Kurzfassung: Die Förderung von Elektro-LKW und die Förderung von Wasserstoff-LKW mit KsNI macht diese Fahrzeuge klimafreundlich und wettbewerbsfähig. Der erste Förderaufruf für die Förderung von Elektro-LKW und Wasserstoff-LKW in 2021 war bereits ein großer Erfolg. Jetzt, wenige Monate später, haben sich die Kosten für konventionellen Diesel-Kraftstoff deutlich erhöht. Die nächste große Mauterhöhung für Fahrzeuge ohne klimaschonende Antriebe steht für Januar 2023 an. (Haben Sie an Ihre Mauterstattung gedacht? Wenn nein: Informieren Sie sich auf unserer Maut-Erstattung-Themen-Internetseite) Die Differenz der Cost of Ownership – also aller anfallenden Kosten – eines Diesel-LKW gegenüber einem batteriebetriebenem LKW oder einem LKW mit Wasserstoffantrieb, hat also abgenommen – und wird voraussichtlich weiter abnehmen. Auf der anderen Seite nimmt die Auswahl an verfügbaren Elektro-LKW- beziehungsweise an verfügbaren Wasserstoff-LKW-Modellen ständig zu. Das gleiche gilt für die Mittel, die für die Förderung von Elektro-LKW und die Förderung von Wasserstoff-LKW bereitstehen.
In dieser Ausgabe unserer De-Minimis Depesche beschäftigen wir uns deshalb ausnahmsweise nicht mit dem Förderprogramm De-Minimis, sondern mit dem Förderprogramm KsNI. Wir möchten Ihnen nachfolgend einen Einblick in die (vor allem) wirtschaftlichen Vorteile der Anschaffung eines Elektro-LKW oder Wasserstoff-LKW, aber natürlich auch in die Konstruktion der im Übrigen wieder gut durchdachten und technologieoffenen (! – Elektro-LKW und Wasserstoff-LKW sind hier deshalb vordergründig als reale Beispiele genannt) Förderung solch klimaschonender Nutzfahrzeuge geben.
Grundsätzliche Informationen zu unserem De-Minimis 2022 Fördermittelservice finden Sie übrigens auch unter diesem Link: www.foerdermittel.fans
Wussten Sie, daß das Förderprogramm De-Minimis in der aktuellen Förderperiode 2022 über 400 Maßnahmen – darunter auch viele zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs – mit bis zu 80% der Nettoanschaffungskosten fördert? Sichern Sie sich ein Exemplar unseres De-Minimis Handbuchs:
Förderung Elektro-LKW und Wasserstoff-LKW: Was fördert das Programm KsNI genau?
Zugegeben: Schöne Namen finden sich bei den Förderprogrammen des Bundesverkehrsministeriums selten. ENF steht für die LKW-Abwrackprämie, De-Minimis ist das wohl erfolgreichste Förderprogramm für LKW. Der Name des neuen Förderprogramms für die Förderung von Elektro-LKW und die Förderung von Wasserstoff-LKW fällt dann auch nicht aus der Reihe. Es heißt KsNI. Dem Förderprogramm KsNI liegt die „Richtlinie zur Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank und Ladeinfrastruktur“ zugrunde.
Aber lieber ein gutes Förderprogramm für LKW mit wenig kreativem Namen als umgekehrt. Und das Förderprogramm KsNI ist nach dem ersten Förderaufruf 2021 nicht nur erwachsen, sondern auch besser geworden.
Das Förderprogramm KsNI fördert
1. Förderung von Nutzfahrzeugen mit klimaschonenden, alternativen Antrieben, nämlich
- Förderung von rein batteriebetriebenen LKW gemäß § 2 Nr. 2 EMoG (Förderung „Elektro-LKW“)
- Förderung von Oberleitungs-Batterieelektro-LKW gemäß § 2 Nr. 2 EMoG (Förderung „Oberleitungs-Batterie-LKW“)
- Förderung von von außen aufladbare Hybridelektro-LKW gemäß § 2 Nr. 3 EMoG (Förderung „Plug-In-Hybrid LKW“)
- Förderung von Oberleitungs-Verbrenner-Hybrid-LKW gemäß § 2 Nr. 3 EMoG (Förderung „Oberleitungs-Verbrenner-LKW“)
- Förderung von brennstoffzellengetriebene LKW gemäß § 2 Nr. 4 EMoG (Förderung „Wasserstoff-LKW“)
Da derzeit vor allem rein batteriebetriebene Elektro-LKW und brennstoffzellengetriebene Wasserstoff-LKW ortsunabhängig wettbewerbsfähig eingesetzt werden können, beschränken wir uns nachfolgend insbesondere auf diese beiden Antriebsarten und damit die Förderung von Elektro LKW und die Förderung von Wasserstoff-LKW.
