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Förderprogramm Weiterbildung 2024 startet

Kurzfassung: Das Förderprogramm Weiterbildung bezuschusst viele Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen mit LKW. Erstmalig in 2024 sind auch Unternehmen antragsberechtigt, die mindestens einen LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5t haben. Je schwerem Nutzfahrzeug werden maximal 1.500 Euro als zuwendungsfähige Kosten anerkannt. Das Förderprogramm Weiterbildung gehört neben dem Programm Ausbildung und dem Förderprogramm De-Minimis („Umweltschutz und Sicherheit“) zu den drei Förderprogrammen zur Mautharmonisierung.

Förderprogramm Weiterbildung: Wer kann einen Antrag stellen?

Grundsätzlich richtet sich das Förderprogramm Weiterbildung des BALM an Unternehmen

  • die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben und
  • Halter mindestens eines schweren Nutzfahrzeuges sind.

Da die Mittel für die Förderprogramme zur Mautharmonisierung aus der LKW-Maut stammen, ergibt sich umgekehrt aus der Mautpflicht auch eine Antragsberechtigung.

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Fördermittelservice De-Minimis
Fördermittelservice De-Minimis

Antragsberechtigung erstmals auch für Fahrzeuge ab 3,5t

Ab 1. Juli 2024 sind auch erstmals Unternehmen mit LKW ab 3,5t zulässiger Gesamtmasse antragsberechtigt im Förderprogramm Weiterbildung. Zukünftig dürfte das dann auch im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (De-Minimis) gelten.

Die Koalition aus Grünen, SPD und FDP hat vor wenigen Monaten, und inmitten eines sehr schlechten wirtschaftlichen Umfelds, die LKW-Maut drastisch erhöht. Die Ampelregierung hat weiterhin beschlossen, daß ab dem 1. Juli 2024 die LKW Maut auch für Fahrzeuge ab 3,5t zulässiger Gesamtmasse eingeführt wird. Während im Förderprogramm De-Minimis (oder wie es aktuell genannt wird: Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit) die Mautausweitung (ein Euphemismus) auf die 3,5t LKW aufgrund der eingeschränkten Antragsmöglichkeiten noch keinen Einfluss hat, sind im Förderprogramm Weiterbildung auch Unternehmen mit mindestens einem LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5t antragsberechtigt. Voraussetzung ist neben der Haltereigenschaft oder Eigentümerschaft unter anderem, daß das Unternehmen Güterkraftverkehr i.S. des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz durchführt.

Somit gelten in 2024 ausnahmsweise unterschiedliche Antragsberechtigungen im Programm Weiterbildung:

  • Antragsteller bis zum 30. Juni 2024 müssen mindestens einen LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse ab mindestens 7,5t nachweisen.
  • Antragsteller ab dem 1. Juli 2024 müssen mindestens einen LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse ab mindestens 3,5t nachweisen.

Viele weitere Tipps zu den umfangreichen Fördermöglichkeiten in 2024 finden Sie in unserer aktuellen Ausgabe des „De-Minimis Handbuchs“.

Hunderte exemplarische Maßnahmen für das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“, ehemals De-Minimis, in der Förderperiode 2024. Thematisch sortiert von Ablagetisch über CyberSecurity bis Telematik. Für Speditionen und alle Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen, die das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit des BALM in 2024 nutzen wollen.

Was wird im Förderprogramm Weiterbildung gefördert?

Die „Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ wurde im März 2024 geändert. Die Änderungen betreffen zunächst die in der Vergangenheit geförderten Weiterbildungsmaßnahmen gar nicht oder nur kaum. So sind, wie in den vergangenen Jahren (nicht alles war schlecht), weiterhin die sieben großen Maßnahmenkategorien Teil der Richtlinie Weiterbildung.

Gefördert werden in dem Förderprogramm Weiterbildung für Unternehmen mit LKW:

WeiterbildungBeispiel
1VorbereitungslehrgängeVorbereitungslehrgänge u.a. auf die Grundqualifikation und auf die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr (Verkehrsleiter)
2Fahrsicherheit und -ökonomie
3Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehrrechtliche Vorschriften im Güterkraftverkehr; Fahrzeugdisposition aber auch Fremdsprachen
4Weiterbildungen für bestimmte TransportartenSchulungen zu Hebetechniken für Mitarbeiter in Umzugsunternehmen
5Weiterführende berufliche Qualifikationen im GüterkraftverkehrFortbildung zum Verkehrsfachwirt
6Digitale Instrumente und InformationstechnologieSchulungen zum Datenschutz und zum eFrachtbrief
7Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-
Verordnung (BKrFQV)   
Förderkatalog im Förderprogramm Weiterbildung 2024

Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen in Form von

  • Lehrgängen
  • Seminaren oder
  • Schulungen

durchgeführt werden und eine Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden haben. Im Programm Weiterbildung gelten 45 Minuten als eine Unterrichtsstunde.

