Zum Inhalt springen

De-Minimis, Haushaltssperre, Förderjahr 2024 – und überhaupt

Kurzfassung: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat das Finanzministerium zunächst alle Ausgaben aus dem betroffenen Klima- und Transformationsfond (KTF) gesperrt. Unter anderem das Förderprogramm KsN (Klimaschonende Nutzfahrzeuge) aber auch das Förderprogramm EMK für energiemindernde Komponenten am LKW sind hiervon betroffen. Die wenige Tage später verhangene Haushaltssperre umfasst jedoch nun auch den Verkehrsetat. Über diesen laufen auch die Förderprogramme De-Minimis, Ausbildung und Weiterbildung. In der Folge musste das Bundesamt für Logistik und Mobilität zunächst die Bewilligung aller (De-Minimis-)Anträge aussetzen. Gleichzeitig läuft zum Ende des Jahres die EU Verordnung aus, auf deren Grundlage unter anderem die Zuschüsse aus dem gleichnamigen Förderprogramm De-Minimis ausgezahlt wurden. Dies hat umfassende Konsequenzen sowohl für die De-Minimis Förderperiode 2023 als auch für die anstehende Förderperiode De-Minimis 2024.

Grundsätzliche Informationen zu unserem De-Minimis 2024 Fördermittelservice finden Sie übrigens auch unter diesem Link: www.foerdermittel.fans

De-Minimis 2023: Aktueller Stand

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bearbeitet jedes Jahr mehrere zehntausend De-Minimis Anträge und eine vielfache Zahl an De-Minimis Verwendungsnachweisen. Das tut das BALM mit einem vergleichsweise kleinen und aufgrund immer weiterer Förderprogramme kleiner werdenden Personalstamm – dafür aber im Vergleich zu vielen anderen Behörden mit einem hohen Digitalisierungsgrad. Kritik an der längeren Bearbeitungszeit im BALM seit Übernahme der Ampelregierung und/oder personeller Änderungen im Amt sollten deshalb immer die Anzahl der Vorgänge berücksichtigen.

Welche Förderung für welches Fahrzeug? Nutzen Sie unseren Fördermittelservice mit exzellenter Beratung und der betriebswirtschaftlichen Kompetenz der Speditionsexperten:

Wir stellen auch fest, daß das BALM mit Missbrauchsversuchen und auch vollendetem Missbrauch, unter anderem von selbsternannten „Fördermittelberatern“, überwiegend ohne betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Qualifikation, teilweise sogar ohne Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr oder gar ohne gültigen Nachweis als Gefahrgutbeauftragte, konfrontiert wird und sehr akribisch mit den zuständigen Strafermittlungsbehörden solche Fälle aufarbeitet. Letzteres ist eine sehr gute Entwicklung für alle Transportunternehmen, die aber natürlich auch Zeit im Amt in Anspruch nehmen wird.

Immerhin gilt ja eine bis zu zehnjährige Verjährungsfrist, so daß das Amt sehr weit in die Vergangenheit zu schauen hat. (Interessant war in diesem Zusammenhang ein recht aktuell bekanntgewordener Fall: Da war nicht nur die Lizenz des Unternehmens, sondern auch gleich der Jagdschein des Geschäftsführers weg, nachdem falsche Angaben im Förderprogramm De-Minimis gemacht wurden. Achten Sie also stets auf die Qualifikation des von Ihnen beauftragten Mitarbeiters im Hause oder des externen Fördermittelberaters – wir bewegen uns im Subventionsrecht; das Ausfüllen von Formularen ohne Verständnis des rechtlichen Hintergrunds kann existenzbedrohend sein.)

Aktuell (Stand Dezember 2023) sehen wir bei unseren Mandanten zwar einen Rückstand von wenigen Monaten bei De-Minimis Erstanträgen und De-Minimis Folgeanträgen. Wir sehen aber auch Bearbeitungszeiten von teilweise nur einem Werktag selbst für komplexe Verwendungsnachweise beispielweise bei Finanzierungen gebrauchter Fahrzeuge (wenn wir sehen welche BALM Außenstelle immer so schnell ist, fragen wir uns: Warum gibt es noch keine Sportwagenhersteller in Schleswig-Holstein?). Da der De-Minimis Bewilligungszeitraum immer ab dem Datum der vollständig und korrekt eingegangenen De-Minimis Antragsunterlagen beginnt, wäre eine Verzögerung bei der Bearbeitung der De-Minimis Anträge zwar gelegentlich ärgerlich, aber in der Regel nicht wirklich schlimm.