2. Förderung Sonderfahrzeuge mit klimaschonenden, alternativen Antrieben, nämlich
- Förderung von batteriebetriebenen Sonderfahrzeuge (Förderung „Elektro-Sonderfahrzeuge“)
- Förderung brennstoffzellengetriebene LKW (Förderung „Wasserstoff-Sonderfahrzeuge“)
- Förderung Plug-In-Hybride Sonderfahrzeuge
- Förderung Sonderfahrzeuge mit hybridem Oberleitungsantrieb
3. Förderung Ehemalige Dieselfahrzeuge der Klassen N2 und N3, jetzt mit klimaschonenden, alternativen Antrieben umgerüstete Nutzfahrzeuge, nämlich
- zu batteriebetriebenen LKW der Klassen N2 und N3 umgerüstete ehemalige Dieselfahrzeuge werden gefördert
- zu brennstoffzellengetriebene LKW der Klassen N2 und N3 umgerüstete ehemalige Dieselfahrzeuge werden gefördert
4. Förderung Tankinfrastruktur für Wasserstoff LKW und Sonderfahrzeuge
- die für den Betrieb von Wasserstoff-LKW (LKW mit Brennstoffzelle) bzw. Wasserstoff-Sonderfahrzeugen notwendige Tankinfrastruktur wird gefördert
5. Förderung Ladeinfrastruktur für batteriebetriebene LKW
- die für den Betrieb von Elektro-LKW (batteriebetriebene LKW) bzw. Elektro-Sonderfahrzeugen notwendige Ladeinfrastruktur wird gefördert
6. Förderung Machbarkeitsstudien im Zusammenhang mit dem Einsatz klimaschonender Nutzfahrzeuge
- Machbarkeitsstudien, die dem Förderziel, der Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben, dienen, werden gefördert.
Die Förderung von Elektro-LKW und Wasserstoff-LKW mit KsNI macht diese Fahrzeuge klimafreundlich und wettbewerbsfähig!
Wer ist zuwendungsberechtigt bei der Anschaffung für die Förderung eines Elektro-LKW, die Förderung eines Wasserstoff-LKW oder die Förderung der Tank- und Ladeinfrastruktur?
Im Gegensatz zum Förderprogramm De-Minimis, bei dem im Prinzip ein Teil der Maut indirekt erstattet wird, sind nicht nur die Halter (Mautzahler) der LKW zuwendungsberechtigt. Das Förderprogramm KsNI ist in (volks-)wirtschaftlicher Hinsicht den anderen Programmen des Verkehrsministeriums sehr ähnlich, unterscheidet sich aber in der Umsetzung seines Förderziels: Dieses ist ganz klar die effiziente und effektive Reduktion klimaschädlicher Emissionen von Nutzfahrzeugen.
Insofern ist es egal, wessen LKW klimaschädliche Gase emittieren. Die Macher des Förderprogramms KsNI setzen vielmehr ganz pragmatisch darauf, diese Emissionen zu reduzieren. Das wiederum ist eine große Chance für alle, die in Elektro-LKW oder Wasserstoff-LKW investieren wollen. Den die Förderung von Elektro-LKW und die Förderung von Wasserstoff-LKW ist im Förderprogramm KsNI unabhängig von dem Halter des Fahrzeugs.
Zuwendungsberechtigt im Programm KsNI sind nämlich:
1. Privatwirtschaftliche Unternehmen
wie beispielsweise
- Transportunternehmen und Speditionen, die zukünftig Elektro-LKW oder Wasserstoff-LKW einsetzen wollen können eine Förderung für Elektro LKW oder eine Förderung für Wasserstoff-LKW beantragen
- Industrieunternehmen, die beispielsweise Werkverkehr betreiben und ebenfalls zukünftig für den Transport ihrer Güter Elektro-LKW oder Wasserstoff-LKW einsetzen wollen können eine Förderung für Elektro LKW oder eine Förderung für Wasserstoff-LKW beantragen
- aber auch Handwerksbetriebe, wie beispielsweise Gerüstbauer, die zukünftig Elektro-LKW oder Wasserstoff-LKW einsetzen wollen können eine Förderung für Elektro LKW oder eine Förderung für Wasserstoff-LKW beantragen
2. Kommunale Unternehmen und Körperschaften
wie beispielsweise
- Abfallwirtschaftsbetriebe (Müllabfuhr), die ihre bisherige Müllwagenflotte auf Batterie-Antrieb umstellen möchte können eine Förderung für Elektro LKW beantragen
- Grünflächenämter, die zukünftig mit Elektro-LKW ihre Maschinen auf die Grünflächen einer Kommune transportieren wollen können eine Förderung für Elektro LKW beantragen
3. Anstalten des öffentlichen Rechts
wie beispielsweise
- eine Sparkasse, die zukünftig mit einem Wasserstoff-LKW als Filialersatz Kunden in kleineren Orten zur Seite stehen möchte kann, kann eine Förderung für Wasserstoff-LKW beantragen
- eine öffentliche Bibliothek, die einen Elektro-LKW als rollende Bücherei in der Nähe der Leser nutzen möchte, kann eine Förderung für Elektro LKW beantragen
4. Eingetragene Vereine
wie beispielsweise
- der Verein Transportunion e.V., in dem sich im Raum Köln-Bonn-Troisdorf Transportunternehmer zusammengeschlossen haben, und der nun eine eigene Wasserstofftankstelle baut
5. Leasinggeber oder Mietgeber
wie beispielsweise
- eine Leasinggesellschaft, die mittels Leasing die Tankinfrastruktur für Elektro-LKW finanziert
- ein LKW-Vermieter, der Elektro-LKW anschafft um diese an Speditionen zu vermieten
Die Förderung von Elektro-LKW und Wasserstoff-LKW mit KsNI macht diese Fahrzeuge klimafreundlich und wettbewerbsfähig!
