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Deminimis Depesche: Glas um die Fahrerkabine – De-Minimis Förderung von getönten Frontscheiben, Regensensoren, Sonnenblenden und Windabweisern

Putzen entlarvt Verkaufslügen: Viele LKW haben gar keine getönten Scheiben.

Spaß beiseite: Bereits an anderer Stelle (Fahrzeugkauf mit De-Minimis Zuschüssen – aber richtig!) und immer wieder gerne weisen wir darauf hin, daß die vorausschauende Planung bei Fahrzeuganschaffungen unter Einbindung des De-Minimis-Fördermittelprogramms weit mehr Vorteile als nur den staatlichen Zuschuss bedeutet. Natürlich ist es in erster Linie sehr interessant, während der gesamten Laufzeit eines Mietkauf-, Leasing- oder Finanzierungsvertrags – oder natürlich auch während der Miete eines LKW – regelmäßig einen nicht unerheblichen Teil der monatlichen Rate für LKW oder Sattelzugmaschine über das De-Minimis-Fördermittelprogramm des BAG erstattet zu bekommen. Nicht minder wichtig sind aber die De-Minimis-Fördermittel als Eigenkapitalersatz bei der Finanzierung einer Sattelzugmaschine oder eines LKW. Nutzen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice, wissen Sie, wie pedantisch wir Fahrzeugkonfigurationen bis zur letzten Schraube sezieren um hier auch gegenüber Ihrer finanzierenden Bank oder dem Vermieter den Hebel richtig anzusetzen um Ihnen neben Fördermitteln vor allem eine gute Gesprächsgrundlage (und einen ebenso guten Zinssatz) zu beschaffen.

Einen der größten Schätze – im Hinblick auf die De-Minimis-Fördermittel – bietet dabei die heutige Ausstattung des Fahrerhauses eines LKW. In der heutigen De-Minimis-Depesche beschäftigen wir uns dabei nur mit einem kleinen Teil des Fahrerhauses: Den Scheiben.

De-Minimis-Förderung für getönte Frontscheiben eines LKW

Beginnen wir mit der Frontscheibe eines LKW oder einer Sattelzugmaschine: Ist diese getönt, sind die Mehrkosten für die Tönung der Frontscheibe im Rahmen des De-Minimis Fördermittelprogramms des BAG förderfähig. Die Mehrkosten sind die wirklichen Mehrkosten, bezogen auf die tatsächlichen Anschaffungskosten, im Zweifel abgezinst – bezogen auf die Laufzeit des Finanzierungsvertrags – auf das Anschaffungsdatum, nicht ein fiktiver Wert, den Ihnen Ihr Händler aufschreibt (Stichwort anteilige Fahrzeugkosten und Barwertkalkül.) Beachten Sie, daß ein falscher Wert eine subventionserhebliche Tatsache sein kann und lesen Sie auch unsere Hinweise zum Thema Risiken fehlerhafter De-Minimis-Anträge und unsere 9 Tipps um der nächsten De-Minimis Prüfung ? des BAG in Ihren Geschäftsräumen entspannt entgegenzusehen. Sofern Sie unseren De-Minimis-Fördermittelservice für 12,90 Euro je LKW und Monat nutzen, recherchieren wir den exakten Wert natürlich für Sie.)

Das gilt zum einen bei der Anschaffung des Fahrzeugs aber ebenso natürlich beim Austausch der Frontscheibe, beispielsweise nach einem Steinschlag oder Unfall. Lesen Sie zum Thema Reparaturkosten unbedingt auch hier: Deminimis: Unfall, Unachtsamkeit, ungewöhnliche Kosten? Beteiligen Sie das BAG an Ihren Reparaturkosten

De-Minimis Förderung für Regensensoren

Bleiben wir bei der Frontscheibe des LKW und schauen auf ein weiteres Detail: Die Regensensoren für die Scheibenwischer. Sind diese bei der Anschaffung des LKW oder der Sattelzugmaschine eingebaut, sind die über das De-Minimis Programm förderfähig. Regensensoren gehen zuweilen auch kaputt oder müssen nach einem Schaden ersetzt werden: Der Teil der Reparaturkosten, der auf die Reparatur der Regensensoren entfällt, ist ebenfalls über das De-Minimis Programm förderfähig.

Zum Preis von 12,90 Euro je Monat und LKW bieten wir einen unabhängigen und täglich kündbaren De-Minimis Fördermittelservice an. Enthalten ist hierin die gesamte De-Minimis-Fördermittelabwicklung sowie die Abwicklung des Programms Weiterbildung und Abbiegeassistent von der Antragstellung bis zur Kontrolle der Auszahlungen auf Ihr Konto. Sie selber füllen lediglich einmalig eine Checkliste und eine auf uns lautende Vollmacht aus – um alles andere kümmern wir uns. Informieren Sie sich hier über unseren Fördermittelservice oder nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf indem Sie auf diese Mail antworten. Wir freuen uns auf Sie!

De-Minimis Förderung für Sonnenblenden

Nachdem die getönte Frontscheibe unseren Fahrern bereits gut tut, erledigt ein guter Sonnenschutz beziehungsweise eine Sonnenblende wie eine Fensterabdeckung den Rest: Sonnenschutz und Sonnenblenden sind, folgerichtig, ebenfalls über De-Minimis förderfähig. Auch hier gilt: Greift Ihr Fahrer einmal zu beherzt zu oder geht die Sonnenblende aus anderen Gründen kaputt, ist auch die Reparatur oder der Ersatz förderfähig.

De-Minimis Förderung für Windabweiser

Alles andere als aus der Mode sind Fensterwindabweiser: Lässt sich die Scheibe damit herunterdrehen ohne gleich einen Windzug zu bekommen, fühlt es sich an wie frische Luft ohne Stau. Windabweiser für die Seitenfenster der Fahrerkabine des LKW sind für De-Minimis geeignet, also förderfähig. Die Reparatur von Windabweisern oder deren Ersatz ebenfalls.

Haben Sie weitere Fragen zu den Themen dieses Newsletters oder zur De-Minimis-Förderung des BAG oder unserem Fördermittelservice ab 12,90 Euro? Antworten Sie gerne und jederzeit auf diese eMail! Mehr zu unserem Dienstleistungsangebot für Ihr Unternehmen finden Sie darüber hinaus auf unserer Internetseite:
Digitalisierung in der Logistik
Transportunternehmen oder Spedition gründen
Planrechnungen und externes Controlling für Speditionen und Transportunternehmen
Restrukturierung und Sanierung von Transportunternehmen und Speditionen in der Krise
Businessplan für Transportunternehmen und Spedition

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Und alle darüber hinausgehenden Informationen auf www.deminimis.info

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Jan Mallander auf Pixabay

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