De-Minimis: Die Auswirkungen der Haushaltssperre

Nun hat das Finanzministerium eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 auch für den Kernhaushalt eine Sperre aller sogenannten Verpflichtungsermächtigungen verhängt. Verpflichtungsermächtigungen erlauben Ministerien, in diesem Jahr Zahlungsverpflichtungen für künftige Haushaltsjahre einzugehen. Davon betroffen ist auch der Verkehrsetat, über den wiederum das Förderprogramm De-Minimis läuft. In der Folge hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität für den Zeitraum der Haushaltssperre die Bewilligung aller Anträge ausgesetzt (aussetzen müssen). Das gilt für die Erst- und Folgeanträge im Förderprogramm De-Minimis wie auch für alle anderen Förderprogramme des Amtes – vom Radweg in Vorpommern bis zur Ladesäule in Bonn. Das hat natürlich keinerlei Auswirkungen auf bereits beschiedene Anträge: De-Minimis Verwendungsnachweise werden ganz normal weiter bearbeitet, wenn der De-Minimis Zuwendungsbescheid schon da ist bzw. da war. Soweit jetzt aber ein De-Minimis Antrag, beispielsweise aus dem Juni 2023, noch nicht beschieden wurde, ergeht auch aktuell kein Zuwendungsbescheid, da die Haushaltssperre dies verhindert. Nun könnte man streiten, warum der De-Minimis Antrag aus dem Juni im November, vor der Haushaltssperre, noch nicht beschieden war, auch und obwohl beispielsweise die zuvor viel Aufwand im Amt verursachenden De-Minimis Förderkategorien Arbeitskleidung und Ladungssicherung ja von der Ampel direkt gestrichen wurden – dazu weise ich aber ausdrücklich auch auf den ersten Absatz hin. Sobald die Haushaltssperre auch für diesen Bereich wieder aufgehoben wird, ist davon auszugehen, daß die Bewilligungen für diese De-Minimis Anträge verschickt werden. Im Zuge der aktuellen Mauterhöhung und den ab Januar drastisch steigenden Dieselkosten dürfte alles andere einer Branche, die mehrere Millionen Arbeitsplätze und Wähler stellt, schwer zu vermitteln sein.

Das De-Minimis Handbuch 2023

Hunderte exemplarische Maßnahmen für die De-Minimis Förderperiode 2023, thematisch sortiert von Ablagetisch über CyberSecurity bis Telematik. Für Speditionen und alle Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen, die das Förderprogramm des BALM in 2023 nutzen wollen.

De-Minimis 2024: Ab hier wird es spannend

EU Verordnung für De-Minimis läuft Ende des Jahres aus

Zuwendungen in dem Förderprogramm De-Minimis („Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen„) sind Beihilfen im Sinne der EU Verordnung (EU) Nr. 1407/2013. Diese EU-Verordnung läuft planmäßig am 31.12.2023 aus. In diesem Jahr wurde für die Länder der Europäischen Union das Beihilferecht geändert: Zu Gunsten der Unternehmen. Das neue EU-Beihilferecht soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Insbesondere die bisherigen Schwellenwerte von 100.000 Euro (insb. Güterkraftverkehr) und 200.000 Euro (die meisten anderen Branchen) für drei Steuerjahre wurden deutlich angehoben. Dadurch können effektiv mehr Zuschüsse innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden als bisher.

Schwellenwerte im EU-Beihilferecht erhöht

Auf Basis des neuen EU-Beihilferechts wird derzeit die neue Richtlinie für das Förderprogramm De-Minimis erstellt. Überraschung: Sehr wahrscheinlich wird die neue De-Minimis-Richtlinie nicht fristgerecht fertig – deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger muss aber vor Antragsstart (regulär 8. Januar 2024, der festgeschriebene 7. Januar fällt in 2024 auf einen Sonntag) erfolgen. Und mit den Daten der neuen Richtlinie müssen die Formulare für die Antragstellung im Bundesamt für Logistik und Mobilität erstellt werden.

Die bisherigen Schwellenwerte von 100.000 Euro für drei Steuerjahre führten auch zu der Begrenzung auf maximal 16,5 zu berücksichtigende LKW je Jahr: 16,5 LKW x 2.000 Euro x 3 Jahre = 99.000 Euro. Die höheren Schwellenwerte können also dazu führen, daß entweder mehr als 16,5 LKW je Unternehmen berücksichtigt werden. Oder das Budget von derzeit 2.000 Euro je LKW angehoben wird. Oder beides – oder eben nichts von beiden. Hinzu kommt (wieder Maut): Ab Sommer 2024 werden Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5t mautpflichtig. Soweit mautpflichtige Fahrzeuge bisher Grundlage für die Antragsberechtigung sind, stellt sich hier die Frage, welche Folgen dies für die zugehörigen Förderprogramme hat.

Möchten Sie im Förderprogramm nicht nur bei den Fahrzeugen alles richtig machen, sondern auch die exakte Firmenkonstellation berücksichtigt wissen um in einigen Jahren keine bösen Überraschungen zu erleben? Nutzen Sie unseren sicheren De-Minimis Fördermittelservice der das Förderprogramm Energiemindernde Komponenten (EMK) einschließt- mit einem Team aus Wirtschaftswissenschaftlern, Juristen, Gefahrgutbeauftragten mit natürlich erfolgreich abgeschlossener Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr, das jederzeit für Sie da ist! Starten Sie jetzt unseren De-Minimis Fördermittelservice ab 12,90 Euro im Monat.

Möchten Sie wirtschaftswissenschaftliches KnowHow, digitale Abläufe und große Expertise im Förderprogramm De-Minimis für Ihr Unternehmen einsetzen? Nutzen Sie unseren kosteneffizienten De-Minimis Fördermittelservice ab 12,90 Euro im Monat und seien Sie unter den Antragstellern zu Beginn der neuen Förderperiode. Wie einfach das für Sie ist sehen Sie in unserem Video!

Die Angaben auf dieser Seite sind nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung für deren Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Bitte informieren Sie sich im Zweifel immer bei den zuständigen Behörden um rechtssichere Informationen zu erhalten.
Unsere Erklärung zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutz

* Mit einem Sternchen * gekennzeichnete Links sind Werbelinks: Sollten Sie etwas über einen solchen Link kaufen, erhalten wir eine Provision. Ihre Kosten steigen hierdurch nicht.

Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay

 

Kommentare sind geschlossen, aber Trackbacks und Pingbacks sind möglich.