Wie hoch ist der Zuschuss im Programm KsNI für die Förderung eines Elektro-LKW, die Förderung eines Wasserstoff-LKW und die Förderung von Tank- und Ladeinfrastruktur?
Im Programm KsNI sind hinsichtlich der Förderungen die folgenden drei Fördergegenstände zu unterscheiden:
- Investitionen in Fahrzeuge (Elektro-LKW, Wasserstoff-LKW, Umrüstung von N2 oder N3 Diesel-LKW auf Brennstoffzellen- oder Elektro-Antrieb)
- Investitionen in Tankinfrastruktur (für Wasserstoff-LKW) oder in Ladeinfrastruktur (für Elektro-LKW)
- Machbarkeitsstudien, die dem Förderziel klimaschonender Antriebe von Nutzfahrzeugen dienen
Definition: Investitionsmehrausgaben im Programm KsNI
Die Richtlinie des Förderprogramms KsNI definiert bei der Anschaffung und Förderung von Elektro-LKW und der Anschaffung und Förderung von Wasserstoff-LKW den Begriff der Investitionsmehrausgaben. Das ist, kurz abgekürzt, die Differenz zwischen den Anschaffungskosten eines konventionellen (Diesel-)LKW und einem LKW mit klimaschonendem Antrieb (geförderter Wasserstoff-LKW, geförderter Elektro-LKW).
Definition: zuwendungsfähige projektbezogene Gesamtausgaben
Die Richtlinie des Förderprogramms KsNI definiert bei der Anschaffung Tankinfrastruktur und Ladeinfrastruktur die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben. Das sind die Ausgaben, die in der Richtlinie als zuwendungsfähig genannt sind und in direktem Zusammenhang mit dem Projekt (der Errichtung von Tankinfrastruktur oder Ladeinfrastruktur) stehen.
Fördergegenstand | Förderhöhe |
Investitionen in Fahrzeuge Beispiel: Elektro-LKW | 80% der Investitionsmehrausgaben Beispiel: Förderung des Elektro-LKW mit 80% der Investitionsmehrausgaben gegenüber einem Diesel-LKW |
Investitionen in Tank- und Ladeinfrastruktur | 80% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben |
Machbarkeitsstudien | Bezuschussung in Höhe von 50% |
Tabelle 1: Förderhöhen im Programm KsNI
Das Förderprogramm KsNI, das alternative, klimaschonende Nutzfahrzeuge und die dafür notwendige Tankinfrastruktur und Ladeinfrastruktur mit bis zu 80% der Mehrausgaben gegenüber den Anschaffungskosten eines Diesel-LKW bezuschusst, dient natürlich in erster Linie dem Markthochlauf. Die Anschaffung eines so geförderten batteriebetriebenen Elektro-LKW oder eines Wasserstoff-LKW mit Brennstoffzelle, gegebenenfalls mitsamt der gesamten notwendigen Infrastruktur zum Tanken (von Wasserstoff) oder dem Laden (mit Strom), ist aber nicht nur aus Klima- und Umweltgesichtspunkten interessant: Es kann, gerade für mittelständische Unternehmen, und gerade jetzt, eine wirtschaftlich hochinteressante Investition sein! Die Förderung eines Elektro-LKW oder die Förderung eines Wasserstoff-LKW sollte also bei jedem neuen Fahrzeugkauf unbedingt berücksichtigt werden.
Die Förderung von Elektro-LKW und Wasserstoff-LKW mit KsNI macht diese Fahrzeuge klimafreundlich und wettbewerbsfähig!
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Wann können Anträge im Förderprogramm KsNI zur Förderung von Elektro-LKW, zur Förderung von Wasserstoff-LKW und zur Förderung von Tankinfrastruktur bzw. Ladeinfrastruktur gestellt werden?