Grundsätzlich muss es sich dabei um allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen handeln, die den Beschäftigten der Unternehmen mit (schweren) Nutzfahrzeugen die Qualifikation vermitteln, die auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind.

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Fördermittelservice De-Minimis
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Die Förderhöhe im Programm Weiterbildung

Im Fördeprogramm Weiterbildung ist zu unterscheiden zwischen den

  • Förderhöchstbetrag des Unternehmens
  • zuwendungsfähigen Kosten

Förderhöchstbetrag des Unternehmens

Als Förderhöchstbetrag des Unternehmens werden je schweren Nutzfahrzeug maximal 1.050 Euro als zuwendungsfähige Kosten anerkannt. Der Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme beträgt 3 Millionen Euro je Unternehmen und Weiterbildungsvorhaben. (Achtung: Es gelten die Kumulierungsregeln der Verordnung (EU) Nr. 651/2014!!)

Beispiel A:

Spedition Schmitz hat 3 Sattelzüge und einen 7,5t LKW. Die Spedition stellt am 15. Juni 2024 ihren Antrag. Anerkannt werden maximal 3 x 1.500 Euro für die Sattelzüge, somit 4.500 Euro, als zuwendungsfähige Kosten.

Beispiel B:

Spedition Schmitz hat 3 Sattelzüge und einen 7,5t LKW. Die Spedition stellt am 15. Juni 2024 ihren Antrag. Anerkannt werden maximal 3 x 1.500 Euro für die Sattelzüge plus 1 x 1.500 für den 7,5t, somit 6.000 Euro, als zuwendungsfähige Kosten.

Zuwendungsfähige Kosten im Programm Weiterbildung

Zuwendungsfähige Kosten im Programm Weiterbildung unterscheiden sich nach der durchgeführten Schulung.

Für die Weiterbildungsmaßnahmen der Kategorien 1 bis 6 sind dies:

  • bei intern durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen Personalkosten in Höhe von pauschal 35 Euro je 45 Minuten (=1 Unterrichtsstunde)

oder

  • bei extern durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen die Schulungskosten, die der Schulungsanbieter in Rechnung stellt (netto)

und

  • je 45 Minuten (=1 Unterrichtsstunde) pauschal 12 Euro je Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme für allgemeine und indirekte Kosten
  • je Schulungstag (= mindestens 4 Unterrichtsstunden je Kalendertag) pauschal 30 Euro je Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme für alle anderen Kosten

Für die Weiterbildungsmaßnahmen der Kategorie 7 sind dies für

  • praktische Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leis-
    tungsfähigen Simulator nach § 5 BKrFQG in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 2 BKrFQV sowie
  • praktische Fahrertrainings im öffentlichen Verkehrsraum zum wirtschaftlichen Fahren.

pauschal 50% der Kosten.

Für andere Weiterbildungsmaßnahmen der Kategorie 7 gilt wiederum der gleiche Zuschuss wie für die Kategorien 1 bis 6.

Fristen im Förderprogramm Weiterbildung

In welchem Zeitraum können Anträge im Programm Weiterbildung gestellt werden?

Antragsstart wäre normalerweise der 15. Januar gewesen. Wie bereits im Förderprogramm De-Minimis („Umweltschutz und Sicherheit“) hat sich der Start verschoben, im Förderprogramm Weiterbildung auf den 24. April 2024. Das späteste Antragsdatum ist der 31. August 2024. Unabhängig davon endet der Bewilligungszeitraum also der Zeitraum, an dem die Maßnahmen durchgeführt werden müssen – spätestens am 31. Dezember 2024. Ausnahmen gelten nur für Weiterbildungen, die kalenderübergreifend durchgeführt werden.

Da trotz sprudelnder Mauteinnahmen die Mittel für die Transportunternehmen und einige andere Steuerzahler sehr, sehr begrenzt sind, wird das Portal sofort geschlossen, wenn die Mittel für 2024 gebunden sind.

Neu ist auch: Es können innerhalb der Antragsfrist nur drei Anträge im Programm Weiterbildung gestellt werden.

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