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De-Minimis LKW Förderung: Zuschuss bei Kauf und Miete für neue und gebrauchte LKW, Zugmaschinen, Auflieger und Anhänger

Kurzfassung: De-Minimis und LKW Förderung: Zuschuss bei Kauf und Miete für neue und gebrauchte LKW und Auflieger. Das Förderprogramm De-Minimis bezuschusst als „LKW-Förderung“ die Anschaffung neuer und gebrauchter LKW, Sattelzugmaschinen, Auflieger und Anhänger über deren förderfähige Ausstattung. Bei Zuschüssen von etwa 15.000 Euro, wie beispielsweise bei einer durchschnittlichen Zugmaschine, bleibt diese LKW-Förderung für die Anschaffung von LKW, Zugmaschinen und Trailern ein zentraler Bestandteil des De-Minimis Förderprogramms. Unsere aktuelle De-Minimis Depesche fasst die wesentlichen Aspekte dieser LKW Förderung für den Kauf und die Miete neuer und gebrauchter LKW und Trailer zusammen.

Grundsätzliche Informationen zu unserem De-Minimis 2024 Fördermittelservice finden Sie übrigens auch unter diesem Linkwww.foerdermittel.fans

De-Minimis: Die LKW-Förderung für neue und gebrauchte LKW, Zugmaschinen, Auflieger und Anhänger

Einer der zentralen Aspekte des De-Minimis Förderprogramms ist die regelmäßige Bezuschussung förderfähiger Ausstattung in LKW und Aufliegern über die Laufzeit der Finanzierung oder des Mietvertrags. Monatlich oder quartalsweise kommt Geld vom Bundesamt. Die effektiven Finanzierungskosten für das Fahrzeug werden damit gesenkt.

Dabei ist es egal, ob es sich um Zugmaschinen, LKW, Auflieger oder Anhänger handelt. Und, wie im gesamten Förderprogramm De-Minimis, spielt es natürlich keine Rolle, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht ist.

In der folgenden Tabelle haben wir einmal beispielhaft und unverbindlich einige monatliche Zuschüsse nach Fahrzeugart zusammengestellt. Grundlage war hier jeweils ein Tilgungsdarlehen mit in 2023 durchschnittlicher Verzinsung, 48 Raten.

FahrzeugartBeispiel monatlicher Zuschuss
Sattelzugmaschine, aktuelles Baujahr280,00 Euro
Sattelzugmaschine, gebraucht gekauft, Bj. 2020135,00 Euro
12 Tonner, Plane-Spriegel, aktuelles Baujahr105,00 Euro
12 Tonner, Kofferaufbau ohne Kühler, aktuelles Baujahr145,00 Euro
CityAuflieger, Kühler, 2 Achsen, aktuelles Baujahr45,00 Euro
Kofferauflieger, ohne Kühler, aktuelles Baujahr75,00 Euro
De-Minimis Förderprogramm: Beispiele der LKW Förderung mit monatlichen Zuschüssen

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LKW Förderung: Steigende Anschaffungskosten von LKW – steigende De-Minimis Förderung für LKW-Anschaffung

Steigende Preise, steigende Zinsen: Die Anschaffungskosten für LKW, Sattelzugmaschinen, Trailer und Auflieger sind in den letzten Monaten explodiert. In gleichem Maße sind auch die anteiligen Preise der förderfähigen Ausstattung gestiegen: Schwankte der durchschnittliche Zuschuss einer durchschnittlichen hier bearbeiteten Zugmaschine bis vor kurzem noch um die 13.500 Euro, sind es jetzt um die 17.300 Euro. Die hohen Gebrauchtwagenpreise haben zwar ihren Zenit überschritten, aber auch für den gebrauchten Trailer oder die gebrauchte Zugmaschine sind die Zuschüsse aus dem Förderprogramm De-Minimis immer noch auf einem Höchststand.

Klar ist: Auch wenn die langfristige Bezuschussung bei der Anschaffung von LKW, Aufliegern und Anhängern einer der wesentlichen Kerne des De-Minimis Förderprogramms war und ist – ganz ausgleichen kann der Zuschuss die höheren Anschaffungskosten nicht.