Für das Förderprogramm KsNI ruft das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) regelmäßig mit Förderaufrufen Interessenten auf. Bei dem ersten Förderaufruf 2021 sind alle über uns gestellten Förderanträge bewilligt worden, die Zuwendungsbescheide kamen etwa sechs Monate später, im März 2022. Die bereitgestellten Mittel sind also gut kalkuliert und der Ablauf sogar beim ersten Aufruf nahezu reibungslos. Unsere Mandanten haben sich dabei ausnahmslos nur für die Förderung von Elektro-LKW entschieden.
Erfahrungsgemäß wird die Bewilligungsbehörde, hier das BAG, ständig schneller und besser, zudem gibt es keine Bundestagswahl, die eine Freigabe von Mitteln blockieren könnte. Wir gehen davon aus, daß die nächsten Förderaufrufe also noch schneller bearbeitet werden.
Der zweite Förderaufruf im Programm KsNI wurde am 15. Juni 2022 gestartet. Eine Antragstellung in KsNI ist dann 14 Tage später, ab dem 29. Juni 2022 möglich.
Die Antragsfrist für den zweiten Förderaufruf im Programm KsNI läuft somit vom 29.06.2022 bis zum 10.08.2022.
Erfolg programmiert: Das Förderprogramm für die Förderung von Elektro-LKW und die Förderung von Brennstoffzellen-LKW ist in das Gesamtkonzept klimafreundlicher Nutzfahrzeuge eingebettet
In der Vergangenheit gab es bereits Förderprogramme für die Anschaffung von LKW mit alternativen Antrieben, vor allem für die Förderung von Elektro-LKW. Wir hatten seinerzeit den Kopf geschüttelt, was dieser ideologisch anmutende Vorstoß sollte, außer Steuergelder zu verschwenden: Vor vier Jahren gab es keine Elektro-LKW vom Band, der Zuschuss, also die Förderung des Elektro-LKW, betrug einen Bruchteil der Mehrausgaben gegenüber einem Diesel-LKW. Zuletzt war strittig, wo die (nicht vorhandenen) geförderten Elektro-LKW überhaupt hätten geladen werden sollen. Entsprechend erfolglos war das Förderprogramm damals.
Das neue Förderprogramm KsNI ist ganz anders und unternehmensnah konstruiert: Wie auch das Förderprogramm De-Minimis hebt es die Nachfrage nach (politisch gewünschten Gütern oder) Fahrzeugen und finanziert sich durch die steigenden Steuereinnahmen mittelfristig selbst. KsNI verlangt vom Unternehmer oder dem staatlichen Unternehmen nur den im deutschen Subventionsrecht minimalen Eigenanteil von 20%: Durch die geringeren Betriebskosten der Elektro-LKW und Wasserstoff-LKW können diese von Beginn an wirtschaftlich eingesetzt werden. Die Anschaffung von Elektro-LKW und Wasserstoff-LKW ist damit dank KsNI wirtschaftlich mit der Anschaffung eines konventionellen Diesel-LKW vergleichbar. Sehr wahrscheinlich steigende Frachten durch klimaschonende Antriebe auf der einen Seite, sehr wahrscheinlich steigende Kosten für Maut und Diesel bei konventionellen Antrieben auf der anderen Seite werden voraussichtlich schnell dazu führen, daß ein mit KsNI geförderter Elektro-LKW oder Wasserstoff-LKW nicht nur wettbewerbsfähiger, sondern wirtschaftlich besser als ein Diesel-LKW ist. Die Förderung von Elektro-LKW und die Förderung von Wasserstoff-LKW macht also alle Beteiligten zu Gewinnern.
Die Förderung von Elektro-LKW und Wasserstoff-LKW mit KsNI macht diese Fahrzeuge klimafreundlich und wettbewerbsfähig!
Das Förderprogramm KsNI ist aber vor allem eingebettet in eine langfristige Strategie: Bis 2030 soll rund ein Drittel des schweren Güterverkehrs auf dem Verkehrsträger Straße mit elektrisch oder strombasierten Kraftstoffen erbracht werden. Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) hat mit zehn Kernbotschaften die Leitplanken für dieses Ziel gesetzt:
Die zehn Kernbotschaften für den klimafreundlicheren Straßengüterverkehr bis 2030
- Das BMDV berücksichtigt ausdrücklich die unterschiedlichen Anforderungen der LKW im Straßengüterverkehr. Je nach Gewicht der Ladung, der Strecke aber auch der Ladungsart (leichte Dämmplatten im Megatrailer oder Benzin im Tankwagen) sollen die LKW eingesetzt, deren Antriebstechnologie genau hierfür optimal ist. Ein Beamter gibt dem Unternehmer also nicht vor, welches Fahrzeug für ihn das beste ist!
