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Platz 2 im De-Minimis Endspurt 2020: Die TOP 5 Vorschläge der Speditionsexperten um jetzt noch Ihren De-Minimis Schatz zu heben

Kurzfassung: Für viele Unternehmen, die in diesem Jahr einen De-Minimis Antrag gestellt haben, endet der De-Minimis Bewilligungszeitraum aufgrund der Corona-Präventionsmaßnahmen und der damit einhergehenden einheitlichen Verlängerung am 2. November 2020. Viele Transportunternehmer und Speditionen haben ihren unternehmensbezogenen De-Minimis Höchstbetrag – der über den Zuwendungsbescheid mitgeteite Förderbetrag für die De-Minimis Förderperiode 2020 – noch nicht vollständig abrufen können. Besser als in Hektik zu verfallen und nur wegen der Fördermittel eigentlich nicht geplante Investitionen durchzuführen ist es in der Buchhaltung nach De-Minimis Schätzen zu suchen. Die fünf größten dieser De-Minimis Schätze stellen wir Ihnen in diesem und vier weiteren Beiträgen vor.

Heben Sie Ihren versteckten De-Minimis Schatz 2020: Unser De-Minimis Handbuch 2020 mit mehr als 400 Vorschlägen für De-Minimis Maßnahmen

Platz 2: Parkgebühren im Förderprogramm De-Minimis

Zugegeben: Wenn man so eng wie wir mit einer der bedeutendsten deutschen Rechtsanwaltskanzleien für Transportrecht wie der Rechtsanwaltskanzlei Kirchhof in Köln zusammenarbeitet, kommt man an dem Thema „sicheres Parken“ nicht vorbei. Die Politik oder in dem Fall das Verkehrsministerium auch nicht.

In Zeiten, in denen die Kabotageregelungen nur noch eine unverbindliche Empfehlung zu sein scheinen, füllen sich die Stellplätze an unseren Autobahnen. Wenn eine Ladung Erbsen- und Möhren in Dosen bereits einen sechsstelligen Warenwert hat, ziehen Trailer nicht nur Gemüsefreunde, sondern allerlei böse Menschen an. Ein Bekannter von mir pflegt das Problem der Planenschlitzer so zu lösen, wie andere lästige Fliegen von ihrem Marmeladenbrot vertreiben. Allerdings mit seiner stabilen Stabtaschenlampe* statt Fliegenklatsche. Weniger rustikal und weniger justiziabel ist es, den LKW auf Parkplätzen mit erhöhten Sicherheitsvorkerungen zu stellen und sich 80% der Gebühren über das Förderprogramm De-Minimis erstatten zu lassen.

Das ist unser heutiger Platz 2 der fünf Vorschläge, um noch rechtzeitig vor Fristende einen De-Minimis Schatz zu heben.

(Ein wiederkehrendes Thema, übrigens. Wenn Sie sich weiter in das Parken im Zusammenhang mit De-Minimis einlesen wollen, empfehle ich Ihnen auch folgende Beiträge:

Eine äußerst helle Taschenlampe mit rund 49cm Länge und einem Gewicht von fast 600g finden Sie übrigens bei Amazon*

Welche Voraussetzungen muss ein Parkplatz erfüllen, damit er über das Förderprogramm De-Minimis bezuschusst wird?

Es gibt fünf wichtige Voraussetzungen, damit ein Parkplatz im Rahmen des Förderprogramms De-Minimis berücksichtigt werden kann:

  1. Der Parkplatz muss in der Bundesrepublik Deutschland liegen. Parkplätze im Ausland, auch in der EU, werden über das Förderprogramm De-Minimis nicht bezuschusst.
  2. Jede Einfahrt und jede Ausfahrt des Parkplatzes muss mittels Kameraüberwachung oder Videoüberwachung abgesichert sein und alle Ein- und Ausfahrten überwachen. Ist beispielsweise nur die Einfahrt, nicht aber die Ausfahrt videoüberwacht, ist der Parkplatz nicht über das Programm Deminimis förderfähig.
  3. Der gesamte Parkplatz muss eingefriedet sein. Aus Sicht des Förderprogramms De-Minimis ist dabei gleichgültig, ob diese Einfriedung aus einem Zaun besteht oder beispielsweise eine Mauer um den Parktplatz gebaut ist. Wichtig ist, daß die Zufahrt zu dem Parktplatz – neben der Videoüberwachung der Ein- und Ausfahrten – hierdurch beschränkt ist.
  4. Der gesamte Parkplatz muss gleichmässig ausgeleuchtet sein. Ist beispielsweise nur die Hälfte des Parkplatzes beleuchtet weil die Elektrifizierung nicht ausreichend ist, ist der Parkplatz über De-Minimis nicht förderfähig.
  5. Toiletten, Duschen und mögliche andere sanitäre Anlagen müssen für die LKW-Fahrer fußläufig erreichbar sein – egal wo der LKW auf dem Parkplatz abgestellt wird.

Darüber hinaus stellt das Bundesamt für Gütverkehr verschiedene Anforderung an die Rechnungsstellung. Nutzen Sie unseren Fördermittelservice sprechen Sie uns einfach wegen der Details an.

Keine Lust mehr ständig im Klein-Klein der Richtlinien zu recherchieren und teure, eigene Arbeitszeit zu verplempern um beispielsweise Parkgebühren abzurechnen? Nutzen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice ab 12,90 Euro im Monat und senden Sie uns einfach die Belege Ihrer Parkgebühren zu. Wir kümmern uns um alles weitere. Wie einfach das für Sie ist sehen Sie in unserem Video:

 

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Bild des De-Minimis Schatzes von Pezibear auf Pixabay

 

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