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Wie Sie am 1. Dezember alles für De-Minimis 2019 richtig machen

in der heutigen Ausgabe unserer Deminimis Depesche erfahren Sie, worauf Sie im Zusammenhang mit dem Stichtag 1. Dezember 2018 achten müssen, der Zulassung zum Stichtag im De-Minimis-Kalender.

Gemäß 6.2.1 der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 15. Dezember 2015 bemisst sich der Fördersatz aus der Anzahl der am 1. Dezember des dem Bewilligungszeitraum vorangegangenen Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen. Mit anderen Worten beträgt der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag 2019 2.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der schweren Nutzfahrzeuge, die am 1.12.2018 angemeldet waren, jedoch nicht mehr als insgesamt 33.000 Euro je Unternehmen.

Schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der De-Minimis Förderung sind Fahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr vorgesehen sind. Sie haben eine zulässige Gesamtmasse von mindestens 7,5 Tonnen und werden ausschließlich gewerblich genutzt. Es ist unerheblich, ob Sie das schwere Nutzfahrzeug im gewerblichen Güterkraftverkehr mit einer EU-Lizenz oder einer Genehmigung bewegen oder es im Werkverkehr nutzen – all das ist gewerblich. Gehören Sie zu den (vielleicht) glücklichen Menschen, die beispielsweise ein sehr grooooßes Wohnmobil besitzen, das unter anderem aufgrund goldener Wasserhähne ein hohes Eigengewicht hat (und an das Sie so viel Chrom geschraubt haben, daß es bei Gegenwind kaum noch von der Stelle kommt), kommt eine Deminimis-Förderung trotz Überschreiten der 7,5t zulässiger Gesamtmasse nicht in Frage.

Oftmals ist das (zusätzliche) Anmieten von Zugmaschinen und LKW zur Erhöhung der Flexibilität (und im Hinblick auf die Eigenkapitalquote) sinnvoll. Während im Leasing die Fahrzeuge in der Regel auf das Unternehmen zugelassen werden, ist dies bei einer Miete nicht ohne weiteres der Fall. Aber durchaus möglich: Fragen Sie deshalb unbedingt Ihren Vermieter, ob das Fahrzeug bei ansonsten gleich bleibenden Konditionen – Sie erhalten den Bescheid für die KfZ-Steuer – auf Ihr Unternehmen zugelassen werden kann.

Für den  Stichtag der Haltereigenschaft am 1. Dezember 2018 sollten Sie deshalb – spätestens rückwirkend zur Deminimis-Antragstellung – auf die drei folgenden Eckpunkte achten:

1. Das Fahrzeug ist ein schweres Nutzfahrzeug gemäß der De-Minimis-Richtlinie.

2. Das Fahrzeug ist am 1. Dezember 2018 in Deutschland für den Gebrauch auf öffentlichen Straßen angemeldet. Nutzen Sie stets aktuelle Fahrzeuglisten!

3. Das Fahrzeug ist dabei entweder auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen angemeldet oder befindet sich in dessen Eigentum (beachten Sie unbedingt die Besonderheiten bei Verbundunternehmen!)

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Die Angaben der Deminimis-Depesche erfolgen nach besten Wissen und Gewissen – jedoch ohne jede Gewähr.

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