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Kategorie: Allgemein

3G und Corona-Test-Nachweis für LKW-Fahrer: Wann notwendig und wie gefördert

Seit wenigen Tagen gibt es neue Regelungen des betrieblichen Infektionsschutzes. Arbeitgeber müssen unter anderem die 3G-Regelung bei ihren Mitarbeitern kontrollieren und diese Kontrolle dokumentieren. Neben der praktischen Frage, wie dies bei LKW-Fahrern insbesondere im Fernverkehr funktionieren kann und wann die Kontrollen notwendig sind, werfen wir hier einen Blick, worauf bei der Förderung von Corona-Tests im Rahmen des De-Minimis Förderprogramms durch die neuen Regelungen unbedingt zu achten ist um sich nicht strafbar zu machen.

LKW Maut-Erstattung vom 28.10.2020 bis 30.09.2021

Für den Zeitraum zwischen dem 28.10.2020 und dem 30.09.2021 kann eine Maut-Erstattung für einen Anteil der tatsächlich gezahlten LKW-Maut beantragt werden. Hintergrund ist der Beschluss der Bundesregierung, die LKW-Maut-Sätze rückwirkend für diesen Zeitraum zu senken. Die Maut-Erstattung beträgt zwischen 0,3 Cent je Maut-Kilometer und 1,5 Cent je Maut-Kilometer.

Dieselpartikelfilter und De-Minimis

Eines der wichtigsten Ziele des Förderprogramms De-Minimis ist die Erhöhung des Umweltschutzes im LKW-Verkehr. De-Minimis setzt dabei einerseits und unter anderem bei der Förderung kraftstoffsenkender Einrichtungen wie beispielweise Spoiler zur Senkung des Luftwiderstands oder kraftstoffsparende Reifen an. Das Förderprogramm De-Minimis unterstützt aber auch gezielt den rechtzeitigen und luftschutzwirksamen Austausch von vollen Dieselpartikelfiltern gegen neue Dieselpartikelfiltern.

LKW Abwrackprämie geht in die Verlängerung!

Seit dem 26. Juli 2021 ist die LKW-Abwrackprämie in die Verlängerung gegangen. Mit der neuen LKW Abwrackprämie in der Verlängerung können – wie bereits mit der Abwrackprämie zum Jahresbeginn – alte LKW mit Schadstoffnormen I, II, III, IV, V oder EEV verschrottet werden. Die LKW-Abwrackprämie bezuschusst in diesem Zusammenhang den Kauf eines fabrikneuen LKW mit bis zu 15.000 Euro.

Förderprogramm De-Minimis und Gefahrgut: Hochexplosiv – trotz Positivliste

Auch De-Minimis-Maßnahmen, die auf der Positivliste genannt sind, sind natürlich nur dann förderfähig, wenn sie überobligatorisch sind. Anhand des Beispiels eines einfachen Gefahrguttransportes einiger Flaschen CO2 für eine Zapfanlage in einem Restaurant zeigen wir, daß De-Minimis-Maßnahmen auf der Positivliste nicht grundsätzlich förderfähig sind und wie schnell eine falsche, subventionserhebliche Tatsache erklärt wird – mit allen Folgen.