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Richtige Förderung von Telematiksystemen

vor etwa zehn Jahren habe ich eines der ersten Telematiksysteme gesehen: Nicht wirklich im Einsatz, sondern auf einem schicken Flachbildschirm im Eingangsbereich einer Spedition. Die Disponenten hatten keinen Zugriff auf das System, dafür konnten die (beeindruckten) Besucher verfolgen, wo und wie schnell die LKW des Unternehmens unterwegs waren. Einen besonderen Reiz übte dabei die vor dem Bildschirm befindliche Maus aus: So konnte ich oft beobachten, wie Besucher nach der Maus griffen und mit dem Cursor versuchten ein LKW-Symbol anzuklicken – um es zu verschieben. Nicht vorzustellen, dieser Gedankengang des Besuchers hätte die Realität beeinflusst: Arme Fahrer wären in Sekundenbruchteilen von Frankfurt nach Hamburg geschoben worden, andere über die Kartengrenze hinweg ins Nirwana des Betriebssystems verschwunden.

Die Wettbewerbsvorteile und die Effizienzsteigerung durch Telematik haben mich damals zu einem Fan dieser Systeme gemacht. Grund genug, uns in dieser Deminimis-Depesche mit der Förderung dieser Technologien zu beschäftigen.

  1.  Telematiksysteme: Die richtige Förderung

Telematiksysteme fallen unter den Punkt 3.2 des Deminimis-MaßnahmenkatalogsMaßnahmen zur Effizienzsteigerung. In der Regel werden Sie Hardware, Software und Dienstleistungen für Ihre Telematik von einem einzigen Anbieter beziehen. Sie kaufen also die Hardware für Ihre LKW, die Software für Ihre Disposition und nutzen vermutlich monatlich abgerechnete (Daten-)Dienste. Kaufen und bezahlen Sie die Software auf einmal – innerhalb Ihres individuellen Deminimis-Förderzeitraums – ist die Sache klar. Sie reichen einen De minimis Verwendungsnachweis über diese Maßnahme beim BAG ein und erhalten einen Zuschuss über 80% des Anschaffungskosten. Mieten oder leasen Sie dagegen die Systeme, werden Sie sicherlich mehr Monate zahlen als Ihr individueller Förderzeitraum umfasst. In diesem Falle melden Sie deshalb beim BAG einen langfristigen Vertrag an. Den Zuschuss erhalten Sie dann auch nach Ende Ihrer individuellen Förderperiode. Bei langfristigen Verträgen, die in das kommende Förderjahr hineingehen, können Sie in der Folgeperiode erneut den Zuschuss beantragen.

Unabhängig davon entsteht Ihnen Aufwand durch die Datennutzung. Diese rechnet Ihr Anbieter entweder mit einer Pauschale oder aber nach genutztem Datenvolumen ab. Diese Datenkommunikationskosten, die unerlässlich für den Betrieb Ihrer Telematik sind, sind natürlich auch förderfähig. Und, da Sie Ihr Telematiksystem voraussichtlich viele Jahre nutzen wollen, sind sie das – keine Gesetzesänderungen vorausgesetzt – auch in den folgenden Förderperioden. Der richtige Weg führt hier deshalb auch wieder über die Anzeige langfristiger Verträge beim BAG und der nachrangigen Stellung des Deminimis Verwendungsnachweises.

Alles in allem können Sie so zum einen 80% der Anschaffungskosten Ihrer Telematik durch den Deminimis-Zuschuss “neutralisieren” – insbesondere aber auf lange Sicht mit 20% der laufenden Telematik-Betriebskosten Ihre Fahrzeuge effizient und sicher disponieren.

Sofern Sie unseren jederzeit kündbaren, unabhängigen Deminimis Fördermittelservice für 12,90 Euro/Monat je schwerem Nutzfahrzeug nutzen, senden Sie uns einfach Ihre Rechnungen über Telematikanschaffungskosten und neu abgeschlossene Verträge. Sammeln Sie keine Belege, wir reichen alles sofort ein damit Sie so schnell wie möglich die Auszahlungen auf Ihrem Konto haben. Kleinvieh macht auch Mist.

Weitere und darüber hinausgehenden Informationen zu der Deminimis-Förderung finden Sie auf www.deminimis.info

Haben Sie Interesse an unserem Deminimis Fördermittelservice, antworten Sie gerne jederzeit auf diese eMail.

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Die Angaben der Deminimis-Depesche erfolgen nach besten Wissen und Gewissen – jedoch ohne jede Gewähr.

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