zu ermöglichen, hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität in der Förderperiode 2024 eine Ausnahmeregelung des alten Beihilferechts genutzt. Das führte in 2024 zu einem relativ späten Antragsstart im Februar. Wir hatten vorab in unserer Deminimis-Depesche vom 22. Januar 2024 darüber berichtet.

Allerdings: Mit der alten Richtlinie. Und nur mit einer Ausnahmeregelung, um das Förderprogramm De-Minimis überhaupt in 2024 starten zu können. Eine geänderte, oder eine neue Richtlinie, die insbesondere das neue EU-Beihilferecht berücksichtigt, war also für 2025 notwendig.

Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) hat daraufhin eine neue Richtlinie für das Förderprogramm De-Minimis / Umweltschutz und Sicherheit erarbeitet. Ohne jede Wertung der Arbeit im Ministerium: Das BMDV hat dies umfassend und vor allem rechtzeitig, lange vor Jahresende 2024, getan und den Entwurf bereits im Dezember 2024 zur Diskussion gestellt.

Diese neue Richtlinie wird ab der Förderperiode 2025 für das Förderprogramm De-Minimis / Umweltschutz und Sicherheit gelten. Die neue Richtlinie enthält viele Änderungen, die wir in zukünftigen Ausgaben unserer De-Minimis Depesche genau unter die Lupe nehmen und bewerten werden. Einige Neuerungen sind vom Nachteil, gerade für kleine und mittelständische (Transport-)Unternehmen. Andere wiederum halten wir für gute Verbesserungen. Eine kurze Übersicht haben wir weiter unten zusammengestellt.

Fakt ist: Etliche Änderungen erfordern unbedingt rechtzeitiges Handeln, auch bereits vor dem Antragsstart und dem Einreichen des Antrags. Sofern Sie unseren Fördermittelservice ab 12,90 Euro nutzen, kümmern wir uns darum. Oder haben es bereits getan.

Bundeshaushalt: Nach der Wahl. Aber nicht alles.

Der Entwurf der neuen Richtlinie für das Förderprogramm De-Minimis / US ist zwar allen relevanten Akteuren seit Ende 2024 bekannt. Aber diese neue, ab der Förderperiode 2025 geltende Richtlinie ist bisher noch nicht im Bundesanzeiger bekanntgegeben worden. Mit anderen Worten: Sie ist noch gar nicht offiziell. Und noch weniger in Kraft getreten. Abgesehen von Abstimmungsarbeiten des Bundesverkehrsministeriums mit den Interessengruppen liegt eine Bekanntgabe nach der Regierungsbildung nahe. Zumindest nach der Wahl.

Nicht verabschiedeter Bundeshaushalt nur einer von mehreren Gründen

Im Umkehrschluss ist der noch nicht verabschiedete Bundeshaushalt 2025 ganz sicher nicht der einzige Grund für die derzeitige Verschiebung des Antragsstarts. Die Ausnahmeregelung aus der Förderperiode 2024 war höchstens für Anträge bis Ende Juni 2024 möglich. Ohne das in Kraft treten der neuen Richtlinie kann das Programm also natürlich nicht starten. Völlig unabhängig vom Bundeshaushalt.

Die Mittel für das Förderprogramm De-Minimis/Umweltschutz und Sicherheit sind übrigens in der gleichen Höhe wie in den Vorjahren lange im Bundeshaushalt eingeplant.

Rückblick: Antragsstart De-Minimis nach vergangenen Bundestagswahlen

Die letzten Bundestagswahlen waren stets im Herbst. Nach der letzten Bundestagswahl am 26. September 2021 wurde das Kabinett Olaf Scholz am 8. Dezember 2021 vereidigt. Interessanter ist das letzte Kabinett Merkel: Hier vergingen ganze 171 Tage bis zur Bildung am 14. März 2018. Der Antragsstart 2018 im Förderprogramm De-Minimis fiel also natürlich genau in diese Zeit eines noch nicht verabschiedeten Bundeshaushalts.

Das Förderprogramm De-Minimis, damals noch nicht umbenannt, wurde vom BAG, damals ebenfalls noch nicht umbenannt, auf die Sekunde pünktlich um Mitternacht gestartet. Wie in jedem Jahr. Damals. Zwischenzeitlich waren dann nach einigen Wochen die Mittel für neue Zuwendungsbescheids aus dem vorläufigen Bundeshaushalts aufgebraucht. Die Antragsteller erhielten darüber kurz eine Information. Die eingereichten Anträge wurden dann nach Auffüllen des Fördertopfes, direkt nachdem der Haushalt verabschiedet wurde, sofort bewilligt. Die antragstellenden Unternehmer hatten tatsächlich also nie Nachteile oder Planungsschwierigkeiten.

Das hat also damals sehr, sehr gut geklappt. Man konnte sich immer darauf verlassen.

De-Minimis Richtlinie 2025: Was wird anders?

Sofern Sie unseren Fördermittelservice ab 12,90 Euro nutzen, haben wir sie in unseren Speditionssprechstunden Anfang Januar und Mitte Februar über die wichtigsten Änderungen detailliert informiert. Und halten Sie natürlich mit unseren Informationen auf dem Laufenden.

„Für das breite Publikum, außerhalb“ möchten wir an dieser Stelle deshalb nur kurz die wichtigsten Änderungen 2025 anreißen. Ohne in die Details zu gehen.

Sie möchten eigentlich die vollständigen Informationen, die exklusiv nur unsere Mandanten erhalten? Werden Sie einfach selber Mandant der Speditionsexperten:

Fördermittelservice De-Minimis
Fördermittelservice De-Minimis

So bewerten die Speditionsexperten die geplanten Änderungen der neuen Richtlinie für das Förderprogramm De-Minimis/US

Änderung in der Richtlinie 2025 betrifft…wir bewerten die Auswirkungen als…
Antragszeitraumnegativ
Miete von Wirtschaftsgüternnegativ, Lösung des zugrundeliegenden Problems hätte anders und für alle Beteiligte besser erfolgen können
Definition schwere Nutzfahrzeugepositiv
Einarbeitung neuer Schwellenwertepositiv
Bewilligungszeitraumnegativ
Kumulierungpositiv
Folgeanträgeneutral
Fahrzeugnachweisnegativ
Verfahren Verwendungsnachweisnegativ
Ausschlussfristenpositiv, ausgesprochen gute Lösung für ein großes Problem
Maßnahmenkategorien(noch) neutral
Tabelle 1: So bewerten die Speditionsexperten die geplanten Änderungen in der neuen Richtlinie De-Minimis 2025

Nicht nur der Antragsstart ist anders, das gesamte Förderprogramm De-Minimis/US wird 2025 anders sein.

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