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De-Minimis 2024/Umweltschutz und Sicherheit: Last Minute Verwendungsnachweis

Ideen für Last Minute Verwendungsnachweise im Programm De-Minimis / Umweltschutz und Sicherheit

Kurzfassung: Im Förderprogramm De-Minimis 2024 / Umweltschutz und Sicherheit 2024 laufen aktuell viele Zuwendungsbescheide aus. Nicht immer konnten die Förderhöchstbeträge vollständig abgerufen werden. Änderungen in der Verwaltungspraxis in der De-Minimis Förderperiode 2024 bieten hier Möglichkeiten für De-Minimis/US-Verwendungsnachweise in letzter Minute.

De-Minimis Zuwendungsbetrag noch nicht vollständig abgerufen?

Erst knapp vor Jahresende 2023 wurde die ab dem 1. Januar 2024 geltende neue Verordnung (EU) 2023/2381 über die De-Minimis Beihilfen bekanntgegeben. Denkbar knapp, um Anfang 2024 das Förderprogramm De-Minimis komplett umgestellt zu haben. Um dennoch einen frühzeitigen Antragsstart im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (De-Minimis) zu ermöglichen, hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität eine Ausnahmeregelung des alten Beihilferechts genutzt. Dadurch war eine Antragstellung ab Februar 2024 möglich, allerdings nicht mehr nach Ende Juni 2024 (tatsächlich wurde es Ende Mai 2024). In der Folge gibt es in 2024 keine Möglichkeit, einen Folgeantrag zu stellen. Vor diesem Hintergrund eigentlich ein guter Kompromiss.

Aber, und mit anderen Worten: In 2024 musste in einem kürzeren Zeitraum der Förderhöchstbetrag und der zugehörige Eigenanteil vorfinanziert werden.

Nicht den gesamten Zuwendungsbetrag abgerufen, aber wenig Zeit, sich um die umfangreichen Möglichkeiten zu kümmern? Nutzen Sie unseren Fördermittelservice ab 12,90 Euro je LKW und Monat.

Fördermittelservice De-Minimis
Fördermittelservice De-Minimis

Änderungen in 2024 können helfen, De-Minimis Zuschuss vollständig abzurufen

Andererseits lässt die teilweise in 2024 geänderte Verwaltungspraxis im Programm Umweltschutz und Sicherheit auch die zusätzliche Förderung einiger De-Minimis Maßnahmen zu: De-Minimis Maßnahmen, die in der Vergangenheit nur unter bestimmten Bedingungen förderfähig waren. Und nun auch kurzfristig noch die Ausschöpfung des vollen Förderhöchstbetrags im Programm De-Minimis/Umweltschutz und Sicherheit ermöglichen.

Unsere TOP 5 um Last-Minute den Zuwendungsbetrag 2024 auszuschöpfen

Sofern Sie Ihren Zuwendungsbetrag im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit in diesem Jahr noch nicht vollständig abrufen konnten, nutzen Sie unsere fünf Tipps für einen Last-Minute Verwendungsnachweis. Und sorgen Sie dafür, daß Ihre Zuwendung nicht nur eine Zahl auf einem Bescheid bleibt, sondern auf Ihrem Firmenkonto wird.

Platz 5 Last-Minute De-Minimis Maßnahme: Frachtenbörse

Frachtenbörsen im Internet sorgen für Auslastung Ihrer LKW: Ob Zuladung oder Rücktour, ohne Timocom oder Teleroute wären nicht nur die Ladeflächen der Fahrzeuge leerer, sondern auch die Konten vieler Frachtführer. Eine umfassende Übersicht über die Förderung der Frachtenbörsen im Programm De-Minimis / Umweltschutz und Sicherheit lesen Sie auch in unserer Depesche zum Thema: Trans.eu, Timocom, Teleroute u.a.m.: So erhalten Sie 80% der Ausgaben für Frachtenbörsen über De-Minimis zurück

Eine bessere Auslastung, also ein Effizienzgewinn, führt auch immer zu weniger Emissionen je Packstück oder Ladung. So tragen Frachtenbörsen stark zum Förderziel Umweltschutz im Programm De-Minimis / Umweltschutz und Sicherheit bei.

Oft stand einer Förderung der Gebühren für die Frachtenbörsen aber das Datum des Vertragsschlusses entgegen: Nutzt ein Unternehmen beispielsweise seit 2012 die Frachtenbörse Timocom, aber erst seit 2016 das Förderprogramm De-Minimis, war eine Förderung bislang nicht möglich. Um einen Anreiz zu haben, eine Maßnahme durchzuführen – wie eben die Nutzung einer Frachtenbörse – darf natürlich nicht ein bereits geschlossener Vertrag aus der Vergangenheit in der Zukunft gefördert werden. Er wurde ja auch ohne Förderung geschlossen.