Klar ist aber auch: Wer die Förderung aus dem Programm De-Minimis bei der Anschaffung neuer oder gebrauchter LKW und Auflieger nicht gezielt und optimal einsetzt, verschenkt eine Menge Geld. Und ein gutes Stück Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem klug handelnden Spediteur aus der Konkurrenz.

Bereits die „alte“ De-Minimis Richtlinie („Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“) hat ausdrücklich die Anschaffung auf Grundlage von Miet- oder Finanzierungsverträgen vorgesehen. Bei Finanzierungsverträgen bestand nach gängiger Verwaltungspraxis ein Wahlrecht: Es konnte sowohl als Kauf als auch über die Laufzeit des Vertrags bezuschusst werden. Hierdurch sind auch bei Darlehensverträgen und Mietkaufverträgen – und eben nicht nur bei Leasingverträgen – die De-Minimis Zuschüsse analog zum höheren Zinssatz gestiegen.

De-Minimis Förderung für LKW und Auflieger: Auszahlung in einer Summe ist zumeist wirtschaftlich unsinnig

Eine Abrechnung der förderfähigen Ausstattung des neuen LKW oder Aufliegers als Kauf, also eine direkte Auszahlung der gesamten Fördersumme, ist meistens wirtschaftlicher Unsinn: Entweder hat man als antragstellendes Unternehmen einen so großen Fuhrpark, daß der De-Minimis Förderhöchstbetrag die vollständige Auszahlung hergibt. Dann hat man in der Regel aber auch bei den anderen Fahrzeugen so viele förderfähige Ausgaben, daß ein Teil nicht abgerufen werden kann und somit verfällt.

Gegenüberstellung der LKW Förderung: Abrechnung als Kauf vs. Abrechnung über die Laufzeit

Man kann sich dies anhand eines einfachen Beispiels vor Augen führen:

Nehmen wir ein Transportunternehmen mit acht Sattelzügen an. Alle zwei Jahren werden die Reifen der Auflieger getauscht. Der Unternehmen entscheidet sich hierbei stets für von dem De-Minimis Förderprogramm höchstmöglich bezuschusste Reifen. (Lesen Sie hier mehr über die Förderung von Reifen im Förderprogramm De-Minimis.) In unserem Beispiel kosten die Reifen 400 Euro je Stück.

Eine neunte, beim Bundesamt bereits aktenkundige, Sattelzugmaschine wird gleich zu Beginn des De-Minimis-Bewilligungszeitraums der aktuellen De-Minimis Förderperiode ausgeliefert und zugelassen. Diese Zugmaschine verfügt über eine im aktuellen Maßnahmenkatalog des Förderprogramms De-Minimis förderfähige Ausstattung zu einem anteiligen Gesamtpreis von 17.500 Euro, davon entfallen 2.000 Euro auf die De-Minimis geförderten Reifen mit überdurchschnittlichem Rollwiderstand und Geräuschemissionsklasse. Sie wird über 48 Monate finanziert, ohne Anzahlung und Restzahlung, üblicher Zinssatz (01/2024):

Alternative 1: Abrechnung der Zugmaschine als Kauf
De-Minimis Förderhöchtsbetrag16.000 Euro
Anschaffung Reifen, 3PMSF: 4 Auflieger x 6 Reifen x 400 Euro9.600 Euro
De-Minimis Zuschuss Reifen7.680 Euro
Restbudget De-Minimis aktuelles Förderjahr8.320 Euro
Theoretischer Zuschuss aus Abrechnung Förderung Zugmaschine als Kauf13.520 Euro
Tatsächlicher Zuschuss aus Abrechnung Förderung Zugmaschine als Kauf8.320 Euro
Restbetrag für andere De-Minimis Maßnahmen im aktuellen Förderjahr0,00 Euro
Zuschuss aus Förderung Zugmaschine im kommenden Förderjahr0,00 Euro
Entwicklung des De-Minimis Förderbudgets bei Abrechnung des Zuschusses als Kauf

Eine Abrechnung aus Kauf im Rahmen des Förderprogramms De-Minimis führt hier also dazu, daß das Unternehmen auf etwa 5.200 Euro aus der LKW-Förderung für die Sattelzugmaschine verzichtet. Außerdem ist der De-Minimis Förderhöchstbetrag ausgeschöpft, es verbleibt kein Geld für weitere De-Minimis Maßnahmen.