- Daran schließt sich der nächste Gedanke an: Elektro-LKW haben andere Vorteile als Wasserstoff-LKW – und umgekehrt. Der Elektro-LKW dürfte sich an mehr Standorten laden lassen als ein Wasserstoff-LKW. Dafür ist der Elektro-LKW deutlich schwerer und hat eine niedrigere Reichweite. Das BMDV weiß, daß nur die Unternehmen selber wissen, welcher Antrieb bei welchen Touren, bei welchen Standzeiten usw. optimal ist – auch hier redet kein Beamter den Unternehmern hinein – dieser kann entscheiden, ob er eine Förderung für einen Elektro-LKW, eine Förderung für einen Wasserstoff-LKW oder eine Förderung für einen anderen, alternativen Antrieb erhalten möchte.
- Das BMDV hat ausdrücklich eine vollkommene Technologieoffenheit durchgesetzt: Es betont, daß eine Beschränkung auf nur eine Technologie, also ein planwirtschaftlicher Ansatz, bei dem beispielsweise ein grauer Beamter in der Amtsstube das neue Social-Media-Hype-Portal oder die neue Super-App erfinden soll, auch hier nicht richtig ist. Der Markt soll entscheiden, welche Technologie die beste ist.
- Die in diesem Gesamtkonzept verankerte Förderung, insbesondere durch das Programm KsNI, ist deshalb technologieoffen: Was dem Klima nutzt, wird wettbewerbsfähig gemacht. Punkt. Hierzu stehen seit 2021 bis 2023 1,6 Mrd. Euro zur Verfügung. Das klingt zunächst viel, allerdings ist die Förderung eines Elektro-LKW oder die Förderung eines Wasserstoff-LKW auch relativ preisintensiv. Dennoch ist das Budget hoch und wegweisend!
- Das BMDV kennt den hohen Kosten- und Wettbewerbsdruck in der Branche. Die Summe der Anschaffungs- und Betriebskosten von Elektro-LKW und Wasserstoff-LKW müssen deshalb mit denen konventioneller Antriebe konkurrieren können. Dies geschieht zunächst, wie oben geschildert, durch den finanziellen Ausgleich der höheren Kosten bei der Förderung eines Elektro-LKW und der Förderung eines Wasserstoff-LKW. Mittelfristig sind weitere Skaleneffekte (günstiger Produktion von Elektro- und Wasserstoff-LKW, ausgebaute Tankinfrastruktur und Ladeinfrastruktur) zu erwarten.
- Die vorgenannten Skaleneffekte sind auch wesentlicher Teil der Strategie: Der Hochlauf der Produktion von Elektro-LKW und Wasserstoff-LKW kann nur in Verbindung mit dem umfassenden Aufbau der Tankinfrastruktur und Ladeinfrastruktur erfolgen: Das Henne-Ei-Thema. In Abhängigkeit der technologischen Entwicklungsschritte wird das BMDV bis Ende der 2020er Jahre nachjustieren um so die (volkswirtschaftlichen-) Kosten zu minimieren. Das Förderprogramm KsNI dürfte in dieser Zeit ebenfalls angepasst werden – die Förderung von Elektro-LKW dürfte sich also in der Zukunft ändern, ebenso die Förderung von Wasserstoff-LKW.
- Der Aufbau der Tankinfrastruktur und Ladeinfrastruktur wird durch eine Steuerung des BMDV gestützt: Dadurch wird sichergestellt, daß parallel zum Hochfahren der Produktion von Elektro-LKW und Wasserstoff-LKW an den Orten Wasserstofftankstellen und Ladesäulen stehen, an denen die Güterkraftverkehrsunternehmen sie auch wirklich benötigen. Und diese den größten Nutzen bringen. Die Förderung von Elektro-LKW und die Förderung von Brennstoffzellen-LKW wird also intelligent eingebettet.
- Die größten Nutzfahrzeughersteller sind deutsche Unternehmen – und Flottenzielwerte gelten in ganz Europa. Der Markthochlauf sowohl bei der Produktion von Elektro-LKW, von Wasserstoff-LKW aber auch von der Ladeinfrastruktur und Tankinfrastruktur ist deshalb ein zentraler volkswirtschaftlicher Aspekt. Jeder Cent, der beispielsweise durch das Förderprogramm KsNI in die Anschaffung eines geförderten Elektro-LKW gesteckt wird, kommt mit geringer zeitlicher Verzögerung über Steuern und Abgaben wieder zurück. Förderprogramme, wie insbesondere das KsNI, geben den Herstellern aber auch den Anwendern die notwendige Planungssicherheit. Bei der Förderung eines Elektro-LKW und der Förderung eines Wasserstoff-LKW profitieren immer alle Beteiligten. Und die Umwelt.
- Das BMDV sorgt für eine Investitionssicherheit aller Akteure: Der Fahrzeug- und Infrastrukturhersteller ebenso wie der Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen. Dazu werden zielgerichtete regulatorische Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Preissetzung eingesetzt – bspw. die Anpassung der Maut.
