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LKW Abwrackprämie: Kurz – und unabhängig – zusammengefasst

Vorab: Am 27. Juli 2021 ist die neue LKW-Abwrackprämie in Kraft getreten! Lesen Sie hier alles über die neue LKW-Abwrackprämie. Dieser Beitrag behandelt die „alte“ Abwrackprämie von Anfang 2021.

Kurzfassung: Am 11. Januar 2021 hat das Bundesverkehrsministerium den Start der LKW-Abwrackprämie bekanntgegeben (Zur Pressemitteilung des BMWI: hier klicken). Die LKW-Abwrackprämie ermöglicht es einen alten LKW mit Schadstoffnorm Euro V oder schlechter aus dem Verkehr zu ziehen und einen Zuschuss für einen modernen LKW mit neuester Abgastechnologie und besten Verbrauchswerten anzuschaffen. Diese Neuanschaffung wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 15.000 Euro gefördert. Worauf Sie bei Ihrem alten LKW achten müssen, was für die Anschaffung des neuen LKW gilt und welche Besonderheiten sonst noch wichtig sind, haben wir hier unabhängig von Fahrzeughändlern und Behörden für Sie zusammengefasst.

Grundsätzliche Informationen zu unserem De-Minimis 2021 Fördermittelservice wie auch unserer digitalen Fördermittelabteilung für Transportunternehmen finden Sie übrigens auch unter diesem Link: www.foerdermittel.fans

LKW Fahrer auf fremden Betriebsgeländen

Die LKW-Abwrackprämie 2021

Im Sommer 2020 geisterte die LKW-Abwrackprämie bereits durch die Transportbranche: Das sogenannte Flottenerneuerungsprogramm sollte seinerzeit durch die Europäische Union beschlossen und umgesetzt werden. Bedauerlicherweise hat die EU dabei das selbe Engagement an den Tag gelegt wie bei der Beschaffung der lebensnotwendigen Corona-Impfungen. (Dieser Artikel entsteht an einem Tag, an dem die Anzahl der Corona-Toten in Deutschland, relativ zur Bevölkerung, die in den USA erstmals übersteigt und unsere Land in der Impfstatistik nach wie vor sehr weit hinten ist). Ende des Jahres 2020 hat das Bundesverkehrsministerium das Thema (glücklicherweise) an sich gezogen und kurz darauf eine in vielerlei Hinsicht gelungene Richtlinie zur LKW-Abwrackprämie vorgestellt: Die Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte.

Die Ziele der deutschen LKW-Abwrackprämie sind vielseitig und nachhaltig. Wie auch bei den anderen Förderprogrammen des Bundesverkehrsministeriums bauen sie dabei die Mechanismen unseres Grundgesetzes, insbesondere der sozialen Marktwirtschaft und kommen ganz ohne Zwang aus: Genau wie die ebenfalls sehr intelligent konstruierten Förderprogramme De-Minimis oder Weiterbildung für Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen sorgt der Unternehmer für die Erfüllung der Förderziele einfach in dem er rational und wirtschaftlich sinnvoll handelt – ganz ohne Zwang, effektiv und effizient. Der (Transport-)Unternehmer muss sich dabei nicht einmal mit den politischen Zielen des Förderprogramms auseinandersetzen und trägt dennoch dazu bei. Die beauftragte Bewilligungsbehörde, dem Verkehrsministerium unterstehend, dürfte zudem zu einem der modernsten und effizientesten Ämter Europas zählen – und verfügt zudem über umfassendes IT- und Logistik-KnowHow, ebenso wie über sehr engagierte und qualifizierte Mitarbeiter: Beste Voraussetzungen für ein erfolgreiches Programm.

Die Ziele der LKW-Abwrackprämie sind dabei insbesondere:

  • die Bekämpfung der Auswirkungen des Rückgangs der weltweiten Wirtschaftsleistung auf den Standort unserer Exportnation Deutschland
  • die dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen sowohl in der Nutzfahrzeugindustrie als auch in der Logistikbranche
  • das Kohlendioxid (CO2) Emissionsniveau der Nutzfahrzeugflotte in Deutschland weiter abzusenken

Diese Förderziele werden erreicht, in dem alte LKW mit Euro V Schadstoffnorm oder schlechter entsorgt („verschrottet“) werden und dafür ein neuer LKW mit modernster Schadstoffklasse angeschafft wird. Für die Neuanschaffung gibt es eine Prämie in Höhe von 10.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro.

LKW Fahrer auf fremden Betriebsgeländen

Welche alten LKW können für die LKW-Abwrackprämie genutzt werden?