Man könnte nun argumentieren, daß ja dennoch der gesamte De-Minimis Förderhöchstbetrag für das Förderjahr ausgeschöpft sei. Das ist aber trivial und greift natürlich zu kurz: Denn es findet darüber hinaus keine Vermögensmehrung beim Transportunternehmer statt. Er könnte ja beispielsweise von einem De-Minimis Restbudget acht Navigationssysteme und ein Telematiksystem für seine LKW-Flotte anschaffen. Dann hätte er zwar einen geringen Eigenanteil von 20% zu zahlen, es sinkt also sein Kontostand um diesen Betrag. Gleichzeitig wächst sein Inventar aber um das fünfmal wertvollere Telematiksystem und die Navigationssysteme an.

Wenn Sie also irgendwann hören, daß mit der Abrechnung als Kauf ohnehin der gesamte De-Minimis Förderhöchstbetrag ausgeschöpft sei und ein höherer Zuschuss nicht möglich ist: Denken Sie immer an die Navigationssysteme und die Telematik. Und, sofern sie ihn bezahlen müssen, jagen sie Ihren Gesprächspartner mit der kurzgreifenden Argumentation vom Platz. Er sollte sich nicht mit Zahlen beschäftigen. Spendieren Sie ihm ein Paar Schuhe mit Klettverschluss.

Betrachten wir nun die alternative LKW-Förderung im Förderprogramm De-Minimis: Hier wird der Zuschuss ratierlich über die Finanzierungsdauer ausgezahlt:

Alternative 2: Abrechnung der Zugmaschine über die Laufzeit
De-Minimis Förderhöchtsbetrag16.000 Euro
Anschaffung Reifen, 3PMSF: 4 Auflieger x 6 Reifen x 400 Euro9.600 Euro
De-Minimis Zuschuss Reifen7.680 Euro
Restbudget De-Minimis aktuelles Förderjahr8.320 Euro
Zuschuss aus Abrechnung Förderung Zugmaschine über die Laufzeit, 12 Monate3.621 Euro
Restbetrag für andere De-Minimis Maßnahmen im aktuellen Förderjahr4.699 Euro
Zuschuss aus Förderung Zugmaschine in den kommenden Förderjahren, jeweils p.a., bis Ende Laufzeit Finanzierungsvertrag3.621 Euro
Entwicklung des De-Minimis Förderbudgets bei Abrechnung des Zuschusses über die Laufzeit

Wie in dem ersten Beispiel, der Abrechnung der LKW-Förderung im Programm De-Minimis als Kauf, verbleiben nach der Förderung der Reifen 8.320 Euro Budget. Hiervon ruft der Unternehmen nun rund 3.621 Euro als Zuschuss auf die monatlichen Raten Januar bis Dezember aus der Finanzierung der Zugmaschine ab. Die restlichen Raten können in den Folgejahren bezuschusst werden, die Förderung wird – im Gegensatz zu Beispiel 1 – nicht gedeckelt. Es verbleibt dadurch weiterhin ein Restbetrag in Höhe von rund 4.699 Euro. Mit diesem De-Minimis Restbudget kann der Transportunternehmer nun weitere Anschaffungen tätigen. Und damit das Vermögen seines Unternehmens mehren.

Die Summe der monatlichen Zuschüsse ist höher als die einmalige Auszahlung. Opportunitätskosten durch eine mögliche Guthabenverzinsung sind über die Berücksichtigung des Tilgungs- und Zinsanteils bereits berücksichtigt.

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LKW Förderung mit De-Minimis: Nie ohne Steuerberechnung

Auch ohne genaue Abstimmung der steuerrechtlichen Auswirkungen kann der Abruf der LKW-Förderung im Programm De-Minimis in der gesamten Summe, als Kauf, nicht erfolgen. Zumindest nicht sinnvoll.