- Das BMDV, und auch das ist in dieser Form neu und gut, hat alle Akteure vor den Entscheidungen zusammengebracht – und handelt in diesem Projekt auch zukünftig gemeinsam mit (Transport-)Unternehmern, Fahrzeugherstellern, der Energiewirtschaft und den Herstellern von Tankinfrastruktur und Ladeinfrastruktur.
Die Förderung von Elektro-LKW und Wasserstoff-LKW mit KsNI macht diese Fahrzeuge klimafreundlich und wettbewerbsfähig!
Förderprogramm KsNI: Stolperfallen und andere Besonderheiten bei der Förderung von Elektro-LKW, der Förderung von Wasserstoff-LKW und der Förderung der Lade- und Tankinfrastruktur
Ohne abgeschlossene Berufsausbildung und im besten Fall ohne auch einmal längere Zeit gearbeitet zu haben, kann man in Deutschland vor allem in zwei Bereichen ordentlich Geld verdienen:
- in der Politik
- als sogenannter und selbsternannter „Fördermittelberater“ für die meisten Förderprogramme des Bundesverkehrsministeriums. (Noch!)
Sie können natürlich auch bei Schmerzen im Unterbauch Ihren Friseur bitten, Ihnen den Blinddarm zu entfernen. Oder Ihren Jahresabschluss von Ihrem Buchhändler erstellen lassen. (Oder mich bitten, einen Sattelzug mit wenigen Schäden rückwärts an eine Rampe zu setzen.)
In allen drei Fällen würde ich Ihnen aber dringend davon abraten.
Ebenso gehört aus meiner Sicht (und nach meiner Erfahrung) der Umgang mit Subventionen aufgrund der systemischen Auswirkungen auf das gesamte Unternehmen in die Hände von branchenaffinen, gut ausgebildeten Wirtschaftswissenschaftlern mit Berufserfahrung im Bereich der Bundes- und Landessteuern und damit auch im Verwaltungsrecht. (Im Förderprogramm De-Minimis sollte zusätzlich der Nachweis der Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr oder eine vergleichbare Ausbildung und die Qualifikation zum Gefahrgutbeauftragten vorhanden sein.)
Für das Förderprogramm KsNI gilt dies ganz besonders: Hier ist aufgrund der vielfältigen Auswirkungen eine enge Abstimmung mit der Steuerabteilung bzw. dem Steuerberater des Antragstellers geboten. Eine Investition in einen und die Förderung eines Elektro-LKW oder die Förderung eines Wasserstoff-LKW bedingt viele weitere Überlegungen, die sich – falsch berücksichtigt – negativ auf die Anschaffung und auf den Erfolg des gesamten Unternehmens auswirken können.
Daneben beschränkt sich die Zusammenarbeit zwischen dem antragstellenden Unternehmen und dem Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde nicht nur auf wenige Monate, wie dies bspw. im Förderprogramm De-Minimis der Fall ist. Das Förderprogramm KsNI setzt Monate vor der eigentlichen Fahrzeugbestellung an und endet frühestens vier Jahre nach der Erstzulassung des Elektro-LKW oder Wasserstoff-LKW. Neben dem eigentlichen (und im Übrigen vom BAG wieder einmal sehr gut umgesetzten) Formularwesen für Antrag, Zwischenbescheid und Verwendungsnachweis, sind über die vierjährige Haltedauer regelmäßige Berechnungen anzufertigen und Nachweise zu erbringen. Diese sind ausdrücklich sinnvoll, da das Förderprogramm KsNI voraussichtlich anhand dieser erhobenen Daten ständig verbessert wird. Werden Fristen jedoch versäumt, oder sinkt die im Antrag angegebene Kilometerleistung später, oder kommt es zu Fehlern bei der Umsetzung der Richtlinie, kann (und wird) der Zuwendungsbescheid auch nachträglich wieder zurückgezogen. Im Gegensatz zu den anderen Förderprogrammen des BAG ist dann hier eine so hohe Rückzahlung zu leisten, daß dies für ein mittelständisches Unternehmen durchaus existenzbedrohend sein kann. Wenn Sie die Fördermittelbeantragung somit an Dritte delegieren, also an einen externen „Fördermittelberater“, müssen Sie sich sicher sein, daß dieser die nächsten fünf Jahre wirtschaftlich überlebt. Hier lohnt es sich also zu schauen, wie lange ein solches Unternehmen überhaupt existiert und ob es nicht Negativmerkmale gibt. Ansonsten gehen Sie im Zweifel bei der nächsten Krise des Beraters direkt mit unter.
Achten Sie deshalb grundsätzlich, insbesondere aber bei dem Förderprogramm KsNI darauf, daß ausschließlich gut qualifizierte Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen für die Abwicklung zuständig sind – oder geben Sie es an mindestens ebenso gut qualifizierte externe Berater ab. (Prüfen Sie stets die Qualifikation! Sie haften im Zweifel auch als Vollmachtgeber! Denken Sie an Ihren Friseur und fragen Sie sich, ob er auch so gut mit dem Skalpell umgehen wird, wie mit der Schere. Achten Sie auf eine möglichst langjährige Unternehmenshistorie eines Beratungsunternehmens).
