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De-Minimis 2021: Unser Ausblick auf die Förderperiode 2021

Kurzfassung: In wenigen Wochen startet die Förderperiode De-Minimis. Was uns bislang zu De-Minimis 2021 bekannt ist und worauf Sie achten sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Grundsätzliche Informationen zu unserem De-Minimis 2021 Fördermittelservice finden Sie übrigens auch unter diesem Link: www.foerdermittel.fans

De-Minimis 2021: Was wir zur Förderperiode 2021 bereits wissen

Das Förderprogramm De-Minimis ist im aktuellen Haushaltentwurf der Bundesregierung 2021 explizit genannt. Es ist also vor allem davon auszugehen, daß es auch in der De-Minimis Förderperiode 2021 fortbesteht.

Weiterhin sind die Budgets – nicht nur für De-Minimis 2021, auch für andere Fördermittel – gestiegen.

Sofern an der De-Minimis Richtlinie keine Änderungen vorgenommen werden, gilt der 7. Januar weiterhin als Start für die Einreichung von De-Minimis Anträgen – und der 1. Dezember 2020 als Stichtag der Haltereigenschaft.

Auszug aus dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2021 (Stand: September 2020). Die Förderprogramme Ausbildung und Weiterbildung sowie das Förderprogramm De-Minimis werden für 2021 ausdrücklich genannt.

De-Minimis 2021: Was Sie jetzt bereits tun sollten

Sofern Sie keinen gültigen De-Minimis Zuwendungsbescheid oder Änderungsbescheid mit Gültigkeit bis zum Antragsstart für De-Minimis 2021 haben, können Sie nach dem 2. November 2020 bis zur neuen De-Minimis Förderperiode keine Fördermittel für gekaufte Maßnahmen abrufen. Lediglich De-Minimis Verwendungsnachweise für längerfristige Verträge – insbesondere aus dem Leasing oder der Miete von LKW, Sattelzugmaschinen und Aufliegern, den monatlichen Gebühren für Telematiksysteme und ähnliches – können weiterhin gefördert werden (sofern die entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt waren).

Denken Sie deshalb darüber nach, ob die folgenden Punkte mit Ihren Betriebsabläufen vereinbar sind:

Möchten Sie wirtschaftswissenschaftliches KnowHow, digitale Abläufe und große Expertise im Förderprogramm De-Minimis für Ihr Unternehmen einsetzen? Nutzen Sie unseren kosteneffizienten De-Minimis Fördermittelservice ab 12,90 Euro im Monat und seien Sie unter den Antragstellern zu Beginn der neuen Förderperiode. Wie einfach das für Sie ist sehen Sie in unserem Video!

  1. Nicht dringend notwendige Investitionen in voraussichtlich förderfähige De-Minimis Maßnahmen in die Fördermittelperiode von De-Minimis 2021 schieben.
  2. Verträge für voraussichtlich weiterhin förderfähige Maßnahmen wie insbesondere für Telematik und damit verbundene Datenkommunikation erst in der neuen De-Minimis Förderperiode 2021 schließen.
  3. Neue Fahrzeuge, auch Auflieger und Anhänger, deren Ausstattung und Konfiguration förderfähig sein könnte und deren Auslieferung erst nach einer geplanten De-Minimis Antragstellung in 2021 erfolgen würde, sollten erst nach Antragstellung in 2021 bestellt werden. Das gilt gleichermaßen für alle Finanzierungsformen: Barkauf, Leasing, Mietkauf, Darlehenskauf wie auch für die Fahrzeugmiete. Bitte beachten Sie, daß die Fahrzeugbestellung der Maßnahmenbeginn ist – nicht die spätere Unterschrift unter einen Leasingvertrag.
  4. Gebrauchte und neue Motorfahrzeuge (v.a. LKW, Sattelzugmaschinen) mit mehr als 7,5t zulässiger Gesamtmasse, die für die Antragsberechtigung herangezogen werden können, sollten nur dann vor Beginn De-Minimis 2021 bestellt, gekauft und angemeldet werden, wenn der Neu- bzw. Zeitwert zum Zeitpunkt der Anschaffung der anteiligen Kosten nach allen Rabatten und anderen Abzügen für die förderfähige Ausstattung weniger als 2.000 Euro beträgt oder wenn der mögliche Zuwendungsbetrag 2021 vollständig oder überwiegend vollständig verplant ist.

De-Minimis 2021: Die Fakten zum Förderprogramm aus dem Haushaltsentwurf

Das Förderprogramm De-Minimis ist eines von mehreren Förderprogrammen für das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe. Diese Fördermittel gehen zurück auf die Zusage der Bundesregierung bei der Einführung der Streckenmaut: Ein Teil der zusätzlichen Belastung wird seitdem über Förderprogramme wieder entlastet. Ausweislich des Haushaltsentwurfs vom September 2020 sind von diesem Entlastungsbetrag folgende Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen:

  • Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Kfz-Steuer an den Bund: 150.000.000 Euro
  • Innovationsprogramm, Direktzuschüsse: keine Angabe
  • Förderprogramm De-Minimis 2021: 251.900.000 Euro (2020: 211.900.000 Euro)
  • Förderprogramm Aus- und Weiterbildung 2021: 125.000.000 Euro (2020: 125.000.000 Euro)
  • Förderung energieeffizienter Nutzfahrzeuge 2021 : 10.000.000 Euro (2020: 10.000.000 Euro)
  • Verwaltungsaufgaben beim Bundesamt für Güterverkehr und für das ITZ Bund 2021: 14.228.000 Euro (2020: 14.122.000 Euro)
  • Summe: 551.128.000 Euro (2020: 511.022.000 Euro)

Die Etats der Förderprogramme, De-Minimis 2021 aber auch die anderen Förderungen, sind also um insgesamt rund 40.000.000 Euro gestiegen. (Interessant in diesem Zusammenhang auch der geplante Aufwand für die Verwaltung: Der liegt gerade einmal bei rund 2,6% – offensichtlich ist die Verwaltung hier äußerst kosteneffizient.)

 

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Bild von Tumisu auf Pixabay

 

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