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De-Minimis 2020: Geänderte monatliche Zuschüsse durch neue Reifenförderung

Eine wichtige Änderung in der Förperiode 2020 des De-Minimis Förderprogramms betrifft die Förderung von Reifen (siehe auch hier) auf Lenkachsen: Das führt einerseits zu geänderten wirtschaftlichen Entscheidungen bei der Anschaffung solcher Reifen. Viel wichtiger und umfassender trifft es jedoch Ihre monatlichen De-Minimis Zuschüsse, die Sie für Ihre Fahrzeuge erhalten. (Lesen Sie auch hier unsere De-Minimis Depesche zu den Zuschüssen bei Miete, Mietkauf, Leasing und Finanzierung von Fahrzeugen)

Sofern Sie alles richtig gemacht haben, konnten Sie entscheiden, ob Sie für Ihre (neuen oder gebrauchten) Sattelzugmaschinen, LKW oder auch Anhänger oder Auflieger jeweils einmal im Monat den anteiligen De-Minimis Zuschuss erhalten. Bemessungsgrundlage sind hier nach wirtschaftlicher Abwägung oftmals auch die Reifen. Der anteilige Zuschuss, den Sie in diesem Falle monatlich für Reifen mit 3PMSF-Symbol auf der Lenkachse des bezuschussten Fahrzeugs erhalten, ist aber in der Förderperiode 2020 nicht mehr gültig. Die Bemessungsgrundlage für die De-Minimis Förderung von solchen, bereits montierten Reifen, muss also in 2020 anhand des Reifenlabels neu berechnet werden. Andernfalls würden Sie einen zu hohen monatlichen Zuschuss geltend machen!

Nutzen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice können Sie sich die Lektüre dieser De-Minimis Depesche jedoch sparen: Wir haben unsere Systeme bereits umgestellt und auf Basis der Anschaffungswerte die jeweiligen Angaben für 2020 neu berechnet – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern!

Kennen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice? Unser Video auf der linken Seite erklärt Ihnen in zwei Minuten wie einfach der Abruf der De-Minimis-Fördermittel mit uns ist.

Beispiel: Anteiliger Zuschuss für Reifen einer Zugmaschine in der De-Minimis Förderperiode 2019

Für eine von Ihnen mittels Darlehen finanzierte Zugmaschine, die Sie im März 2019 bestellt und angeschafft haben, erhalten Sie in 2019 eine monatlich Förderung in Höhe von 319,03 Euro. Hierin enthalten sind die anteiligen Zuschüsse für die Reifen auf der Lenkachse (Reifenlalel A/B/1, mit 3PMSF-Symbol, De-Minimis Zuschuss nach 1.3) wie auf der Antriebsachse. Die Reifen auf der Antriebsachse werden bereits nach Reifenlabel gefördert (De-Minimis Zuschuss nach 1.9). Der prozentuale Anteil der Ausgaben für die Reifen der Lenkachse betrage 0,95% der gesamten Anschaffungskosten von denen aufgrund der Zuordnung zu der De-Minimis Maßnahmenkategorie 1.3 80% förderfähig wären – immer bezogen auf den monatlichen Tilgungsanteil der Rate.

Beispiel: Anteiliger Zuschuss für Reifen einer Zugmaschine in der De-Minimis Förderperiode 2020

Die Reifen auf der Lenkachse sind nun nicht mehr nach der Nummer 1.3 aus dem De-Minimis Maßnahmenkatalog förderfähig. Es greift die Berechnung nach dem Reifenlabel (A/A/1), die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Reifen reduzierten sich bei diesem Label auf 80%, de facto sinkt die anteilige monatliche Förderung für die Reifen der Lenkachse also auf 64%.

Damit verändert sich aber auch der Gesamtbetrag förderfähiger Ausgaben der Gesamtanschaffungskosten im Monat!

Gibt es ähnliche Fälle im Rahmen des De-Minimis Förderprogramms?

Dies trifft bei längerfristigen Verträgen auf alle Änderungen im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen zu. Noch nicht veröffentlich (und damit auch nicht sicher) sind beispielsweise Änderungen bei der Förderung von integrierten Entertainmentsystemen. Sofern sich hier tatsächlich eine erweiterte Förderfähigkeit ergibt – die vermutlich nicht in vollem Umfang in der Positivliste, die ja auch nur einige Beispiele nennen kann, auftauchen wird – führt dies zum entgegensetzten Fall: Der monatliche Zuschuss steigt!

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De-Minimis Fördermittelservice
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Weiterführende Links:

Wir empfehlen Ihnen unbedingt unsere De-Minimis Depesche mit dem Titel: 9 Tipps um der nächsten De-Minimis Prüfung des BAG in Ihren Geschäftsräumen entspannt entgegenzusehen

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Bild von analogicus auf Pixabay

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