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Historische LKW, H-Kennzeichen und De-Minimis

Kurzfassung: Berechnet man die handelsbilanziellen AfA-Werte korrekt und berücksichtigt man die Vorgaben der Finanzverwaltung zur Nutzungsdauer in der Steuerbilanz, können auch alte und gebrauchte LKW, Zugmaschinen und Auflieger über das Förderprogramm De-Minimis bezuschusst werden. (Nichtberücksichtigung der vorgenannten Punkte führt dagegen oft zu einem Debakel bei der nächsten Prüfung). Bei historischen LKW, LKW mit H-Kennzeichen, müssen jedoch zusätzlich zu dem Alter andere Aspekte berücksichtigt werden. Das betrifft sowohl den De-Minimis Antrag als auch spätere De-Minimis Verwendungsnachweise.

Grundsätzliche Informationen zu unserem De-Minimis 2023 Fördermittelservice finden Sie übrigens auch unter diesem Link: www.foerdermittel.fans

De-Minimis und historische LKW?

Mit dem Frühling kommen nicht nur viele (wunderschöne) PKW-Oldtimer auf die Straße. Immer öfter sieht man auch (nicht minder schöne) alte bis historische LKW: Als Restaurierungsprojekt engagierter Mitarbeiter, als Marketingmaßnahme oder einfach, weil es tolle Fahrzeuge sind. Die ganz ohne Brennstoffzelle oder tonnenschwere Batterien fahren. Und für die man, wenn man einen Gang einlegen möchte nicht nur lange Arme, sondern auch Kraft benötigt.

Zu der Anzahl der LKW mit Oldtimerzulassung in Deutschland haben wir keine genauen Zahlen vorliegen, da die Daten nicht zentral erfasst werden. Es gibt jedoch einige Schätzungen, die besagen, dass es inzwischen mehrere tausend LKW mit H-Kennzeichen in Deutschland gibt.

Damit stellt sich natürlich die Frage: Können historische LKW mit H-Kennzeichen bei der Antragstellung im Förderprogramm De-Minimis berücksichtigt werden? Und wie sieht es mit De-Minimis Maßnahmen für einen solchen Oldtimer-LKW aus, wenn er nicht Teil des De-Minimis Antrags ist?

Vor dem De-Minimis Antrag: Welche Voraussetzungen muss ein LKW grundsätzlich erfüllen, um ihn als Oldtimer zuzulassen?

Um einen LKW in Deutschland als Oldtimer zuzulassen, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Oldtimer-LKW muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Der Oldtimer-LKW muss sich in einem guten originalen oder restaurierten Zustand befinden.
  • Der Oldtimer-LKW muss technisch sicher sein und den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
  • Der Oldtimer-LKW darf nur eingeschränkt genutzt werden.

Die genauen Bedingungen können je nach Bundesland und Zulassungsstelle variieren.

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Welche Voraussetzungen können – unabhänging von De-Minimis – gegen das H-Kennzeichen eines Oldtimer-LKW sprechen?

Unabhängig von DeMinimis gibt es ein paar gute Gründe, die gegen das H-Kennzeichen eines Oldtimer-LKW sprechen können:

  • Ein Oldtimer-LKW darf nur mit der zeitgenössischen – also nicht mit der gegenwärtigen Werbung – beklebt werden.
  • Insbesondere darf der Oldtimer-LKW nicht für reguläre und gewerbliche Zwecke genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung würde damit steuerrechtliche Probleme aufwerfen. Die Antragstellung im Förderprogramm De-Minimis sogar subventionsrechtliche Probleme.

Warum das bei De-Minimis so ist, erklären wir im folgenden Abschnitt.

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De-Minimis Antrag und H-Kennzeichen: Darum geht beides nicht zusammen

Nach 3.1 der Richtlinie Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen („De-Minimis Richtlinie“) sind Unternehmen zuwendungsberechtigt, die Eigentümer oder Halter von […] schweren Nutzfahrzeugen sind. Schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der De-Minimis Richtlinie sind solche Kraftfahrzeuge, die (neben anderen Bedingungen) ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind.

Ein Oldtimer-LKW mit H-Kennzeichen darf, wie wir oben gesehen haben, nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden – mindestens nicht ausschließlich. Hierauf baut auch das Steuerprivileg beim H-Kennzeichen auf.

Wird ein De-Minimis Antrag also (auch) mit dem Fahrzeugnachweis für einen LKW mit H-Kennzeichen gestellt, würde dieser LKW nicht bei der Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrags berücksichtigt.

Mit anderen Worten und zusammengefasst: Ein Oldtimer-LKW mit H-Kennzeichen erfüllt nicht die Bedingung für die De-Minimis Antragsberechtigung. Dies, da der Oldtimer-LKW mit H-Kennzeichen nicht ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind.

Das De-Minimis Handbuch 2023

Hunderte exemplarische Maßnahmen für die De-Minimis Förderperiode 2023, thematisch sortiert von Ablagetisch über CyberSecurity bis Telematik. Für Speditionen und alle Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen, die das Förderprogramm des BALM in 2023 nutzen wollen.

De-Minimis Maßnahmen am LKW mit H-Kennzeichen?

Eine typische Stolperfalle, die regelmäßig zu existenzbedrohenden Folgen führt, ist die Abrechnung von Telematikrechnungen in 7,5t LKW oder noch kleineren Fahrzeugen. Trotz Aktivierungslisten fällt dies oftmals erst bei späteren (Außen-)Prüfungen des BALM oder durch Querverweise bei Prüfungen anderer Ämter auf. Aufgrund der zehnjährigen Verjährungsfrist und der zunehmenden Digitalisierung in den Behörden dürfte dieser Tatbestand auch in den kommenden Jahren noch für einige Aufregung sorgen. (Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag: 9 Tipps um der nächsten De-Minimis Prüfung ? des BAG in Ihren Geschäftsräumen entspannt entgegenzusehen (deminimis.info))

Eine weitere häufige Stolperfalle sind Reparaturen oder Maßnahmen, die vor der Fahrzeugrückgabe bei Miet-LKW und Leasing-LKW erfolgen. Diese sind natürlich nicht förderfähig, weil ja die Zweckbindungsfrist nicht eingehalten werden kann. (Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel: De-Minimis: Reparaturen und Ersatzbeschaffung vor der Fahrzeugrückgabe bei Miet-LKW und Leasing-LKW und beim Verkauf – De-Minimis Depesche: Der Blog zum Förderprogramm des BALM (deminimis.info))

Mit der selber Logik ist auch hier eine De-Minimis Maßnahme an einem LKW mit H-Kennzeichen nicht förderfähig: Das gilt für De-Minimis Maßnahmen in der Fahrerkabine ebenso wie für De-Minimis-Maßnahmen zum Diebstahlschutz. Da es sich bei dem LKW mit H-Kennzeichen nicht um ein schweres Nutzfahrzeug im Sinne der De-Minimis Richtlinie handelt, sind auch De-Minimis Maßnahmen an diesem LKW nicht förderfähig. Ein De-Minimis Verwendungsnachweis für solche De-Minimis Maßnahmen darf also nicht eingereicht werden!

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Bild von Martin Hoschützky für Spedition Dievernich

 

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