Schließlich kann der De-Minimis Zuschuss aus der LKW-Förderung erfolgswirksam behandelt werden, zählt dann zu den Anschaffungskosten und verändert natürlich die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen des Fahrzeugs – oder er wird erfolgsneutral i.S. von § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB behandelt. Wie viel von einem Zuschuss aus dem De-Minimis Förderprogramm für die Anschaffung eines LKW nach Abzug aller steuerlichen Effekte übrigbleibt, ist etwas ganz anderes als der Betrag, der auf dem Firmenkonto eingeht. Sofern die Berechnung aufgrund der AfA-Tabellen des Finanzministeriums erfolgt, wird zudem gelegentlich übersehen, daß es für Unternehmen der Personen- und Güterbeförderung im Straßenverkehr eigene AfA-Tabellen gibt, also nicht die allgemeine Tabelle gilt.

Der Vorteil der Abrechnung als Kauf: Es geht sehr einfach und schnell, als hätte man gerade einen Satz neue Reifen gekauft. Diesen Vorteil hat aber oft nur derjenige Mitarbeiter im antragstellenden Unternehmen oder der externe Fördermittelberater, der sich damit beschäftigt: Derjenige hat dann eben nur sehr, sehr wenig Aufwand. (Denken Sie an die Schuhe mit Klettverschluss) Das antragstellende Unternehmen hat meistens nur finanzielle Nachteile.

Sinnvoller erscheint deshalb oft den De-Minimis Zuschuss aus der LKW-Förderung über die Laufzeit des Miet- oder Finanzierungsvertrags abzurufen. Der monatliche Zuschuss, in der Regel im unteren dreistelligen Bereich, summiert sich zwar über die 12 monatlichen Raten. Aber selbst bei nur einem berücksichtigungsfähigem Fahrzeug, also einem Förderhöchstbetrag von jährlich 2.000 Euro nach der alten De-Minimis Richtlinie, kann oft der gesamte zustehende Betrag abgerufen werden. Bei einem größeren Fuhrpark – und einem höheren Förderhöchstbetrag – bleibt so viel Budget für viele der anderen förderfähigen Maßnahmen. (Lesen Sie auch: De-Minimis – was wird gefördert?)

Grundsätzlich ist dies möglich, wenn Sie das Fahrzeug nach § 246 HGB in der Bilanz aktivieren. Nutzen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice ab 12,90 Euro je LKW und Monat, prüfen wir die Möglichkeiten bei Anschaffung.

LKW-Förderung mit De-Minimis: Eigenkapitalersatz für die Finanzierung

Es gilt immer: Die Zuschüsse aus dem Förderprogramm De-Minimis sind nicht übertragbar. Damit können Sie auch nicht an eine Bank oder Dritte abgetreten werden.

Dennoch gibt es Finanzierer, die bei Darlehen und Mietkaufverträgen von neuen oder gebrauchten LKW, Zugmaschinen und Aufliegern die voraussichtlichen De-Minimis Zuschüsse in ihrer Kalkulation berücksichtigen. Das kann den Zinssatz senken – die LKW-Förderung aus dem De-Minimis Förderprogramm sollte deshalb stets in die Finanzierungsverhandlung mitgenommen und thematisiert werden.

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De-Minimis LKW Förderung bei Verpachtung von Besitzgesellschaft an Betriebsgesellschaft

Es gibt viele Gründe, das Anlagevermögen in einer separaten Besitzgesellschaft zu bewahren. Die Besitzgesellschaft ist im Förderprogramm De-Minimis nicht antragsberechtigt, da sie keinen Güterkraftverkehr betreibt, sondern vermietet und verpachtet. Die Betriebsgesellschaft, die den De-Minimis Antrag im Programm De-Minimis stellt, pachtet dann unter anderem die LKW von der Besitzgesellschaft.

Sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, erlaubt das Förderprogramm De-Minimis auch in dieser häufigen Konstellation die Bezuschussung der monatlichen Mieten von der Betriebsgesellschaft an die Besitzgesellschaft. Die LKW-Förderung wird dann an die Betriebsgesellschaft ausgezahlt. Sofern Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice ab 12,90 Euro je LKW und Monat nutzen, finden wir hier die optimale Lösung für Sie. Sprechen Sie uns an!