Für die LKW-Abwrackprämie wird ein alter LKW verschrottet und gegen einen neuen LKW ausgetauscht. Die Anschaffung des neuen LKW wird mit einem einmaligen, nichtrückzahlbaren Zuschuss von 10.000 Euro bzw. 15.000 Euro gefördert. Der alte LKW, also der, der verschrottet wird, muss dabei unter anderem diese Bedingungen erfüllen:

  • der alte LKW muss für die Inanspruchnahme der LKW-Abwrackprämie mindestens 12 Monate in Deutschland zugelassen gewesen sein
  • der alte LKW muss für die LKW-Abwrackprämie eine Schadstoffklasse Euro V oder schlechter haben
  • der alte LKW muss im Rahmen der Abwicklung (nicht vorher!) ordnungsgemäß entsorgt werden; diese ordnungsgemäße Entsorgung des alten LKW muss hinreichend nachgewiesen werden
  • die ordnungsgemäße Entsorgung des alten LKW muss spätestens zwei Monate nach der Erstzulassung des neuen LKW erfolgen um einen Anspruch auf die LKW-Abwrackprämie zu haben.

Daneben gibt es noch einige weitere Anforderungen im Detail, die der alte LKW für die Inanspruchnahme der LKW-Abwrackprämie erfüllen muss.

Möchten Sie lieber Zeit in Ihr Unternehmen anstatt in das Lesen von Gesetzen und Richtlinien investieren? Nutzen Sie unseren Fördermittelservice als Ihre digitale Fördermittelabteilung – beispielsweise beginnend mit dem Förderprogramm De-Minimis ab 12,90 Euro im Monat. Wie einfach das für Sie ist sehen Sie in unserem Video!

Was gilt im Rahmen der LKW-Abwrackprämie beim Kauf eines neues LKW?

Der neue LKW, der im Rahmen der LKW-Abwrackprämie angeschafft wird, muss ebenfalls bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese müssen gegenüber der Bewilligungsbehörde nachgewiesen werden. Wir gehen an dieser Stelle von der Anschaffung eines neuen LKW mit moderner Dieseltechnologie, also nicht mit Elektroantrieb oder Wasserstoffantrieb, aus.

Der neue LKW muss unter anderem folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Der neue LKW muss wirklich neu sein

    Ein neuer LKW, der im Rahmen der LKW-Abwrackprämie gefördert werden soll, gilt dann als neu, wenn sein Produktionsjahr das Jahr 2021 ist.

  2. Der neue LKW muss die Sicherheit im Straßenverkehr weiter erhöhen

    Der neue LKW muss über einen Abbiegeassistenten verfügen um im Förderprogramm LKW-Abwrackprämie berücksichtigt zu werden. Dieser Abbiegeassistent muss den „Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung an Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen […] zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme“ erfüllen.

  3. Der neue LKW muss die Schadstoffemissionen deutlich absenken

    Bei der LKW-Abwrackprämie werden nur solche LKW als Neufahrzeuge berücksichtigt, die die Schadstoffklasse Euro VI gemäß der Verordnung (EG) 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates und die hierauf folgenden Verordnungen erfüllen.

  4. Der neue LKW muss umweltfreundlicher sein

    Um das CO2-Emissionsniveau im Vergleich zu einem Serien-LKW abzusenken, muss ein neuer LKW im Rahmen der LKW-Abwrackprämie zum Zeitpunkt der Auslieferung mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sein. Hinreichend sind ausschließlich Reifen der Energieeffizienzklassen A oder B.

Wie hoch ist die Abwrackprämie?

Die Höhe der Abwrackprämie richtet sich nach der Schadstoffklasse des zu verschrottenden LKW:

Schadstoffklasse des alten LKWHöhe der LKW-Abwrackprämie
Euro V15.000 Euro
EEV15.000 Euro
Euro IV10.000 Euro
schlechter als Euro IV10.000 Euro
Höhe der LKW-Abwrackprämie in Abhängigkeit der Schadstoffklasse des Alt-LKW

Wichtiges gehört in professionelle Hände: Lagern Sie Ihren Recherche- und Verwaltungsaufwand für die Ihnen zustehenden Fördermittel aus. Nutzen Sie unseren Fördermittelservice als Ihre digitale Fördermittelabteilung:

Wann erfolgt die Auszahlung der LKW-Abwrackprämie?

Die Auszahlung der LKW-Abwrackprämie erfolgt nach Bestandskraft des zugehörigen Bescheids.

Ist eine Abtretung der LKW-Abwrackprämie gestattet?

Wirtschaftlich nachvollziehbar wäre es, würde man die LKW-Abwrackprämie beispielsweise an den Händler des neuen LKW abtreten um die Finanzierungskosten zu senken. Aus gutem Grunde ist dies aber nicht möglich: Eine Abtretung der LKW-Abwrackprämie ist nicht gestattet!

In welchem Zeitraum kann die LKW-Abwrackprämie beantragt werden?

Das Verkehrsministerium hat am 11. Januar 2021 offiziell den Startschuss gegeben. Es gilt – wie beim Förderprogramm De-Minimis oder im Förderprogramm Abbiegeassistent – das Windhundverfahren: So lange Gelder im Fördertopf sind, können Anträge von der Bewilligungsbehörde positiv beschieden werden. Ist der Fördertopf leer, ist er leer: Es können dann keine Anträge mehr auf die LKW-Abwrackprämie gestellt werden.

Grundsätzlich endet die Möglichkeit der Antragstellung am 15. April 2021.

