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Höhere Spesen für LKW-Fahrer

zwei kurze Themen im Sommer: Die Zuwendungsbescheide für die Folgeanträge De-Minimis und die höheren Spesensätze, die bei einer Spedition mit 20 Fahrern bereits zu Mehraufwand von rund 28.000 Euro führen wird, voraussichtlich ab 2020.

De-Minimis:

Sofern Sie unseren De-Minimis-Fördermittelservice volljährig in Anspruch nehmen und bereits im vergangenen Jahr bei uns waren, erhalten Sie in den kommenden Tagen voraussichtlich den Zuwendungsbescheid für Ihren Folgeantrag für die in der ersten Jahreshälfte nicht vollständig von Ihnen abgerufenen Fördermittel. Sie haben dann wie im vergangenen Jahr die Möglichkeit, Fördermittel weiterhin bis Anfang 2020 abzurufen. Im Ergebnis haben Sie dann wieder das gesamte Jahr 2019 lückenlos die Möglichkeit des Fördermittelabrufs.

Das BAG hat gerade begonnen, die ersten Zuwendungsbescheide dieser Folgeanträge für Sie an uns zu senden. Gleichwohl das Bundesamt für Güterverkehr derzeit wieder äußerst schnell und im Sinne der Transportunternehmen arbeitet und handelt, vermute ich, daß die Sommerferien und ein hoher Eingang von Verwendungsnachweises auch dort zumindest zu kleinen Verzögerungen führen werden.

Höhere Spesensätze:

Erst letzte Woche berichtete eine regionale Zeitung über den Kölner LKW-Fahrer Ewald: Ewald, wenige Monate vor seiner verdienten Rente nach 48 Jahren Arbeit, kaufte mit den gesammelten WC-Wert-Bons diverser Raststätten gleich ein ganzes Toilettenhäuschen an der A4. Mit Blick ins Bergische Land.

Aber auch für alle, die nicht zum Ka…en gleich den ganzen Klo kaufen, hat das Bundeskabinett gestern die Erhöhung der Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand beschlossen und die Pauschale für Übernachtungen im LKW um 60% erhöht und deutlich entbürokratisiert.

Alles, was Sie über die neuen Spesensätze wissen müssen, haben wir Ihnen in unserer Sonderausgabe der De-Minimis Depesche zusammengefasst.

Sofern Sie unser Kunde sind erhalten Sie nach Ende des Gesetzgebungsverfahren Zugang zu unserem Spesenrechner, nutzen Sie die auf Speditionen und Transportunternehmen spezialisierte Lohn- und Gehaltsabrechnung von unserem Kooperationspartner und uns, informieren wir Sie kurzfristig über die notwendigen Anpassungen in Ihren Arbeitsverträgen und die sich hierdurch ergebenden Möglichkeiten der Lohngestaltung. Im Rahmen des externen Controllings für Speditionen und Transportunternehmen erhalten Sie von uns zum Ende der kommenden Woche automatisch die Berechnung der individuellen finanziellen Auswirkungen dieser Erhöhungen für Ihr Unternehmen – und natürlich die Handlungsempfehlung, wie diese aufzufangen sind.

Wenn Sie gelegentlich von Köln in Richtung Olpe unterwegs sind, machen Sie Halt an der ersten Raststätte hinter Wiehl, halten Sie Ausschau nach dem pitoresken Toilettenhäuschen mit Blumenkübeln vor dem Fenster und den beiden Satellitenschüsseln auf dem Dach und grüßen Sie Ewald auf seinem Thron mit Ausblick ganz herzlich von uns.

Neue Spesensätze für LKW-Fahrer: Ab wann gelten sie?

Das Bundeskabinett hat gestern, am 31. Juli 2019, die Erhöhung der sogenannten Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand, also der Spesensätze, beschlossen. Nun muss diesem Beschluss noch vom Bundestag und vom Bundesrat zugestimmt werden. Allerdings dürfte es hier keine Überraschungen geben, dieser Beschluss wird sehr wahrscheinlich so umgesetzt.

