Im Rahmen des De-Minimis Förderprogramm des BAG
müssen Sie beim Stellen des Deminimis-Antrags
angeben, ob Sie Werkverkehr betreiben oder über eine
Genehmigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr
beziehungsweise eine EU-Lizenz verfügen, die auch als Gemeinschaftslizenz
bezeichnet wird. Hier haben
wir Ihnen Informationen zu der Gemeinschaftslizenz
zusammengestellt.
Bild zum De-Minimis Glossar von Stefan Schweihofer auf Pixabay
Die Gemeinschaftslizenz gewerblicher Güterkraftverkehr wird heute überwiegend EU-Lizenz genannt und berechtigt zum grenzüberschreitenden und innerstaatlichen gewerblichen Güterkraftverkehr.
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De-Minimis 2025 Handbuch mit hunderten Beispielen für Fördermaßnahmen für die aktuelle Förderperiode 2025 im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-Minimis).
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Daniel M. Giel
Das De-Minimis 2025 Handbuch
340 Seiten
ISBN: 978-3819273865
Die Gemeinschaftslizenz gewerblicher Güterkraftverkehr bzw. die EU-Lizenz oder aber die Anmeldung zum Werkverkehr beim Bundesamt für Güterverkehr sind Voraussetzung für die Inanspruchnahme von De-Minimis Fördermitteln und müssen im Deminimis Antrag nachgewiesen werden.
Die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr beschränkt sich auf den innerdeutschen Güterkraftverkehr. Die Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr erlaubt grenzüberschreitende Transporte.
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Weitergehende Informationen, insbesondere die Voraussetzungen zur Beantragung, zur Gemeinschaftslizenz gewerblicher Güterkraftverkehr im Zusammenhang mit den De-Minimis Zuschüssen für Speditionen und Transportunternehmen, die als Frachtführer tätig sind, finden Sie unter dem Link EU-Lizenz
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oder lesen Sie weiter im nächsten Kapitel über den gewerblichen Güterkraftverkehr.
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