Förderprogramm KsNI: Unser Fördermittelservice für die Förderung von Elektro-LKW, die Förderung von Wasserstoff-LKW und die Förderung von Tank- und Ladeinfrastruktur
Wie auch bei dem ersten Fördermittelaufruf 2021 bieten wir einen umfassenden Fördermittelservice für das Programm KsNI an. Unser Fördermittelservice für KsNI umfasst dabei insbesondere
- eine Investitionsrechnung (i.d.R. auf Basis dynamischer Investitionsrechenverfahren) vor der Antragstellung. Stellt sich hierbei heraus, daß die Anschaffung nicht vorteilhaft für Ihr Unternehmen ist, also eine Antragstellung nicht sinnvoll ist, entstehen Ihnen keine Kosten.
- die Antragstellung und die gesamte Korrespondenz mit der Bewilligungsbehörde: Ab Antrag über Zwischennachweis bis zum Verwendungsnachweis bis vier Jahre nach der Erstzulassung des Elektro LKW, des Wasserstoff-LKW oder Errichtung der Tank- oder Ladeinfrastruktur
- die Vorbereitung der und die Unterstützung bei der Erstellung der regelmäßigen Reports, gerne in Verbindung mit einem Telematikanbieter Ihrer Wahl durch Anbindung an unsere Reporttechnologie
- die für Sie einfache und zeitsparende Abstimmung aller zunächst zweitrangigen Aspekte: Angefangen von den verpflichtenden Aufklebern bis zu der Koordination von Übergabeterminen
- und natürlich: exzellente Beratung rund um alle wirtschaftlichen Aspekte dieser Investition und das gebündelte Wissen sowohl hinsichtlich der Förderprogramme, als auch den besonderen Erfordernissen der Branche und den Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen. Seit über 12 Jahren.
Wir bieten die gesamte Abwicklung zum Pauschalpreis von 3% (drei Prozent) des Zuwendungsbetrages an. Diese rechnen wir wie folgt ab:
- das erste Drittel, bzw. 1% des Zuwendungsbetrages, nach Erhalt des Zuwendungsbescheids
- das zweite Drittel, bzw. 1% des Zuwendungsbetrages, nach Gutschrift des Zuwendungsbetrages auf Ihrem Konto
- das letzte Drittel, bzw. 1% des Zuwendungsbetrages, verteilt auf vier einzelne Teile (zu somit jeweils 0,25% des Zuwendungsbetrages) jeweils nach Ende des ersten, zweiten, dritten und vierten Jahres ab Erstzulassung bzw. Errichtung.
Bei einem Zuwendungsbetrag von beispielsweise 200.000 Euro entspricht dies 2.000 Euro bei Erhalt des Zuwendungsbescheids, 2.000 Euro bei Gutschrift der 200.000 Euro auf Ihrem Konto und jeweils 500 Euro am Ende des ersten Jahres nach Erstzulassung/Errichtung, weiteren 500 Euro nach Ende des zweiten Jahres, usw. bis zum Ende des vierten Jahres.
Möchten Sie unseren KsNI-Fördermittelservice nutzen, sprechen Sie uns einfach an!
Beispielrechnung: So viel kosten LKW mit alternativen Antrieben mit KsNI-Förderung
Zu unterscheiden sind vor allem batteriebetriebene Elektro-LKW und LKW mit Brennstoffzellen, also Wasserstoff-LKW. Daneben werden auch Oberleitungs-Elektro-LKW gefördert, da hier die Infrastruktur derzeit noch sehr wenig ausgebaut ist, berücksichtigen wir diese nachfolgend nicht.
Wie bei jeder Investitionsentscheidung, sollten Sie bei der Planung einer Anschaffung eine Investitionsrechnung vornehmen. Da ein über das Programm KsNI geförderter LKW mindestens vier Jahre im Einsatz sein muss, sollten nur dynamische Investitionsrechnungen eingesetzt werden.
Sofern Sie unseren Fördermittelservice in Anspruch nehmen, erhalten Sie die Investitionsrechnung selbstverständlich gerne auch von uns.
Wie bei jedem LKW, den Sie anschaffen, berücksichtigen Sie also
- die Anschaffungskosten (Investitionsauszahlung)
- die Summe der Auszahlungen über die Nutzungsdauer
- die Summe der anschaffungsbezogenen Einzahlungen über die Nutzungsdauer
- den Wiederverkaufswert am Ende der Nutzungsdauer
unter Berücksichtigung individuellen Ihres Kalkulationszinssatzes.
