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Kategorie: Rechtliches

LKW Maut-Erstattung vom 28.10.2020 bis 30.09.2021

Für den Zeitraum zwischen dem 28.10.2020 und dem 30.09.2021 kann eine Maut-Erstattung für einen Anteil der tatsächlich gezahlten LKW-Maut beantragt werden. Hintergrund ist der Beschluss der Bundesregierung, die LKW-Maut-Sätze rückwirkend für diesen Zeitraum zu senken. Die Maut-Erstattung beträgt zwischen 0,3 Cent je Maut-Kilometer und 1,5 Cent je Maut-Kilometer.

Förderprogramm De-Minimis und Gefahrgut: Hochexplosiv – trotz Positivliste

Auch De-Minimis-Maßnahmen, die auf der Positivliste genannt sind, sind natürlich nur dann förderfähig, wenn sie überobligatorisch sind. Anhand des Beispiels eines einfachen Gefahrguttransportes einiger Flaschen CO2 für eine Zapfanlage in einem Restaurant zeigen wir, daß De-Minimis-Maßnahmen auf der Positivliste nicht grundsätzlich förderfähig sind und wie schnell eine falsche, subventionserhebliche Tatsache erklärt wird – mit allen Folgen.