
De-Minimis Förderung: Gebrauchte LKW, Auflieger und anderes mehr
Der Kauf der Vorführzugmaschine mit wenigen Kilometern beim LKW-Händler, die Übernahme des Kühlaufliegers nach dem Ende des Leasingvertrages
in das Anlagevermögen: Übliche Geschäftsvorfälle.
Aber wussten Sie, daß das
De-Minimis Fördermittelprogramm des BAG auch solche gebrauchten Wirtschaftsgüter bezuschusst?
Warum fördert De-Minimis auch gebrauchte LKW, Auflieger und andere gebrauchte Güter?
Gegenfrage: Warum nicht?
Das Förderprogramm De-Minimis bezuschusst Unternehmen, die mit schweren Nutzfahrzeugen
Werkverkehr oder gewerblichen Güterverkehr
durchführen. Das Förderprogramm De-Minimis soll mit den Zuschüssen für die De-Minimis Maßnahmen
die Sicherheit und die Umwelt fördern. Selbstverständlich kann man beispielsweise mit gebrauchen
LKW, Anhängern oder Aufliegern auch die Sicherheit
im Straßenverkehr erhöhen oder zum Umweltschutz beitragen.
Nichts für Jedermann: Die komplizierte und riskante Beantragung von De-Minimis Fördermitteln für gebrauchte Güter
Der Teufel steckt jedoch im Detail - und die Grenze zum unberechtigten Abruf von Fördermitteln, die im Rahmen eines Subventionsbetrugs strafrechtlich verfolgt wird und u.a. zum Entzug der EU-Lizenz führen kann, ist fließend.Auf der einen Seite müssen Sie die exakten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Übernahme kennen, die natürlich nicht über dem Restwert bei betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer eben jenes Wirtschaftsgutes liegen dürfen. (Sie sollten also in jedem Fall verproben!) Zum anderen müssen Sie aber auch die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes ins Verhältnis zu der Zweckbindung und den zugehörigen Fristen des De-Minimis-Fördermittelprogramms setzen.
Kaufen Sie beispielsweise einen gebrauchten Kühlauflieger, müssen Sie darauf achten, die richtigen Zeitwerte und Nutzungsdauern jeweils für die Beantragung des De-Minimis Zuschusses beispielsweise für
- zusätzliche Sicherheitseinrichtungen wie Arbeitsscheinwerfer
- Maßnahmen zur Verringerung des Luftwiderstands wie Seitenverkleidungen
- Kühltrennwände
zu berechnen. Und bedenken Sie, daß die De-Minimis Förderung von Reifen zusätzlich
und neben der rechnerischen Größe auch die tatsächliche Restnutzungsdauer berücksichtigen muss!
Wenn Sie sich also nicht mit betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern und Restnutzungsdauern, den Unterschieden zwischen linearer und degressiver Abschreibung,
Substanzverringerungen, dem Einlagewert und dem Umfang der tatsächlichen Anschaffungskosten sehr gut auskennen:
Gehen Sie äußerst vorsichtig mit dem Thema um! Beachten Sie, daß Sie als Vollmachtgeber auch für die Fehler eines Dienstleisters vollumfänglich
haften, der für Ihr Unternehmen die Fördermittel abrufen soll.
Lesen Sie hierzu unbedingt auch unsere Artikel:
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Sind die steuerlichen Abschreibungen Anhaltspunkt für die Förderung von gebrauchten LKW und Gütern im Rahmen des De-Minimis Fördermittelprogramms?
Die steuerliche Abschreibung setzt ja die Aufnahme eines Wirtschaftsgutes in das Betriebsvermögen voraus: Sie kaufen beispielsweise eine Zugmaschine
für 95.000 Euro. Die Zugmaschine wird mit den gesamten Anschaffungskosten in das Anlagevermögen übernommen und erscheint im Anlagespiegel.
Das Förderprogramm De-Minimis bezuschusst aber auch Finanzierungsformen, deren zugrundeliegende Güter gar nicht in das Anlagevermögen übernommen werden.
Würden Sie also ausschließlich steuerrechtlichen Überlegungen folgen, verzichten Sie auf vielfältige Möglichkeiten der Förderung.
Zusammenfassung: Förderung gebrauchter LKW, Auflieger und anderer Güter im Rahmen des De-Minimis Fördermittelprogramms
- Das De-Minimis Fördermittelprogramm fördert Umwelt und Sicherheit - dabei geht es auch in sich nachhaltig vor, in dem die Anschaffung gebrauchter LKW, Auflieger, Anhänger oder anderer Güter neu produzierten Gütern gleichgestellt ist.
- Gerade beim Erwerb von gebrauchten Fahrzeugen sind die exakten Anschaffungskosten jedes einzelnen förderfähigen Ausstattungsmerkmals zu berechnen. Hierbei spielt neben der Restnutzungsdauer auch die Zweckbindungsfrist des Förderprogramms, der Sie mir der Auszahlung zustimmen, eine wichtige Rolle.
- Aufgrund der selbst errechneten Anschaffungskosten kann es sehr schnell dazu kommen, daß höhere Zuschüsse ausgezahlt werden, als Ihrem Unternehmen für die jeweilige De-Minimis-Maßnahme tatsächlich zustehen würden. Der Bundesrechnungshof und das Bundesamt für Güterverkehr können bis zu 10 Jahre rückwirkend diese Vorgänge prüfen. Stellt man fest, daß es sich um Subventionsbetrug im Sinne des Strafgesetzbuches handelte, kann dieser ausgesprochen hart bestraft werden! Gehen Sie niemals das Risiko falscher Angaben ein! Bedenken Sie, daß Sie auch für falsche Angaben eines bevollmächtigten Dienstleisters vollumfänglich haften - achten Sie also stets auf dessen Qualifikation!
- Im Rahmen unseres De-Minimis Fördermittelservices der Speditionsexperten wickeln wir selbstvertändlich auch alle gebrauchten Kaufvorgänge für Sie ab und bereiten die zugehörigen Unterlagen und Bescheinigungen für Ihrern Steuerberater vor.
Bild von Michael Schwarzenberger auf Pixabay
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