Hinweis: Die LKW-Abwrackprämie ist in die Verlängerung gegangen! Lesen Sie hier unseren aktuellen Beitrag zu der Verlängerung der LKW-Abwrackprämie.

Ab oder bis wann muss die Anschaffung des neuen LKW für die Abwrackprämie nachgewiesen werden?

Nachdem der Zuwendungsbescheid für die LKW-Abwrackprämie bekanntgegeben (=zugestellt) ist, bleibt ein Monat Zeit um mit einem Kaufvertrag oder einer Bestellung die Anschaffung des neuen LKW nachzuweisen.

Beachten Sie stets: Erst die Antragstellung, dann alles weitere! Sollten Sie entgegen unserem Rat vom Dezember 2020 noch in den letzten Monaten 2020 ein neues Fahrzeug bestellt haben, können Sie dieses auch nicht mehr für die LKW-Abwrackprämie einsetzen.

Tipp: Es empfiehlt sich für die Fälle (angekündigter oder unangekündigter) Außenprüfungen des Bundesamtes für Güterverkehr oder des Bundesrechnungshofes Kopien der Bestellunterlagen immer gemeinsam mit den Bescheiden des BAG und den De-Minimis Bescheinigungen aufzubewahren, um diese auf Verlangen sofort vorzeigen zu können. Beachten Sie die ausgewiesenen Aufbewahrungsfristen insbesondere auf den De-Minimis Bescheinigungen!

LKW Fahrer auf fremden Betriebsgeländen

Worauf ist bei der LKW-Abwrackprämie noch zu achten?

Auf jede Menge! Wir bewegen uns bei der LKW-Abwrackprämie im Subventionsrecht: Falsche Angaben, auch fahrlässige, können Verurteilungen und harte Strafen nach sich ziehen. Eine Verurteilung wegen Subventionsbetrug kann dazu führen, daß die Zuverlässigkeit eines Unternehmens nicht mehr darstellbar ist. In der Folge könnte beispielsweise die EU-Lizenz nicht mehr verlängert werden. (Wir empfehlen Ihnen zu diesem Thema auch die Lektüre unserer neun Tipps, um der nächsten Außenprüfung des BAG entspannt entgegen zu sehen.)

Insbesondere (neben vielen anderen Aspekten) sollten Sie bei der Nutzung der LKW-Abwrackprämie auf folgendes achten:

Angaben aller anderen Kleinbeihilfen!

Genauso wie auch auf dem De-Minimis Antrag die anderen Beihilfen im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der letzten drei Steuerjahre anzugeben sind (in der Förderperiode De-Minimis 2021 also für die drei Jahre 2019, 2020 und 2021), sind auch bei der Antragstellung alle Beihilfen auf Basis der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ anzugeben. Wichtig: Auch hier nicht nur die tatsächlich ausgezahlten oder später zurückgezahlten, sondern alle, die beantragt wurden. Darunter fallen insbesondere auch Corona-Soforthilfen, der hierauf entfallende Beihilfewert von Corona-Krediten u.a.m. Außerdem sind die Regeln jeder einzelnen in Anspruch genommen Förderung zu beachten, um diese Hilfen überhaupt kumulieren zu dürfen! Bedenken Sie, daß Sie bei der Antragstellung – wie bei allen Förderprogrammen – erklären, daß Ihre Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Beachten Sie dabei die zehnjährige Verjährung im Subventionsrecht und die Zusammenführung aller Daten, zeitversetzt, bei der Finanzverwaltung:

Denken Sie nicht einmal daran, hier Daten wegzulassen oder sich nicht die Mühe des Heraussuchens der Bescheide zu machen.

Dauer des Verbleibs des neuen LKW beim Antragsteller

Der neue LKW, der im Rahmen der LKW-Abwrackprämie bezuschusst wird, muss mindestens 24 Monate bei dem Antragsteller verbleiben. Sofern der neue LKW beispielsweise geleast wird, muss der Leasingvertrag eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten haben.

Nur gewerbliche Nutzung

Der neue LKW, der im Rahmen der LKW-Abwrackprämie bezuschusst wird, darf ausschließlich gewerblich genutzt werden. Wohnmobile oder anders genutzte Fahrzeuge mit LKW-Zulassung sind nicht über die LKW-Abwrackprämie förderfähig.

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Rechtzeitige Anzeige der Zulassung des neuen LKW

Der neue LKW muss zugelassen werden. Die Zulassung muss innerhalb von zwei Monaten ab Zulassungsdatum der Bewilligungsbehörde angezeigt werden um im Rahmen der LKW-Abwrackprämie bezuschusst zu werden.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Details, die bei der Antragstellung zu beachten sind. Gerne sind wir Ihnen behilflich. Darüber hinaus unterstützt Sie erfahrungsgemäß das Verkehrsministerium und die Bewilligungsbehörde sehr gut und sehr engagiert in allen allgemeinen Fragen zu dem Programm.

Die Angaben auf dieser Seite sind nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Bitte informieren Sie sich im Zweifel immer bei den zuständigen Behörden um rechtssichere Informationen zu erhalten.
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Bild von MichaelGaida auf Pixabay

 

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