Im Rahmen des De-Minimis Förderprogramm des BAG
ist die Zulassung zum Stichtag der
schweren Nutzfahrzeuge wichtig
beim Stellen des De-Minimis Antrags. Hier haben
wir Ihnen Informationen zur Zulassung zum Stichtag
zusammengestellt.
Bild zum De-Minimis Glossar von Stefan Schweihofer auf Pixabay
Die De Minimis Beihilfen sind an die Deminimis Haltereigenschaft von schweren Nutzfahrzeugen gebunden. Bereits im Deminimis Antrag muss neben der EU-Lizenz oder der Anmeldung von Werkverkehr mindestens ein schweres Nutzfahrzeug nachgewiesen werden. Die Deminimis Haltereigenschaft eines schweren Nutzfahrzeugs wiederum ist stichtagsbezogen: Das schwere Nutzfahrzeug muss an einem Stichtag zugelassen sein: Die Zulassung zum Stichtag.
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Daniel M. Giel
Das De-Minimis 2023 Handbuch
266 Seiten
ISBN: 9783734757433
Die Zulassung zum Stichtag fällt seit der De Minimis Förderperiode 2018 auf den 1. Dezember des Vorjahres.
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Wenn Sie ein schweres Nutzfahrzeug nach dem Stichtag für die Zulassung zum Stichtag angemeldet haben, wird es für die auf das Datum der Zulassung zum Stichtag folgenden De Minimis Förderperiode nicht mehr für Deminimis-Zuschüsse berücksichtigt - sofern man die De-Mininimis Richtlinie streng interpretiert.
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