LKW Förderung: De-Minimis Förderprogramm unterscheidet nicht zwischen neu und gebraucht

Das Förderprogramm De-Minimis unterscheidet beim Zuschuss für den LKW-Kauf oder Auflieger-Kauf nicht zwischen neu und gebraucht. Das gilt auch für die LKW-Förderung im Rahmen des Förderprogramms De-Minimis. Da aber nur die im jeweiligen De-Minimis Bewilligungszeitraum förderfähige Ausstattung bezuschusst wird, ist die Bemessungsgrundlage der sogenannte Zeitwert der anteiligen Kosten der förderfähigen Ausstattung.

Während man beim Neukauf eines LKW oder Aufliegers eine Übersicht der anteiligen Kosten der förderfähigen Ausstattung für das Programm De-Minimis zum Zeitpunkt der Erstzulassung vom LKW-Händler erhält, muss für die LKW-Förderung beim gebrauchten Fahrzeug der Zeitwert vom Fahrersitz bis zum Intarder auf den Zeitpunkt der Übernahme des gebrauchten LKW berechnet werden. Es muss also eine exakte Abschreibung auf den jeweiligen Wert zum Zeitpunkt der Übernahme des LKW berechnet werden. Abweichungen nach oben führen zu zu hohen De-Minimis Zuschüssen bei der Anschaffung eines gebrauchten LKWs oder Anhängers und sind damit subventionserheblich (vorsicht! Lesen Sie auch unsere 9 Tipps, um der nächsten Prüfung des BALM in Ihren Geschäftsräumen entspannt entgegenzusehen) – keinesfalls kann man also die Ausstattungsübersichten des Neufahrzeugs nutzen. Abweichungen nach unten führen zu zu geringen Zuschüssen auf dem Programm De-Minimis. Von möglichen steuerlichen Konsequenzen beim Ansatz falscher Zeitwerte ganz ab.

Sofern Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice ab 12,90 Euro je LKW und Monat nutzen, berechnen wir für natürlich den exakten Zeitwert für die förderfähige Ausstattung für gebrauchte Fahrzeuge. Und natürlich auch alles drumherum, damit Sie den Zuschuss für Ihre gebrauchten LKW und Auflieger ohne weiteren Aufwand erhalten.

Kennen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice? Unser Video auf der linken Seite erklärt Ihnen in zwei Minuten wie einfach der Abruf der De-Minimis-Fördermittel mit uns ist.

LKW-Förderung: Kein Zuschuss ohne Zweckbindung – das gilt auch für das Förderprogramm De-Minimis

Alle Wirtschaftsgüter, die über das Förderprogramm De-Minimis gefördert werden, sind mindestens ein Jahr nach der Anschaffung zu verwenden. Und darüber hinaus natürlich pfleglich zu behandeln.

Das gilt auch für neue oder gebrauchte LKW, Anhänger, Zugmaschinen und Auflieger, wenn Sie hierauf einen De-Minimis Zuschuss erhalten haben oder laufend erhalten. Dadurch folgt natürlich, daß Miet- oder Leasingverträge mit weniger als einem Jahr Laufzeit im Förderprogramm De-Minimis nicht bezuschusst werden können. Vor allem aber: Bei Leasing- oder Mietverträgen, also solchen, bei denen Sie das Fahrzeug nicht nach § 246 HGB aktivieren, und es in weniger als 12 Monaten zurückgeben, ist auch keine weitere Maßnahme mehr förderfähig. Ein Beispiel:

LKW-Förderung: Ab 12 Monate vor Rückgabe keine Maßnahmen förderfähig!

Sie haben eine Zugmaschine gemietet. Der Mietvertrag für die Zugmaschine wird über das Förderprogramm De-Minimis monatlich mit 240 Euo bezuschusst. Der Mietvertrag endet in sechs Monaten. Die Zugmaschine wird dann dem Vermieter zurückgegeben.

Drei Monate vor Ende der Mietdauer bleibt Ihr Fahrer an einem Dachvorsprung hängen. Die getönte Windschutzscheibe springt und der Spoiler darüber ist kaputt. Sowohl der Austausch und die Kosten für die Lackierung des Spoilers wären in der Regel über das Förderprogramm De-Minimis förderfähig. Ebenso die Mehrkosten für die Tönung der Windschutzscheibe und die anteiligen Austauschkosten – in der Regel ungefähr die Differenz zur Selbstbeteiligung bei der Teilkasko. Da die Zweckbindungsfrist sowohl für den Spoiler als auch für die Winschutzscheibe weniger als drei Monate beträgt, werden diese nicht mehr bezuschusst. Ein De-Minimis Verwendungsnachweis darf also nicht mehr dafür gestellt werden.

