Der Entwurf der neuen Richtlinie De-Minimis, der Richtlinie für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit für 2025, wird derzeit beraten. Es ergeben sich wesentliche Änderungen in den Kategorien, in der
Anzahl der Verwendungsnachweisen, den Terminen und der Art der Fahrzeugnachweise. Gleichzeitig hat der Bundesrechnungshof Kritik an der Durchführung des Förderprogramms Umweltschutz- und Sicherheit
geübt.
Der Antragsstart für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit 2025, vormals De-Minimis 2025, wird derzeit abgestimmt.
Die De Minimis Antragsfrist 2025 wird aktuell intern abgestimmt.
Die De Minimis Antragsfrist 2025 endet am 31. August 2025
Übrigens: Die stets aktuellen Termine finden Sie auf unserer Internetseite
De Minimis Termine 2025.
Für das Fördermittelprogramm De Minimis ("Umweltschutz und Sicherheit") 2025 des BALM muss ein Unternehmen (neben anderen Voraussetzungen)
Halter oder Eigentümer mindestens eines Nutzfahrzeugs
sein. Die De-Minimis Haltereigenschaft bzw. Haltereigenschaft im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit kann beispielsweise mit
der Zulassungsbescheinigung nachgewiesen werden. Dabei gilt wie in jeder
De-Minimis Förderperiode
auch in der Förderperiode 2025 wieder das Gebot der Zulassung zum Stichtag:
Berücksichtigt für die Berechnung der Deminimis-Zuschüsse bzw. Zuschüsse im Programm Umweltschutz und Sicherheit
werden nach der geltenden De-Minimis Richtlinie die schweren Nutzfahrzeuge, die am
1. Dezember 2024 auf den Antragsteller zugelassen waren.
Ist das zuwendungsberechtigte Unternehmen nicht Halter der schweren Nutzfahrzeuge,
aber Eigentümer, kommt eventuell dennoch eine Förderung in Betracht. Dies kann beispielsweise der Fall sein,
wenn es sich um einen sogenannten Unternehmensverbund
handelt. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hilft Ihnen mit einem sehr guten und hilfsbereiten Team bei solchen speziellen
Fragen in der Regel weiter. Ansonsten wenden Sie sich natürlich auch gerne an uns.
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De-Minimis Frist in 2025 | Datum |
---|---|
Stichtag Zulassung der LKW (voraussichtlich) | 1. Dezember 2024 |
Beginn Antragstellung | N.N. |
Ende Antragstellung | 31. August 2025 |
zu stellen um in der Förderperiode 2025 des Förderprogramms Umweltschutz und Sicherheit nicht leer auszugehen.
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