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Wie Sie mit einem anderen Förderprogramm des BAG bis zu 2 Mio. Euro je Maßnahme abrufen: Weiterbildung

zugegeben, der Titel ist bewusst reißerisch. Aber nicht ohne Grund: Eines der beiden oftmals stiefmütterlich behandelten Deminimis-Geschwisterprogramme des BAG ist zwar in der Antragstellung und Nachweiserbringung einige Stufen komplexer als das reine Deminimis-Fördermittelprogramm. Dafür bietet es gerade in den jetzigen Zeiten einer sich ändernden konjunkturellen Situation enorme Chancen sein Unternehmen wetterfest zu machen: Die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, kurz: Weiterbildung. Und das mit nahezu unbegrenzten Zuwendungshöchstbeträgen je Maßnahme. Diese darf nämlich lediglich die Grenze von 2 Millionen Euro nicht überschreiten. Die genauen Zahlen habe ich Ihnen unten zusammengestellt. Für Kunden unseres Deminimis-Fördermittelservices ist die Beantragung und Abwicklung des gesamten Förderprogramms Weiterbildung in den monatlichen 12,90 Euro bereits enthalten.

(An dieser Stelle kreisen die Gedanken eines Hipsters, der vor Biokaffee mit Mandelmilch sitzt und diesen Newsletter nur abonniert hat, weil der Chef ihm das gesagt hat, um zwei aus seiner Sicht wichtige Fragen:  1. Ist der eben gelesene Begriff der stiefmütterlichen Behandlung heute noch politisch korrekt? 2. Passt der Begriff überhaupt in eine gendergerechte Sprache? Lassen Sie mich meine Antwort auf diese Fragen so formulieren: Ganz unten finden Sie einen Abmeldebutton und bei Google einige steuerfinanzierte Förderprogramme, mit denen sie vermutlich auch eine LKW-Plane einer Spedition*in gendergerecht beschriften können.)

Die phantastische Idee hinter diesem Förderprogramm – und die Umsetzung durch die aus meiner Sicht unbestritten sympathischste Behörde, dem BAG – ist nämlich genau das Wissen bei den Mitarbeitern zu fördern, das eben nicht ausschließlich oder in erster Linie den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz betreffen. Jede geförderte Weiterbildungsmaßnahme zielt nämlich darauf ab, solche Qualifikationen zu vermitteln, die in hohem Maße auch auf andere Unternehmen und vor allem andere Arbeitsfelder zu übertragen sind: Das fängt bei der Förderung von Fremdsprachenkursen und damit der Erweiterung Ihrer Zielgruppe an. Es geht über die Senkung von berufsgenossenschaftlichen Beiträgen, indem Unfälle durch Schulungen zur Verhaltensänderung zum Zwecke der Arbeitssicherheit gefördert werden. Und es hört nicht einmal bei CAD-Schulungen, mit denen sie beispielsweise Schwergutbeförderungen exakt und schnell planen können, auf: Wirtschaftliches Fahren, Schulungen zu Hebetechniken, Fortbildungen, die Kurse für den Ausbilderschein undundund.

Wenn Sie Ihr Unternehmen ernsthaft weiterentwickeln wollen, neue Märkte erobern, die Kosten senken und auf sich abzeichnende Veränderungen rechtzeitig eingehen wollen, sind die mit diesem Programm geförderten Weiterbildungen ein wichtiger Baustein. Dabei unterstützt Sie das BAG nicht nur mit den reinen Schulungskosten: Die Zuschüsse betragen zwischen 50% und 70% der Nettoausgaben, der Zuschuss ist dabei um so größer, je kleiner das Unternehmen ist. Es werden auch die Personalkosten, Verwaltungskosten, Miete und andere Gemeinkosten ihrer Mitarbeiter mit einer Pauschale ersetzt. Und auch daran wurde gedacht: Etwaige Reisekosten Ihrer Mitarbeiter zum Schulungsort, Abschreibungen von Werkzeugen oder Ausrüstungsgegenständen werden ebenfalls mit einer Pauschale berücksichtigt.

Die absolute Förderhöhe berechnet sich ähnlich wie bei dem De-Minimis-Förderprogramm anhand der an einem Stichtag zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Der unternehmensbezogene Zuwendungshöchstbetrag beläuft sich bei kleinen Unternehmen auf 1.050 Euro je schwerem Nutzfahrzeug, bei mittleren Unternehmen auf 900 Euro und bei großen Unternehmen auf 750 Euro je schwerem Nutzfahrzeug. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen pro schwerem Nutzfahrzeug maximal 1.500 Euro. Zur genauen Zuordnung ist die Definition der Unternehmensgrößenklassen der EU-Kommission maßgeblich.

Ein Beispiel: Eine (kleine) Spedition mit vier Zügen und sechs Angestellten möchte alle ihre Mitarbeiter mit der CAD-Technik vertraut machen um ein neues Marktsegment anzugehen. Für eine zweitägige, jeweils achtstündige Einführungsschulung berechnet der zertifizierte Schulungsanbieter 2.000 Euro, netto. Hiervon erstattet das BAG der kleinen Spedition 70%, somit 1.400 Euro. Für die Spedition stellen Die Speditionsexperten weiterhin einen Antrag auf Erstattung der Personalkosten und Abschreibungen. Diese werden von Den Speditionsexperten begründet und berechnet, die kleine Spedition muss sich um nichts kümmern. Hierfür erhält die kleine Spedition weitere 1.512 Euro. Insgesamt fördert das BAG diese elementare Weiterbildungsmaßnahme mit 2.912 Euro, also mit 912 Euro mehr, als die reinen Schulungskosten betragen. Stellen Sie sich nun vor, wie die kleine Spedition, vielleicht durch weitere Weiterbildungsmaßnahmen, beginnt, mit dem neuen Wissen ihrer Mitarbeiter Werbung zu machen und lukrative neue Aufträge an Land zieht, während andere, vielleicht größere Unternehmen, sehenden Auges in die nächste Rezension hineinfahren.

Wichtig ist wie immer: Eine sorgfältige und rechtzeitige Antragstellung. Es gilt das Windhundprinzip, wer zuerst kommt, hat die größte Chance Fördermittel zu erhalten. Und der nächste Antragsbeginn ist nur noch wenige Tage hin.

Möchten Sie Ihre Zeit sinnvoller und wirtschaftlicher investieren: Geben Sie uns genau diesen Papierkram. Mit unserem täglich kündbaren Fördermittelservice für 12,90 Euro je Monat und LKW erledigen wir von der Antragstellung bis zum Abruf der Fördermittel alles für Sie. Pünktlich. Antworten Sie bei Interesse einfach auf diese eMail. Weitere Informationen zu unserem De-Minimis-Fördermittelservice lesen Sie hier:

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Haben Sie Interesse an unserem Deminimis Fördermittelservice, antworten Sie gerne jederzeit auf diese eMail.

Die Angaben der Deminimis-Depesche erfolgen nach besten Wissen und Gewissen – jedoch ohne jede Gewähr.

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Und alle darüber hinausgehenden Informationen auf www.deminimis.info

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