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Stolperfalle Betriebsaufspaltung beim De-Minimis Antrag

Das Bundesamt für Güterverkehr gehört sicherlich zu den (Bundes-)Ämtern die besonders unternehmerfreundlich agieren und im Ergebnis maßgeblich für die Wettbewerbsgleichheit im Güterkraftverkehr in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich sind. (Seien wir ehrlich: Kontrollen des BAG passen nie in die enge Zeitplanung und halten immer auf. Aber genau diese Kontrollen des BAG sind es, die dafür sorgen, daß Transportunternehmen und Speditionen in Deutschland nicht einem noch größeren Preisdruck durch billigeres Material und niedrigere Lohnkosten durch Unternehmen aus anderen Ländern ausgesetzt sind. Ganz abgesehen davon, daß ich nicht über eine Autobahn fahren würde, wüßte ich nicht, daß das BAG die LKW darauf im Blick hat.) Dieser Servicegedanke des BAG schlägt sich auch in der Abwicklung der Förderprogramme des BAG nieder (unter anderem Deminimis, Weiterbildung, EEN, Ausbildung). Entsprechend einfach ist der De-Minimis Antrag auszufüllen – wenn man denn die Konstruktion des eigenen Unternehmens kennt und wiedergeben kann. Und sich die gut erklärten Zusatzhinweise zu Herzen nimmt, denn das Förderprogramm De-Minimis ist natürlich eingebettet in nationale und europäische Gesetze.

Kennen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice? Unser Video auf der linken Seite erklärt Ihnen in zwei Minuten wie einfach der Abruf der De-Minimis-Fördermittel mit uns ist.

Was ist eine Betriebsaufspaltung?

Kurz zusammengefasst handelt es sich bei dem steuerrechtlichen Begriff einer Betriebsaufspaltung um eine Aufspaltung eines Unternehmens in zwei (oder mehrere) rechtlich selbständige Einheiten. Diese rechtlich selbständigen Einheiten bleiben weiterhin personell (oftmals über familiäre Beziehungen) und wirtschaftlich miteinander verbunden. Die personelle Verflechtung bedarf sicherlich keiner weiteren Erläuterung, die wirtschaftliche Verflechtung ist beispielsweise bei Transportunternehmen durch die Überlassung der LKW gegeben. Wichtig ist, daß eine Betriebsaufspaltung auch dann vorliegen kann, obwohl diese gar nicht von den Beteiligten beabsichtigt war. Nicht selten stellt erst das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung fest, daß eine Betriebsaufspaltung vorliegt beziehungsweise seit einiger Zeit vorlag. Wenden Sie sich bei weitergehendem Interesse an diesem Thema an Ihren Steuerberater oder konsultieren Sie gerne unsere die Transportunternehmen spezialisierten Steuerberater aus unserem Kooperationsnetzwerk.

Wird eine Betriebsaufspaltung im Rahmen des Förderprogramms Deminimis gefördert?

Das ist der entscheidende Punkt: Voraussetzung für den Erhalt eines De-Minimis Zuwendungsbescheids sind unter anderem

Da im Rahmen einer Betriebsaufspaltung tatsächlich nicht ein, sondern rechtlich betrachtet zwei oder mehrere selbständige Unternehmen zugrundeliegen, müssen für das jeweils antragstellende Unternehmen alle Voraussetzungen für die Zuwendung im Förderprogramm De-Minimis erfüllt sein.

Kann trotz Betriebsaufspaltung und fehlender Voraussetzungen ein De-Minimis Zuwendungsbescheid ergehen?

Wenn Sie Ihren De-Minimis Antrag stellen wählen Sie zunächst aus, ob es sich um

handelt. Dies zu entscheiden ist zuweilen bereits nicht einfach zu beantworten. Für beide Unternehmensformen gibt es jeweils ein anderes Antragsformular, Sie legen sich an dieser Stelle fest. Das Deminimis Antragsformular selber ist so gestellt, daß Sie Ihre Angaben wahrheitsgemäß machen und diese in sich schlüssig sind: Sofern Sie beispielsweise gewerblichen Güterverkehr betreiben, legen Sie im Antrag die Nummer Ihrer EU-Lizenz offen. Diese wird vom BAG bei der Bearbeitung geprüft. Usw.

Sachverhalte wie eine Betriebsaufspaltung oder das Vorliegen eines Unternehmensverbunds können aber natürlich von einem Mitarbeiter des BAG trotz aller Sorgfalt anhand der gemachten Angaben zunächst nicht überprüft werden. Falsche Angaben – auch wenn diese unabsichtlich oder unbewusst erfolgen – fallen aber natürlich später bei einer Prüfung des BAG oder des Bundesrechnungshofes auf. Diese Prüfungen können auch noch zehn Jahre nach der De-Minimis Förderperiode erfolgen. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und der Vernetzung der Behörden gehen wir davon aus, daß es technisch ohne weiteres möglich sein wird, sämtliche De-Minimis Anträge vor Ablauf der jeweiligen Zehnjahresfrist eingehend hierauf – und auf anderes mehr – zu prüfen um möglicherweise fälschlich ausgezahlten De-Minimis Fördermittel wieder zurückzuführen. Das ist auch gut so: Es handelt sich hier um unser aller Steuergeld!

Unwissenheit schützt hier natürlich auch nicht vor Strafe. (Und die Strafe ist erheblich – und sie steht ausdrücklich auch auf allen Bescheiden und Antragsformularen des BAG: So wird bspw. Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besondes schweren Fällen mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet.) Verhalten Sie sich also als ehrenwerter Kaufmann, wie es Transportunternehmer landläufig einmal geschworen haben. Seien Sie ehrlich mit allen Angaben. Und, wenn Sie unsicher sind, fragen Sie unbedingt Ihren Steuerberater oder einen Wirtschaftswissenschaftler, bevor Sie fahrlässig falsche Angaben machen und unberechtigterweise einen Zuwendungsbescheid erhalten. Nehmen Sie einen Fördermittelservice in Anspruch achten Sie stets auf die einschlägige (!) Qualifikation!

Ein Grund mehr für unseren De-Minimis Fördermittelservices ab 12,90 Euro je Monat und LKW : Wir haben die wirtschaftswissenschaftliche Kompetenz und stimmen uns gerne mit Ihrem oder unseren Steuerberatern für Sie ab.

De-Minimis Fördermittelservice
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Weiterführende Links:

Wir empfehlen Ihnen unbedingt unsere De-Minimis Depesche mit dem Titel: 9 Tipps um der nächsten De-Minimis Prüfung des BAG in Ihren Geschäftsräumen entspannt entgegenzusehen

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Bild des Risikos auszurutschen von Steve Buissinne auf Pixabay

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