Wichtig ist: Haben Sie dies in der Vergangenheit einmal getan, beispielsweise neue Reifen vor der Rückgabe des Leasingfahrzeugs mit De-Minimis bezuschussen lassen, können Sie davon ausgehen, daß es innerhalb der bis zu zehnjährigen Verjährungsfrist auffallen wird. Dies kann auch durch eine Kontrollmitteilung der Finanzverwaltung bei dem Reifenhändler erfolgen. Lesen Sie hierzu auch: De-Minimis: Reparaturen und Ersatzbeschaffung vor der Fahrzeugrückgabe bei Miet-LKW und Leasing-LKW und beim Verkauf

Dennoch erhalten Sie weiterhin bis zum Ende der Mietzeit monatlich die 240 Euro Zuschuss. (Würden Sie keinen Zuschuss erhalten, würde dies natürlich auch nichts an der Zweckbindung ändern: Windschutzscheibe und Spoiler sind dann dennoch nicht förderfähig.)

LKW-Förderung: Der Zeitpunkt des Maßnahmenbeginns und die fristgerechte Anzeige im De-Minimis Programm

Der Zeitpunkt des De-Minimis Maßnahmenbeginns muss innerhalb des ersten Bewilligungszeitraums erfolgen und, wenn das Fahrzeug erst mit zeitlichem Abstand und nach Fristende ausgeliefert wird, fristgerecht dem Bundesamt angezeigt werden. Dabei gilt wie immer im Förderprogramm De-Minimis: Der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags (4.2 der Richtlinie De-Minimis) gilt als Maßnahmenbeginn. Mit anderen Worten: In dem Moment, in dem die Bestellung unterschrieben wird, beginnt das Vorhaben.

Gelegentlich hören wir von Fällen, in denen ein Fahrzeug im aktuellen Jahr ausgeliefert wird, aber im vergangenen Jahr die Anzeige der Bestellung vergessen wurde. Oder schlichtweg nicht bekannt war, daß das Fahrzeug sehr hoch bezuschusst würde. Der Zuschuss ist dann verloren. Oft gehen diese Erzählungen dann einher mit Berichten, daß Bestelldatum doch nicht anzeigen zu müssen. Klarer Hinweis: Denken Sie nicht einmal daran einen Verwendungsnachweis in solchen Fällen auch nur zu erstellen! Riskieren Sie nicht Ihre EU-Lizenz oder nationale Genehmigung und Ihre Existenz. Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung durch das Finanzamt – bei Ihnen oder bei Ihrem Händler – sind alle Fahrzeugbestellungen für die Verwaltung transparent. Ebenso wie für das Finanzamt sichtbar ist, von wo und wofür Sie Zuschüsse erhalten haben. Bedenken Sie auch die zehnjährige Verjährungsfrist und die zunehmende Digitalisierung insbesondere der Finanzverwaltung.

LKW-Förderung: Risiko Änderung De-Minimis Maßnahmenkatalog!

Änderungen im De-Minimis Maßnahmenkatalog, die Auswirkungen auf die förderfähige Ausstattung des LKW, der Zugmaschine oder des Aufliegers haben, führen zu regelmäßigen Änderungen der De-Minimis Verwendungsnachweise für die LKW-Förderung im Programm De-Minimis. Einschneidend war hier beispielsweise der Wegfall der Förderung von zusätzlicher Ladungssicherung in zeitlicher Nähe zur Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Ampel-Koalition.

Auflieger, insbesondere mit Plane-Spriegel Aufbau, können mit einer Menge zusätzlicher Ladungssicherungsmaßnahmen ausgestattet werden. Diese war in der Vergangenheit förderfähig und hat damit den monatlichen Zuschuss in der LKW-Förderung erhöht. Als die Förderung von Ladungssicherung gestrichen wurde, mussten die Verwendungsnachweise entsprechend reduziert werden. Hierdurch sank dann auch – bei laufenden Finanzierung – der monatliche Zuschuss.

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