Gerade die Timocom-IDs sind aber weit mehr als eine einfache Zahlenkombination. Anhand dieser ID kann jeder Teilnehmer der Frachtenbörse auf einen Blick erkennen, wie lange ein Unternehmen bereits am Markt ist. Je kleiner die Timocom-ID, desto länger die Mitgliedschaft bei der Timocom. Und damit desto älter das Unternehmen. Ein unschätzbares Vertrauenssignal – sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Touren. Fragwürdige Tipps, einfach den Vertrag zu kündigen und dann in einer aktuellen Förderperiode einen neuen abzuschließen, hatten also immer den hohen Preis des Verluste der bisherigen ID.

Sehr viele Nutzer der Frachtenbörsen wurden deshalb in der Vergangenheit von einer Förderung der Kosten der Frachtenbörsen im Programm De-Minimis ausgeschlossen. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat für 2024 diese Praxis zugunsten der (effizienten) Unternehmen geändert: Die Rechnungen von Teleroute, Timocom, Trans.eu, abzüglich aller gewährten Skonti und Rabatte (!) und anderen Frachtenbörsen werden jetzt zu 80% bezuschusst. Voraussetzung ist, daß das Rechnungsdatum innerhalb des Bewilligungszeitraums liegt. Der Vertrag mit dem Datum des Vertragsschlusses muss nicht mehr vorgelegt werden.

Mit der Nutzung einer Frachtenbörse kann man also mindestens einen guten dreistelligen Betrag abrufen – auch kurz vor Fristende.

Wichtig: Es ist in der Regel nicht der gesamte Rechnungsbetrag förderfähig, geben Sie nur die tatsächlichen Beträge im Sinne der Richtlinie im Verwendungsnachweis an! Rufen Sie keinesfalls zu hohe Beträge ab!

Viele weitere Tipps zu den umfangreichen Fördermöglichkeiten in 2024 finden Sie in unserer aktuellen Ausgabe des „De-Minimis Handbuchs“.

Hunderte exemplarische Maßnahmen für das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“, ehemals De-Minimis, in der Förderperiode 2024. Thematisch sortiert von Ablagetisch über CyberSecurity bis Telematik. Für Speditionen und alle Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen, die das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit des BALM in 2024 nutzen wollen.

Platz 4 Last-Minute De-Minimis Maßnahme: Telematik

Ähnlich wie bei den Frachtenbörsen stand der frühzeitige Vertragsschluss oft der Förderung aller oder einzelner Telematikanschlüsse entgegen. Lesen Sie auch: Fördermittel für Telematik in der Spedition: LKW Überwachung und Ortung von Nutzfahrzeugen mit De-Minimis Fördermitteln

Auch hier gilt für die De-Minimis Förderperiode 2024: Rechnungen für Telematik, deren Rechnungsdatum in den Bewilligungszeitraum fällt, können ohne Nachweis des Vertrags im Verwendungsnachweis angegeben werden. Dabei ist es egal, ob ein solcher Vertrag – oder Teile davon, beispielsweise beim Ausbau des Systems, in der Vergangenheit wegen des Maßnahmenbeginns nicht förderfähig war.

Mit bisher nicht geförderten Verträgen für Telematik lassen sich also auch hier wieder interessante Zuschüsse in der letzten Minute abrufen.

Wichtig: Nicht alle Leistungen des Telematikanbieters sind förderfähig. Eine Führerscheinkontrolle beispielsweise ist zum einen vorgeschrieben und alleine deshalb schon nicht förderfähig; sie dient aber auch nicht dem Förderziel. Die Berechnung der Spesen ebensowenig. Das gilt auch für einige weitere Dienste. Zudem gilt in 2024 noch: Förderfähig sind Maßnahmen an Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5t. Der PKW oder 7,5t LKW mit Telematikanschluss sind natürlich bei der Erstellung des Verwendungsnachweises zu streichen – sonst gibt das bei einer Prüfung in der Zukunft richtig viel Ärger. (Nicht vergessen: 10 Jahre Verjährung!)

Kennen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice? Unser Video auf der linken Seite erklärt Ihnen in zwei Minuten wie einfach der Abruf der De-Minimis-Fördermittel mit uns ist.

