Damit Ihre Spedition bzw. Ihr (Transport-)Unternehmen Fördermittel durch die Deminimis-Beihilfen erhält, müssen Sie zunächst einen
Deminimis Antrag für
die betreffende De-Minimis-Förderperiode stellen.
Der Deminimis Antrag auf De Minimis-Zuschüsse muss dabei formgerecht
und fristgerecht gestellt werden.
Formgerecht bedeutet ein sachlich korrektes
Ausfüllen des Deminimis Antrags. Fristgerecht bedeutet, daß Sie den
Deminimis Antrag innerhalb der
De Minimis-Antragsfrist
auf der entsprechenden Internetseite des Bundesamtes für Güterkraftverkehr (BAG)
hochladen.
Ist Ihr De-minimis Antrag auf Demimis-Beihilfe
fristgerecht eingegangen, wird er durch das BAG geprüft.
Ist diese Prüfung erfolgreich, erhält Ihre Spedition oder Ihr
(Transport-)Unternehmen eine Zusage: Den sogenannten De Minimis Zuwendungsbescheid
über De-Minimis-Beihilfen.
Der Zuwendungsbescheid für die Deminimis-Beihilfen enthält den Betrag,
mit dem Ihre Spedition oder Ihr (Transport-)Unternehmen gefördert wird.
Wichtig für Ihre Spedition oder Ihr (Transport-)Unternehmen ist hierbei, daß Sie keinen Rechtsanspruch auf De-Minimis-Beihilfen
haben.
Das Bundesamt für Güterkraftverkehr entscheidet nach "pflichtgemäßen Ermessen" über
Ihren De-minimis Antrag. Das bedeutet, daß die Verteilung der
De-Minimis-Beihilfen
durch das BAG nach volkswirtschaftlich sinnvollen und gewünschten Maßstäben an die Speditionen und (Transport-)Unternehmen
verteilt wird.
Weiterhin wichtig ist, daß die Haushaltsmittel für die Deminimis-Förderung begrenzt sind. In der Praxis führte dies bis 2015 dazu, daß De Minimis Anträge die zum Ende der Deminimis Antragsfrist gestellt werden, häufig nicht mehr berücksichtigt werden können.
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Mit der Budget-Zusage aus dem De-Minimis Zuwendungsbescheid
können Sie nun Maßnahmen
zur Effizienzsteigerung, fahrzeugbezogene Maßnahmen und bzw. oder
personenbezogene Maßnahmen durchführen.
Der letzte Schritt vor Auszahlung der De-Minimis-Beihilfen ist das Ausfüllen und das Einreichen des
Deminimis-Verwendungsnachweises.
In dem De-Minimis Verwendungsnachweis
geben Sie die
durchgeführten Maßnahmen, deren Kosten, den Zeitraum der
Durchführung sowie deren Bezahlung an. Nach Prüfung des
Deminimis-Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung
der Deminimis-Beihilfen.
Informieren Sie sich hier, wie hoch die Deminimis-Förderung ist und wie sie berechnet wird.
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