Ab wann die neuen Spesensätze für LKW-Fahrer dann gelten steht damit aber noch nicht fest: Möglich wäre der Start zum Anfang Januar 2020.

Wie hoch ist der neue Spesensatz für LKW-Fahrer?

Die folgende Tabelle stellt den Beschluss des Bundeskabinetts über die geplante Änderung der Spesensätze für LKW-Fahrer zusammen:

Abwesenheit des LKW FahrersSpesen bisherSpesen neuVeränderung in Euro
ab 8 Stunden Abwesenheit12 Euro14 Euro2 Euro
ab 24 Stunden Abwesenheit24 Euro28 Euro4 Euro

Wenn Sie unseren jederzeit kündbaren Deminimis-Fördermittelservice für 12,90 Euro im Monat je LKW in Anspruch nehmen, sind Sie nicht nur in professionellen Händen, sondern erhalten auch immer weitergehende Informationen zu aktuellen Themen:  Informieren Sie sich hier über unseren Fördermittelservice oder nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf indem Sie auf diese Mail antworten. Wir freuen uns auf Sie!

Was gibt es Neues bei der Übernachtungspauschale für LKW-Fahrer?

Bislang kann ein LKW-Fahrer 5 Euro für die Übernachtung in seinem Fahrzeug geltend machen. In der Regel möchte die Finanzverwaltung hier entweder beim Arbeitgeber oder beim Fahrer selber – entsprechend des Zahlenden – Belege, beispielsweise für das Parken oder die Benutzung der Dusche, einsehen.

Hier hat das Bundeskabinett eine Forderung unter anderem der Transportunion e.V. erfüllt und alles sehr stark entbürokratisiert: Die Anerkennung der Übernachtungspauschale für LKW-Fahrer soll pauschal erfolgen, wie es bereits bei den Spesen der Fall ist.

Zudem hat das Bundeskabinett beschlossen, die Übernachtungspauschale für LKW-Fahrer von bisher 5 Euro auf 8 Euro zu erhöhen. Für einen Fahrer im Fernverkehr bedeutet dies eine regelmäßige Erhöhung der Übernachtungspauschale in Höhe von 60 Euro monatlich.

Was kommt durch die Änderung der Spesen und Übernachtungspauschale bei den Personalkosten auf mich zu?

Grundsätzlich können LKW-Fahrer die ihnen zustehenden Spesen und die Übernachtungspauschalen als Verpflegungsmehraufwand in ihrer Steuererklärung angeben. Tatsächlich zahlen aber die meisten Unternehmen die Spesen steuerfrei direkt an ihre Fahrer aus.

In diesem Falle steigen die Personalkosten natürlich. Während pro Fahrer im Nahverkehr mit zusätzlichem Aufwand in Höhe von rund 400 Euro jährlich auszugehen ist, sind es je Fahrer im innerdeutschen Fernverkehr bereits 1.400 Euro. Dem liegt schon die vorsichtige Annahme zugrunde, daß der Fahrer sechs Wochen im Jahr Urlaub hat und zwei weitere Wochen krank ist.

Einer Spedition mit 20 Fahrern, die überwiegend im innerdeutschen Fernverkehr tätig ist, entstehen so zusätzliche Kosten in Höhe von rund 28.000 Euro jährlich.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns gerne und jederzeit an!

Die Angaben der Deminimis-Depesche erfolgen nach besten Wissen und Gewissen – jedoch ohne jede Gewähr.

Hunderte exemplarische Maßnahmen für die De-Minimis Förderperiode 2022, thematisch sortiert von Arbeitsschutzkleidung über CyberSecurity bis Telematik. Für Speditionen und alle Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen, die das Förderprogramm des BAG in 2022 nutzen wollen.

Kennen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice? Unser Video auf der linken Seite erklärt Ihnen in zwei Minuten wie einfach der Abruf der De-Minimis-Fördermittel mit uns ist.

 

Und alle darüber hinausgehenden Informationen auf www.deminimis.info

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Bild von Peter Stanic auf Pixabay

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