Platz 3 Last-Minute De-Minimis Maßnahme: Neuer Tachograph

Der neue Tachograph wird für den grenzüberschreitenden Verkehr in 2025 verpflichtend. Ein Teil der Kosten für den neuen Tachographen und dessen Einbau in 2024 kann über das Förderprogramm De-Minimis / Umweltschutz und Sicherheit förderfähig sein. Beachten Sie hierzu auch unsere De-Minimis Depesche zu diesem Thema: Intelligenter Tachograph der 2. Version: Jetzt neu und kurze Zeit in der Förderung 2024

Haben Sie also bereits Tachographen umgerüstet, mit Leistungs- und Rechnungsdatum innerhalb Ihres Bewilligungszeitraums? Dann sollten Sie aktiv werden und die förderfähigen Kosten in Ihrem Verwendungsnachweis ansetzen.

Wichtig: Förderfähig sind nur die Mehrkosten gegenüber dem für Ihr Fahrzeug und für Ihren Einsatz vorgeschriebenen Tachographen – nicht die Gesamtkosten des Tachographen der 2. Version. Sie können also natürlich nicht die gesamten Kosten eines neuen Tachographen fördern lassen – denn Teil des neuen Tachographen sind bereits jetzt vorgeschrieben. (Auch hier nicht vergessen: 10 Jahre Verjährung, denken Sie nicht einmal daran, den Gesamtbetrag abrechnen zu wollen!)

Platz 2 Last-Minute De-Minimis Maßnahme: Handscanner

Handscanner, EAN-Scanner oder Barcodescanner: Nicht nur im Stückgutverkehr ein Effizienzturbo. Aber mit schnellebiger Techniker: Wer seinen Fahrer stets ein aktuelles Modell mitgeben will, kommt um den ständigen Austausch eigentlich nicht herum. Ein Grund, die Handscanner zu mieten und nicht über den Kauf in Technik zu investieren, die bald veraltet ist.

Die Mieten der Handscanner waren auch in der Vergangenheit förderfähig. Der Zuschuss beträgt 80% auf die Mieten. Allerdings war die Vorlage des Mietvertrags der Handscanner für die erstmalige Förderung notwendig. Wie auch bei den Frachtenbörsen oder der Telematik können in der Förderperiode 2024 die Rechnungen für die Miete der Handscanner im Verwendungsnachweis aufgeführt werden. Voraussetzung ist, daß das Rechnungsdatum innerhalb des Bewilligungszeitraum liegt.

Bei Preisen von im Schnitt rund 5 Euro je Einsatztag kommen auch da schnell einige hundert, wenn nicht gar wenige tausend Euro Zuschuss, zusammen.

Wichtig: Die Förderung für die Miete der Handscanner gilt nach wie vor nur für bestimmte Vertragskonstellationen.

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Fördermittelservice De-Minimis
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Platz 1 Last-Minute De-Minimis Maßnahme: Alte LKW- und Trailer-Finanzierungen

Einer der wichtigsten Argumente für umweltschonende und die Sicherheit erhöhende Ausstattung von LKW und Trailern ist die Förderung aus dem Programm De-Minimis (Umweltschutz und Sicherheit). Lesen Sie hierzu auch unsere Depesche: De-Minimis LKW Förderung: Zuschuss bei Kauf und Miete für neue und gebrauchte LKW, Zugmaschinen, Auflieger und Anhänger

In der Förderperiode 2024 gibt es die Möglichkeit, die Anschlussförderung für

  • bereits geförderte Fahrzeugfinanzierungen
  • nicht bereits geförderte, aber angezeigte Fahrzeugfinanzierungen und Fahrzeugbestellungen

für die gesamte Restlaufzeit auf einmal abzurufen.

Ein Beispiel anhand einer Zugmaschine:

Ein Spediteur mit fünf förderfähigen, schweren Nutzfahrzeugen hat für 2024 einen Zuwendungsbescheid über 5 x 2.000 Euro = 10.000 Euro erhalten. Hiervon hat er eine Woche vor Fristende erst 3.000 Euro abrufen können.

Der Spediteur hat in 2021 eine Zugmaschine bestellt, die eine förderfähige Zusatzausstattung in Höhe von 17.500 Euro hat. Er hat die Bestellung und die Finanzierungsanfrage ordnungsgemäß und innerhalb des Bewilligungszeitraums der Bestellung angezeigt. Die Zugmaschine ist Anfang 2022 ausgeliefert worden, die Finanzierung läuft vier Jahre, also bis Ende 2025.

In 2024 kann er den gesamten Restbetrag des Zuschusses der förderfähigen Ausstattung, also einen Zuschuss in Höhe von

(17.500 Euro x 0,8) : 2 = 7.000 Euro

abrufen. Er kann dies unabhängig davon tun, ob er in 2022 und 2023 bereits Zuschüsse auf die Raten beantragt hat.

Das gleiche gilt natürlich auch für gebrauchte Fahrzeuge und Trailer.

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