Während die Anschaffungskosten eines Elektro-LKW oder Wasserstoff-LKW deutlich über denen eines konventionellen Diesel-LKW liegen, liegen die laufenden Kosten deutlich darunter. Das gilt sowohl für die Kosten für Kraftstoffe bzw. Wasserstoff und elektrische Energie als auch für die Maut und die KfZ-Steuer.
Betrachten wir die Anschaffung eines Elektro-LKW im Detail:
Das kostet ein Elektro-LKW mit KsNI Zuschuss
Zunächst legen wir folgende Annahmen zugrunde:
- Diesel LKW mit Euro 6 Motor, 12t zul Gesamtmasse, 20 Liter Verbrauch je 100km
- vergleichbarer Elektro LKW, 90 kWh je 100km, mit Rekuperation
- 1,70 Euro/Liter Diesel
- 0,35 Euro/kWh Strom
- Einsatz im Pendelverkehr, 90.000km im Jahr
- Kalkulationszins 3%
- Auszahlung des Zuschusses KsNI im Kalenderjahr nach der Anschaffung
Diesel LKW | Elektro LKW | Differenz Elektro LKW | |
Anschaffungskosten | 120.000 | 380.000 | |
Zuschuss KsNI | 0 | 208.000 | |
tatsächlicher Eigenanteil Anschaffungskosten | 120.000 | 172.000 | + 52.000 |
Kraftstoff+AdBlue/Strom je 100km | 34 | 31,50 | – 2,50 |
Maut je 100km | 12,60 | 0 | 12,60 |
Alleine anhand dieser groben Übersicht wird deutlich, daß die Förderung des Elektro LKW eben diesen Elektro-LKW aufgrund des Zuschusses im Programm KsNI bereits bei einer relativ geringen jährlichen Kilometerleistung wettbewerbsfähig gegenüber dem Diesel-LKW ist. Ohne Berücksichtigung der Zinsen, einerseits, und des Wiederverkaufswertes, andererseits, betragen die Auszahlungen in vier Jahren jeweils:
Gesamtauszahlungen, kumuliert für den Diesel LKW:
120.000 Euro + 900 x (34 Euro + 12,60 Euro) x 4 Jahre= 287.760 Euro
Gesamtauszahlungen, kumuliert für den Elektro LKW:
172.000 Euro + 900 km x 31,50 Euro x 4 Jahre = 285.400 Euro
Tatsächlich könnte der Wiederverkaufswert des Diesel-LKW nach vier Jahren noch rund 30.000 Euro betragen, während alleine die Batterie(n) des Elektro-LKW als Second-Life Energiequelle noch deutlich mehr einbringen dürften – wenn nicht sogar der gesamte Elektro-LKW nach vier Jahren noch zu einem hohen Preis verkauft werden kann. Andererseits kann es sein, daß die Förderung des Elektro-LKW, der Zuschuss aus dem Programm KsNI erst mit zeitlicher Verzögerung, bspw. im folgenden Haushaltsjahr, ausgezahlt wird. Hier wären dann die zusätzlichen Zinskosten zu berücksichtigen, in unserem Beispiel für 12 Monate rund 7.800 Euro für den Differenzbetrag.
In unserer Praxis hat sich vor allem aber eines gezeigt: Sie erzielen mit einem alternativ angetriebenen LKW derzeit höhere Frachten, also Preise für die Transporte, als mit einem konventionellen LKW. Sofern Sie unseren KsNI-Fördermittelservice in Anspruch nehmen wollen, beraten wir Sie selbstverständlich auch in dieser Hinsicht. Prüfen Sie also unbedingt die Förderung für Elektro-LKW und die Förderung von Wasserstoff-LKW vor jeder Fahrzeuganschaffung – auch bevor Sie einen neuen Diesel-LKW bestellen.
Die Förderung von Elektro-LKW und Wasserstoff-LKW mit KsNI macht diese Fahrzeuge klimafreundlich und wettbewerbsfähig!
Übrigens: Wir verbinden betriebswirtschaftliche Expertise, neue Technologien, Klimaschutz und das Förderprogramm De-Minimis und helfen Ihnen tatkräftig, Ihr Unternehmen mit De-Minimis noch besser zu machen. Unseren umfassenden Fördermittelservice können Sie ab 12,90 Euro und ohne Kündigungsfristen in Anspruch nehmen. Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden:
Richtige und rechtzeitige Antragstellung: Nutzen Sie unsere Expertise für den Erfolg Ihres Unternehmens und unseren Fördermittelservice als Ihres digitale Fördermittelabteilung. Die Mitglieder unseres Teams Fördermittelservice verfügen über wirtschaftswissenschaftliche Studienabschlüsse, sind Gefahrgutbeauftragte, haben die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr erfolgreich abgelegt und Berufserfahrung im Bereich der Bundes- und Landessteuern der Bundesrepublik Deutschland. Vor allem haben wir eine große Expertise im Bereich des Straßengütertransports – und natürlich auch bei den Ihnen zustehenden Fördermitteln.
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