Im Rahmen des De-Minimis Förderprogramm des BAG
müssen Sie beim Stellen des Deminimis-Antrags
angeben, ob Sie Werkverkehr betreiben oder über eine
Genehmigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr
beziehungsweise eine EU-Lizenz verfügen. Hier haben
wir Ihnen Informationen zu der EU-Lizenz
zusammengestellt.
Bild zum De-Minimis Glossar von Stefan Schweihofer auf Pixabay
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig, soweit sich nicht aus dem unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht
etwas anderes ergibt.
Anstelle einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr
kann eine EU-Lizenz beantragt werden. Die EU-Lizenz ist insbesondere bei grenzüberschreitendem gewerblichen Güterkraftverkehr notwendig.
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Daniel M. Giel
Das De-Minimis 2025 Handbuch
340 Seiten
ISBN: 978-3819273865
Die EU-Lizenz wird bei der für den innerhalb Europas liegenden Sitz des (Transport-)Unternehmens zuständigen Verkehrsbehörde beantragt.
Die Voraussetzungen für die Ausübung von gewerblichem Güterkraftverkehr sind in § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) genannt. Diese gelten entsprechend für die Beantragung einer EU-Lizenz. Das (Transport-)Unternehmen muss nachweisen, daß
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Die EU-Lizenz hat zunächst eine Gültigkeit von 10 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Die EU-Lizenz selber ist eine Urkunde die im Original überreicht wird. Das Original der EU-Lizenz verbleibt beim (Transport-)Unternehmer, in jedem LKW muss eine sogenannte beglaubigte Abschrift der EU-Lizenz mitgeführt werden. Je nach Höhe des Eigenkapitalnachweises für den gewerblichen Güterkraftverkehr stellt die Verkehrsbehörde eine entsprechende Anzahl beglaubigter Abschriften der EU-Lizenz aus.
Die Kosten für die Erteilung einer EU-Lizenz in Deutschland sind sehr unterschiedlich und liegen je nach Gemeinde meist zwischen 70 und 900 Euro.
Bei der Beantragung von De-Minimis Zuschüssen muss im Deminimis-Antrag nachgewiesen werden,
daß die Deminimis-Mittel beantragende Spedition, das Transportunternehmen oder die im Werkverkehr tätige Firma
entweder über eine EU-Lizenz oder eine Erlaubnis
für den gewerblichen Güterkraftverkehr verfügt beziehungsweise
im Werkverkehr tätig ist. Bei Angabe der EU-Lizenz im
De-Minimis-Antrag ist neben der eindeutigen Nummer und der Gültigkeit
der EU-Lizenz die ausstellende Behörde anzugeben.
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